Gemeinsam gegen Lichtverschmutzung

Pressekonferenz mit Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder, Dipl. Ing.in Susanne Maieron (Leiterin Abteilung Umweltschutz – Land OÖ) und Armin Kaspar, BSc (Projektkoordinator Lichtverschmutzung – Land OÖ)

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Gemeinsam gegen Lichtverschmutzung –

Oberösterreichs einzigartiges Vorgehen gegen Lichtverschmutzung greift – immer mehr Gemeinden stellen ihr Licht um und erhöhen damit Lebensqualität für Mensch und Tier

Am kommenden Freitag den 6. September heißt es mit Einbruch der Dunkelheit wieder „Licht aus! Für eine ganze Nacht“, denn es ist wieder Earth Night. Privatpersonen, Unternehmen und auch Kommunen sind dazu eingeladen, ab Einbruch der Dunkelheit beziehungsweise spätestens ab 22:00 ihre Außenbeleuchtung gänzlich auszuschalten oder zumindest zu reduzieren. Mit dieser Aktion soll auf bedarfsorientierte Außenbeleuchtung, sowie die Folgen der Lichtverschmutzung aufmerksam gemacht werden.

„Der überbordende Kunstlichtkonsum von uns Menschen macht Pflanzen, Vögeln und Insekten zu schaffen, deshalb werde ich mich persönlich an der Earth Night beteiligen und lade alle ein, bei der Aktion mitzumachen“, erklärt Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder. Der Kampf gegen Lichtverschmutzung ist dem Umweltlandesrat ein wichtiges Anliegen. Erst vor vier Monaten wurde auf diesem Gebiet ein Meilenstein erreicht. Mit einstimmiger Zustimmung im oberösterreichischen Landtag wurde ein österreichweit einzigartiges Lichtgesetz beschlossen. „Ziel ist die richtige Beleuchtung an der richtigen Stelle, denn aktuell bestrahlen wir unsere Städte und Gemeinden in einer Intensität, dass Kinder, die in größeren Ballungsräumen aufwachsen, gar nicht mehr wissen, wie es ist, unter dem Sternenhimmel einzuschlafen“, so Kaineder.

Bereits vor über zehn Jahren hat das Umwelt- und Klima-Ressort des Landes Oberösterreich der zunehmenden Lichtverschmutzung und seinen weitreichenden negativen Auswirkungen den Kampf angesagt. Aus dieser beständigen und intensiven Arbeit sind neben Vorzeigegemeinden gegen sorglosen Umgang mit künstlichem Licht auch der erste Dark Sky Park Österreichs mit dem Sternenpark Attersee-Traunsee entstanden. Dieses Engagement mündete in diesem Jahr in gesetzlichen Vorgaben zur Umsetzung von öffentlichen Außenbeleuchtungsanlagen.

„Mit der im Mai im Landtag beschlossenen Novellierung des Umweltschutzgesetzes ist ein österreichweit einzigartiger Meilenstein gelungen. Einerseits wird mit dem klaren Regelwerk die Umstellung auf energiesparende und umweltschonende Beleuchtung vorangetrieben und andererseits Rechtssicherheit für die Gemeinden hergestellt, wenn etwa Beleuchtung gänzlich abgeschaltet werden soll. Damit liefern wir einen zentralen Beitrag zur dauerhaften Verringerung der negativen Auswirkungen künstlichen Lichts und damit zum Schutz der Umwelt“, freut sich Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

Das neue Gesetz bremst nicht nur die Störungen des Ökosystems ein, sondern hat auch positive Auswirkungen auf die Gesundheit von uns Menschen. Denn zu viel Beleuchtung kann unseren Schlaf-Wach-Rhythmus stören. Nicht zuletzt ist das neue Gesetzt auch eine wichtige Maßnahme gegen den Verlust des Nachthimmels. Neben diesen wichtigen Faktoren ist das Gesetz auch eine bedeutende Klimaschutzmaßnahme. Jene Gemeinden, die ihr Licht bereits umgestellt haben, sparen große Mengen an Energie ein. Das spart nicht nur bares Geld, sondern hilft auch dem Klima.

