Schutz- und Schongebiete sichern Grundwasserschatz

Mit unseren 5.500 Schutzgebieten und den großen 32 Schongebieten sorgen wir für einwandfreies Trinkwasser aus unserem oberösterreichischen Grundwasserschatz“, zieht Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder Bilanz.

Pressekonferenz mit Landesrat Stefan Kaineder, Mag. Hannes Mossbauer, Wasserrechtsexperte Land OÖ und Dipl. Ing. Franz Stiebitzhofer, Trinkwasserversorgung Land OÖ

Schutz- und Schongebiete sichern Grundwasserschatz – Bilanz über die Maßnahmen zum Trinkwasserschutz in Oberösterreich

Oberösterreich hat einen Schatz: Trinkwasser in hoher Qualität in regionaler Versorgungsstruktur. Ausreichende Niederschläge stellen sicher, dass Probleme mit der Wassermenge nur selten auftreten können. Die gesamte Menge des Trinkwassers stammt aus Grundwasservorkommen, weswegen dem Schutz ebendieses ein besonders hoher Stellenwert zukommen muss.

Neben den ergiebigen Grundwasservorkommen entlang der großen Flüsse und im inneralpinen Raum besteht auch in anderen Regionen Oberösterreichs aufgrund der ausreichenden Niederschläge und damit verbundenen Grundwasserneubildung die Möglichkeit, Trinkwasser aus Grundwasser zu gewinnen. Eine Nutzung von Trinkwasser, das aus Oberflächengewässern gewonnen wird, ist daher in Oberösterreich im Gegensatz zu anderen Ländern nicht erforderlich. Das gewonnene Grundwasser kann in Oberösterreich ohne kostspielige Aufbereitungsmaßnahmen – die bei der Nutzung von Wässern aus Oberflächengewässern erforderlich wären – als Trinkwasser konsumiert werden.

Die Struktur der Trinkwasserversorgung in Oberösterreich ist ein Abbild der Siedlungsstruktur mit einem hohen Anteil an Ortschaften, Streusiedlungen und Einzellagen. Rund die Hälfte der Gemeinden bezieht ihr Trinkwasser ausschließlich aus dem eigenen Gemeindegebiet. Derzeit werden rund 85 Prozent der oberösterreichischen Bevölkerung durch öffentliche Anlagen, Verbände, Wassergenossenschaften und Unternehmen in mehrheitlich öffentlichem Eigentum mit Trinkwasser versorgt. Nur mehr etwa 15 Prozent der Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser nach wie vor aus nicht qualitätsgesicherten Hausbrunnen.

„Der Druck auf das Grundwasser ist dennoch stark. Ausgedehnte Siedlungstätigkeit, eine intensive Landwirtschaft und Probleme aus der Vergangenheit, wie alte Deponien und ehemalige Industrieanlagen, sogenannte Altlasten können eine Gefahr für die Qualität unseres Trinkwassers sein. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und sein Schutz daher immens wichtig. Mit unseren 5.500 von Schutzgebieten sowie 32 Schongebieten sorgen wir für den besonderen Schutz des Grund- und damit Trinkwassers im Einzugsbereich der Wasserversorgungsanlagen in Oberösterreich“, zieht Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder Bilanz.

Trinkwasserschutz durch Schutz- und Schongebiete in OÖ

Die Oö. Landesstrategie „Zukunft Trinkwasser“ hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, aufbauend auf einem flächendeckenden Grundwasserschutz in ganz Oberösterreich eine ortsnahe Trinkwassergewinnung aus unaufbereiteten Grundwasser zu erhalten und zu ermöglichen. Neben dem allgemeinen Grundwasserschutz wird darauf aufbauend die vorsorgliche Sicherung bedeutender Grundwasservorkommen in Form des besonderen Grundwasserschutzes (Schutzgebiete, Schongebiete) aktiv wahrgenommen.

Strategische Positionen der Landesstrategie „Zukunft Trinkwasser“:

  • Schutz von besonders relevanten Grundwasserbereichen vor konkurrierenden Flächennutzungen mit den Instrumenten der Raumordnung.
  • Zeitgemäße Schutz- und Schongebiete mit einer vorsorgenden Bewirtschaftung entsprechend den wasserwirtschaftlichen und hygienischen Anforderungen.

Die für die langfristige Trinkwasserversorgung in OÖ. besonders wichtigen Flächen: verordnete Schongebiete, geplante Schongebiete, Regionalprogramme und Rahmenverfügungen werden als „Grundwasservorrangflächen“ (GWVF) bezeichnet und sind der Karte dargestellt.

Vorrang Grundwasser

Die Aktualisierung und Neukonzeption von Schongebieten folgt dabei dem in der Leitlinie „Vorrang Grundwasser“ beschriebenen Kern- und Randzonenprinzip. Ziel ist dabei die langfristige Sicherung von bestehenden und künftigen Gewinnungsbereichen für Trinkwasserzwecke. Eine Kernzone umfasst dabei im Idealfall den Jahreszustrombereich zu einem bestehenden oder künftigen Gewinnungsbereich und dient dabei vorrangig dem Erhalt der schützenden Bodenschichten und der Vermeidung zusätzlicher Gefahrenpotentiale. Randzonen umfassen große Teile eines Einzugsgebiets und haben ebenfalls die Vermeidung größerer Gefahrenpotentiale und die Möglichkeit für Grundwasser­beobachtungen (quantitativ, qualitativ) zum Ziel.

