Auch Generalanwalt des EuGH sieht EU-Rechtsverstoß bei der oö.Wohnbeihilfe

Presseaussendung

Wie nun bekannt wurde, stellt der Generalanwalt des EuGH in seiner Empfehlung fest, dass die unter Schwarz-Blau eingeführte oö. Wohnbeihilfe gegen geltendes EU-Recht verstößt.

„Schon mein Vorgänger in der oö. Landesregierung und der aktuelle Sozialminister Rudi Anschober hat die Festschreibung der schwarz-blauen Landesregierung von Erfordernissen eines Nachweises von Deutschkenntnissen für den Bezug der Wohnbeihilfe in Oberösterreich durch Drittstaatsangehörige aufs Schärfste kritisiert und in einem Rechtsgutachten festgehalten, dass diese Lösung EU-rechtswidrig sei“, betont der Grüne Landessprecher LR Stefan Kaineder, der sich durch die Empfehlung aus dem EuGH bestätigt sieht.

Kaineder: „Ärgerlich und frustrierend sind aber die Situation für die Betroffenen und der schwere Schaden, der für Oberösterreich entstanden ist. Schwarz-Blau hat mit der oö. Wohnbeihilfenlösung untragbaren Populismus am Rücken der Schwächsten betrieben. Vielfach waren dies SystemerhalterInnen, die seit Jahrzehnten im Land leben, arbeiten und Steuern zahlen und ihren Beitrag zur Gesellschaft geleistet haben. Und anstatt ihnen zumindest die gleiche Leistung zukommen zu lassen wie allen anderen BürgerInnen, hat sich die schwarz-blaue Landesregierung entschieden, diskriminierende Maßnahmen zu setzen, die die Armutsgefährdung weiter zu verstärken. Auch deshalb wird die Entscheidung bei der Landtagswahl im Herbst wichtiger denn je. Es wird Zeit, die Politik der Spaltung in Oberösterreich und die letzte freiheitliche Regierungsbeteiligung in Österreich zu beenden.“