Wasserqualität der oberösterreichischen Badegewässer

Pressekonferenz mit Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder und Ing.in Sabine Kapfer (Abteilung Wasserwirtschaft)

zum Thema

Wasserqualität der oberösterreichischen Badegewässer: Präsentation der aktuellen Untersuchungsergebnisse von 84 Naturbadestellen in ganz Oberösterreich

Rechtzeitig zum offiziellen Beginn der Badesaison hat auch die Kontrolle der Badeplätze in Oberösterreich in Hinblick auf die Badeeignung (bakteriologische Belastung) wieder begonnen.

Erste Ergebnisse liegen vor: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/13071.htm

Überblick über die Messstellen zur Erhebung der Badeeignung:

Von der Abteilung Wasserwirtschaft werden jährlich zu Beginn und während der Badesaison Wasserproben an den festgelegten Badestellen entnommen und auf die bakteriologische Belastung hin untersucht. Anhand der Ergebnisse wird eine Einstufung der Badeeignung dieses Gewässers durchgeführt.

Aktuelle Messungen bestätigen ausgezeichnete Badewasserqualität unserer Seen, Flussbadestellen haben überwiegend ausgezeichnete oder gute Badequalität

Ergebnisse Landes-Badestellen:

Von den 41 sogenannten „Landes-Badestellen“ – das sind jene, die aufgrund geringerer Besucherfrequenz nicht im EU-Kontrollprogramm erfasst sind und zwei Mal im Jahr kontrolliert werden – liegen nun die Ergebnisse vor:

Alle Stellen sind zum Baden geeignet. Nur acht Stellen weisen eine mäßig-bakteriologische Belastung auf, alle anderen eine nur geringe bakteriologische Belastung.

Bei 33 Badestellen liegt somit eine „ausgezeichnete“ Badewasserqualität vor: das bedeutet, dass hier das Wasser eine nur geringe bis sehr geringe Keimbelastung aufweist (siehe Tabelle im Anhang).

Bei 8 Badestellen (ausschließlich in Fließgewässern) liegt eine „gute“ Badewasserqualität vor.

Ergebnisse EU-Badestellen:

In Oberösterreich gibt es insgesamt 43 „EU-Badegewässer-Stellen“, die per Verordnung des Landeshauptmannes festgelegt sind:  Diese werden fünf Mal pro Jahr in den Sommermonaten Juni bis August kontrolliert. Die Probenahme erfolgt  dabei vom Land Oberösterreich, die Testdurchführung von der AGES-Linz. 

40 Badestellen sind im ersten Durchgang „ausgezeichnet“, 3 Badestellen „gut“   

„In Oberösterreich gibt es zahlreiche schöne Badestellen, die vor allem in den besonders heißen Sommermonaten der Bevölkerung und Urlaubsgästen Erholung und Abkühlung bieten. Unsere Seen und Flüsse sind darüber hinaus auch ein ökologisch wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen aller Art und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die fortschreitende Klimakrise stellt uns alle, aber auch unsere Gewässer, vor eine riesige Herausforderung. Unser Ziel ist klar: wir wollen die Schönheit, die ökologische Vielfalt und die Wasserqualität unserer Gewässer auch für unsere Kinder und Enkelkinder erhalten. Um auf Veränderungen reagieren zu können, ist es wichtig, die Wasserqualität bei den Badestellen regelmäßig zu beobachten. Denn obwohl Seen und Flüsse weniger als ein Prozent der Erdoberfläche bedecken, sind sie Lebensraum für ein Drittel aller Wirbeltierarten und zehn Prozent aller Arten. Nicht umsonst zählen international renommierte Wasserforscher/-innen Süßwasser Ökosysteme zu den durch die Klimakrise am stärksten gefährdeten Ökosystemen der Erde. Die Beprobungen durch die Abteilung Wasserwirtschaft des Landes OÖ dienen daher einerseits zur Information für die Badegäste und andererseits auch dazu, den ökologischen Zustand der Gewässer genau beobachten zu können. Es freut mich sehr, dass die Ergebnisse auch heuer wieder sehr positiv ausfallen“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

Insgesamt 18 Mitarbeiter/-innen arbeiten im Referat Gewässergüteaufsicht in der Abteilung Wasserwirtschaft beim Land Oberösterreich. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist das Beproben der oberösterreichischen Gewässer. Referatsleiterin Ing. Sabine Kapfer: „Der ökologische Zustand der Gewässer wird regelmäßig vom Land Oberösterreich, Abteilung Wasserwirtschaft erhoben. Das Ziel der Untersuchungen ist eine allgemeine Betrachtung, ob ein Gewässer als Ganzes in seiner „ökologischen Funktionsfähigkeit“ beeinträchtigt ist, bzw. sollen eventuelle anthropogene (durch den Menschen verursachte) Einflüsse aufgespürt werden. Nur durch die hohe Einsatzbereitschaft, die verlässliche und qualitätsgesicherte Probenahmetätigkeit unserer Mitarbeiter/-innen können wir regelmäßig aktuelle Daten zum Gewässerzustand liefern.“

Aktuellste Ergebnisse per App „AGES Badegewässer-Datenbank“

Mit dieser kostenlosen Badegewässer-App von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH – kurz AGES – erhält man direkt vor Ort die nächstgelegenen Badegewässer Stellen (im Umkreis von ca. 50 km) mit den aktuellsten Ergebnissen (inklusive Angabe der Entfernung dahin) auf einer Landkarte eingezeichnet.