„Mein Dank gilt den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umwelt- und Klima-Ressort, die nicht nur seit Jahren leidenschaftlich gegen Lichtverschmutzung kämpfen, sondern auch den oberösterreichischen Gemeinden mit ihrer Expertise zur Verfügung stehen. Ohne dieses Herzblut wäre die Novelle dieses Gesetzes nicht umsetzbar gewesen“, so Kaineder.

Oberösterreich als Vorreiter im Kampf gegen Lichtverschmutzung

Auf Initiative des Landes Oberösterreich wurde 2018 erstmals ein österreichweiter Leitfaden veröffentlicht, der Empfehlungen für Licht im Außenraum enthält. Dieser Leitfaden wurde mit Expertinnen und Experten erstellt und ist noch heute ein wichtiges Tool für Städte und Gemeinden.

Auch mit der Zertifizierung des Naturparks Attersee-Traunsee durch die Dark-Sky Assocation zum ersten offiziellen österreichischen Sternenpark (Dark Sky Park) nimmt Oberösterreich beim Schutz des Nachthimmels eine Vorreiterrolle ein. Ein Sternenpark ist ein Licht- und Landschaftsschutzgebiet, in dem die nächtliche Dunkelheit und die natürliche Nachtlandschaft als Schutzgut gelten und diese vor Lichtverschmutzung bestmöglich geschützt sein sollen. Bereits im Jahr 2021 wurde der Naturpark Attersee-Traunsee als erste zertifizierte Sternenparkregion Österreichs ausgewiesen.

Das beständige Engagement des Umweltressorts im Kampf gegen Lichtverschmutzung gipfelte heuer dann in einer Novelle des Oö. Umweltschutzgesetzes. Damit ist Oberösterreich das erste Bundesland, das klare rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Außenbeleuchtung schafft.

Die Novelle des Oö. Umweltschutzgesetzes im Detail

Mit Inkrafttreten der Novelle am 1. Mai 2024 wurden auf der Landeshomepage FAQs zur Umsetzung der Gesetzesnovelle für Gemeinden und Musterbeleuchtungskonzepte veröffentlicht. Die Oö. Landesregierung wird das Gesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten einer umfassenden Evaluierung unterziehen.

Viele Gemeinden waren durch fehlende gesetzliche Regelungen verunsichert und entschieden sich aus Gründen der ungeklärten Haftungsfrage dafür, Au0enbeleuchtungen wie zB. Die Straßenbeleuchtung unabhängig vom Verkehrsaufkommen, die ganze Nacht hindurch, teils bei voller Intensität, zu betreiben. Dies führte zu einer signifikanten Emission von nicht notwendiger Beleuchtung. Die ÖNROM O 1052 „Lichtimmissionen – Messung und Beurteilung“, die im Herbst 2022 in Kraft trat, stellt eine wichtige normative Grundlage in der Messung und Beurteilung von Außenbeleuchtungsanlagen dar. Inhalt dieser Norm ist es, Wege aufzuzeigen, zweckdienliches Licht zu erzeugen und störende Lichteinwirkungen wie Blendung, Raumaufhellung, Aufhellung der Umwelt, Himmelsaufhellung usw. möglichst zu vermeiden. Kurzum: Ein wichtiges Thema der ÖNROM O 1052 ist die Vermeidung von Lichtverschmutzung.

Die Punkte 4 und 7 der ÖNROM O 1052 „Lichtimmissionen – Messung und Beurteilung“ werden im Oö. Umweltschutzgesetz nun für verbindlich erklärt.