Es werden Informationen wie das Datum der letzten Messung, der aktuelle Status der Messstelle, die Sichttiefe, die Wassertemperatur, und die Anzahl der gemessenen KBE-Werte bei den E. coli und den Enterokokken angezeigt.

Gute Badewasserqualität bedeutet allerdings nicht automatisch gute Trinkwasserqualität!
Baden als Freizeitgestaltung – Freibad, Fluss oder See – Was ist zu beachten

Im Gegensatz zu einem gechlorten Schwimmbad kann es in einem See, Teich oder Fluss (besonders nach einem Gewitter oder Hochwasser) zu Trübungen oder bakteriologischen Belastungen kommen.

Natürliche oder künstlich angelegte Oberflächengewässer spielen bei der Freizeitgestaltung eine große Rolle. Während der Badesaison herrscht daher an den meisten dieser Gewässer ein reger Badebetrieb. Im Gegensatz zu einem Freibad besitzen natürliche Badegewässer jedoch keine chemische Wasseraufbereitung und -desinfektion. Man muss daher vor allem bei starkem Badebetrieb oder an Badestellen an Fließgewässern mit einer erhöhten bakteriologischen Belastung rechnen.

Baden im See: Ein See ist viel weniger als zum Beispiel das Grundwasser vor Verunreinigungen aus der Umgebung geschützt. Daher treten vor allem im Frühsommer oft Ablagerungen von Blütenstaub auf, die auf den ersten Blick wie eine Gewässerverunreinigung wirken können, aber ein Teil der natürlichen Kreisläufe sind. Gleiches gilt für das im Herbst einfallende Laub und bei Hochwässern eingeschwemmtes Treibholz oder pflanzliches Material, das im Gewässer nur sehr langsam abgebaut werden kann. An solchen Gewässern kann es (im Gegensatz zu chlorierten Freibädern) fallweise zu Sedimentaufwirbelungen durch Fische oder Badegäste kommen, die sich den Wasserkörper mitunter mit Wasservögeln, Schnecken, Algen und sonstigen Wasserpflanzen teilen müssen.

Baden in Flüssen: Prinzipiell sind die Badestellen an Fließgewässern anfälliger auf witterungsbedingte Veränderungen: besonders nach Gewittern können diffus (z. B. aus der Landwirtschaft) oder punktuell (z. B. aus Kläranlagenentlastungen) vermehrt Keime eingeschwemmt werden. Nach Hochwasserereignissen, bei starken Temperaturschwankungen oder in einigen Fällen auch durch natürliche Standortbedingungen kann es zu Trübungen und Verfärbungen kommen, welche die hygienischen Parameter beeinträchtigen können.

Auch Freibäder und Hallenbäder werden laufend kontrolliert

In Oberösterreich werden etwa 150 öffentliche Freibäder (Beckenbäder im Unterschied zu Bädern an Oberflächengewässern) betrieben, davon befinden sich 142 im Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaften. Weiters bestehen im Bereich der Bezirkshauptmannschaften 27 öffentliche Hallenbäder oder Schulhallenbäder.

Bei diesen 169 Bädern werden die technischen Anlagen zur Aufbereitung und Desinfektion des Badewassers durch die Abteilung Wasserwirtschaft mindestens einmal jährlich überprüft und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft darüber Bericht erstattet.

Die Rechtsgrundlage dafür ist § 9 (1) des Bäderhygienegesetzes. Zusätzlich zu den Kontrollen durch die Behörde ist der Betreiber verpflichtet, einmal jährlich ein „wasserhygienisches Gutachten“ gemäß § 14 (2) Bäderhygienegesetz einzuholen. Auch diese Gutachten werden durch die Abteilung Wasserwirtschaft auf ihre Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft.

Falls im wasserhygienischen Gutachten Überschreitungen von Grenzwerten oder sonstige Mängel festgestellt werden, werden durch die zuständige Behörde Maßnahmen zur Behebung vorgeschrieben.

Weiters ist der Betreiber verpflichtet, Wasserrutschen, Sprunganlagen und sonstige Einrichtungen, von denen eine Unfallgefahr ausgehen könnte, jährlich durch einen beauftragten Sachverständigen (z.B. TÜV) sicherheitstechnisch überprüfen zu lassen. Die Prüfberichte und Gutachten werden der Behörde vorgelegt und geprüft.

Durch diese regelmäßige Überprüfung wurde in den vergangenen Jahren ein sehr guter technischer Stand der Badeanlagen erreicht, welcher zum Schutze der Bürger und Bürgerinnen beiträgt. Dadurch sind vielfach nur mehr geringfügige Anpassungen an den Stand der Technik nötig.