Durch die Punkte 4 und 7 werden primär folgende Inhalte geregelt:

•           bedarfsgerechte Betriebszeiten in Abhängigkeit zum Bewertungsgebiet,

•           umwelt- und gesundheitsschonende Lichtfarbe,

•           eingeschränkte Strahlrichtung, die eine Abstrahlung des Lichts in die Horizontale und nach oben hin unterbindet und somit unnötige Aufhellung des natürlichen Nachthimmels möglichst vermeidet

Die ÖRNOM regelt auch, dass bestimmte Voraussetzungen einzuhalten sind, sofern die Beeinträchtigung von Natur und Umwelt durch künstliches Licht vorliegt. So ist beispielsweise die Beleuchtung von Schlaf- und Brutplätzen zu vermeiden. Naturschutzfachlich sensiblen Lebensräumen wie etwa bei Ausweisung in der Biotopkartierung oder Gewässern dürfen durch künstliche Beleuchtung um nicht mehr als 0,25 Lux aufgehellt werden. Es sind geschlossene Leuchten einzusetzen, um insbesondere das Eindringen von Insekten zu verhindern. Verbindlich ist auch die Vermeidung von Himmelsaufhellung. So können wir den Schutz unseres wunderschönen Nachthimmels wahren. Wenn die Lichtverschmutzung weiter eingedämmt wird kann die eindrucksvolle Nachtlandschaft bestmöglich erhalten bleiben.

Sowohl die erwähnten Punkte der ÖNORM, als auch die weiteren Voraussetzungen sind bei öffentlichen Außenbeleuchtungsanlagen, die zum Zweck der Beleuchtung des öffentlichen Raumes errichtet und betrieben werden und in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen verbindlich anzuwenden.

Die ÖNORM gilt jedoch nicht, wenn etwa Interessen der Ruhe, Ordnung oder Sicherheit entgegenstehen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu beurteilt. Die Verbindlichkeitserklärung wirkt sich auch nicht auf jene Rechtsbereiche aus, für die der Bund zuständig ist, wie etwa das Gewerberecht. Eine solche Regelung kann im Landesrecht nicht getroffen werden, weil sie verfassungswidrig wäre. Ebenso sind private Beleuchtungen von der Regelung nicht betroffen.

Beispiel zur Veranschaulichung:

Bei einer Straße, die durch ein Wohngebiet (Bewertungsgebiet B) und ein gemischtes Wohngebiet (Bewertungsgebiet C) führt und bei der keine öffentlichen Interessen, z.B. der Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, entgegenstehen, ist die Beleuchtungszeit entsprechend der ÖNORM O 1052:2022-10 auf 6:00 – 22:00 Uhr einzuschränken. Die Lichtfarbe der Beleuchtung ist mit 3000 Kelvin begrenzt. Die Strahlrichtung ist „full-cut-off“ (Abstrahlwinkel < 70°) auszuführen. In der verkehrsruhigen Zeit wird die Beleuchtung auf das erforderliche Maß gedimmt.

Land Oberösterreich Seite an Seite mit Gemeinden

Das Land Oberösterreich ist ein verlässlicher Partner der oberösterreichischen Gemeinden. Um die Gemeinden bei der Umsetzung im Kampf gegen Lichtverschmutzung bestmöglich zu unterstützen, wurde im Sommer ein Fragebogen an alle 438 Gemeinden geschickt. Rund 175 und damit knapp die Hälfte haben den Fragebogen bereits nach kurzer Zeit retourniert.

–           davon haben 141 also knapp 80% der Gemeinden angegeben, die die Novellierung bereits im Gemeinderat thematisiert zu haben.

–           57 (29%) der Gemeinden gaben an, dass sie bereits ein Beleuchtungskonzept beschlossen haben bzw. dass ein solches in Bearbeitung ist.

–           83 der Gemeinden gaben an, dass die Information der Abteilung Umweltschutz für die Thematisierung der neuen gesetzlichen Bestimmungen beigetragen haben. Davon gaben 41 Gemeinden an, die Informationen wäre eine gute Hilfestellung gewesen und 27 gaben an, dass die Informationen zur Unterstützung ausreichend sind.