Zur Sicherung besonders bedeutender Grundwasservorkommen für künftige Trinkwassergewinnungen wurden in den letzten Jahren insgesamt 38 Grundwasservorrangflächen als geplante Schongebiete nach dem Konzept der Leitlinie „Vorrang Grundwasser“ erarbeitet. Ende 2023 erfolgte die Beauftragung zur Ausarbeitung der Fachgrundlagen für eine weitere Fläche. Langfristiges Ziel ist die Ausweisung von Schongebieten mit Kern- und Randzonen in allen Grundwasservorrangflächen in Oberösterreich.

In Zusammenhang mit den genannten Zielsetzungen dieser Flächen ist ergänzend auszuführen, dass im Jahr 2013 mit dem Aufbau eines qualitativen Messstellennetzes in diesen Grundwasservorrangflächen begonnen wurde. Ziel dieses Messprogrammes ist die geordnete, spezifische Beobachtung der Entwicklung der Grundwasserqualität in diesen Flächen (Trendanalyse), um bei Qualitätsveränderungen durch gezielte Maßnahmen gegensteuern zu können. Bis jetzt wurden 20 Flächen in dieses Messprogramm aufgenommen, weitere 4 Flächen befinden sich derzeit in Bearbeitung.

Trinkwasserschutzgebiete

Der Schutz unseres Grundwassers stellt eine unverzichtbare Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung einer aktiven Trinkwasserstrategie für Oberösterreich dar. Aufbauend auf dem flächenhaften Schutz des Grundwassers kommt dem besonderen Schutz von bestehenden Trinkwassergewinnungsbereichen (Brunnen, Quellen) wesentliche Bedeutung zu.

Boden und Gestein – die sogenannten Deckschichten – reinigen das Sickerwasser auf seinem Weg zum Grundwasser. Die Schmutzpartikel und Schwebstoffe werden mechanisch herausgefiltert, andere Schadstoffe werden an Bodenteilchen angelagert oder abgebaut. Dort, wo Grundwasser für die Trinkwasserversorgung genutzt wird, oder wo wir Grundwasservorkommen für die Zukunft schützen wollen, garantieren Trinkwasser-Schutzgebiete die Reinheit des Grundwassers. Die fachlichen Vorgaben ergeben sich aus der nationale Richtlinie W72 “Schutz- und Schongebiete” (ÖVGW 2004) und der Oö. Leitlinie “Trinkwasser-Schutzgebiete” (2007).

In Abhängigkeit von der Größe der Wasserversorgungsanlage, den örtlichen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung und der Schutzwirkung der Grundwasser­überdeckung werden Schutzgebiete in bis zu drei Schutzzonen gegliedert. Jede Schutzgebietsfestlegung erfolgt dabei immer auf Grundlage einer Einzelfallbeurteilung.

Die Schutzzone I (Fassungszone) dient vorrangig dem unmittelbaren Schutz der Wasserfassung und deren unmittelbarer Umgebung (Objektschutz).

Die „Schutzzone II“ bzw. „Engere Schutzzone“ schützt das Grundwasser vor Verunreinigung durch Bakterien und Krankheitserregern und umfasst in der Regel den 60-Tage-Zustrombereich zur Wasserfassung. Typische Verbote in dieser Schutzzone betreffen beispielsweise die Ausbringung von Wirtschaftsdünger, Viehweide oder Aufgrabungen.

Die „Schutzzone III“ bzw. „Weitere Schutzzone“ schützt das Grundwasser insbesondere vor chemischen Verunreinigungen und sichert die Ergiebigkeit bzw. Menge des Grund­wassers. Diesbezügliche Anordnungen sind vor allem für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie auch für die Raumordnung (größere Baulandwidmungen) und die mineralische Rohstoffgewinnung sowie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Nitrat und Pestizide) relevant.

Auf diese Weise sorgen in Oberösterreich ca. 5.500 festgelegte Schutzgebiete dafür (zum Vergleich: 2005 gab es rund 3.500 Schutzgebiete), dass eine Aufbereitung des Wassers in den allermeisten Fällen nicht bzw. nur aufgrund natürlicher, geogen bedingter Inhaltsstoffe notwendig ist.

Wasserschutzgebiete

Zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen vor Verunreinigung oder Beeinträchtigung ihrer Ergiebigkeit kann die Wasserrechtsbehörde mit Bescheid gemäß § 34 Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) besondere Anordnungen in Form von Ge- und Verboten über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung von Grundstücken und Gewässern treffen, die Errichtung bestimmter Anlagen untersagen und entsprechende Schutzgebiete bestimmen und abändern.

Wasserschongebiete

Zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung können ergänzend zu Schutzgebieten mit Verordnung des Landeshauptmanns gemäß § 34 Abs. 2 WRG 1959 Schongebiete bestimmt werden. Diese können das gesamte Einzugsgebiet großer Wasserfassungen abdecken. Für Maßnahmen, welche ein Wasservorkommen gefährden könnten, werden Ge- und Verbote oder wasserrechtliche Bewilligungs- und Anzeigepflichten festgelegt.

Solche Schutzanordnungen können auch zur Sicherung künftiger Entnahmen getroffen werden (§ 35 WRG 1959). Der ausgewiesene Interessent an der künftigen Wasserversorgung – in der Regel eine Gemeinde oder ein Wasserverband – hat in allen das geschützte Wasservorkommen betreffenden Verfahren Parteistellung.

Grundwasservorrangflächen – Schongebiete

Zur Sicherung von für die Trinkwasserversorgung besonders bedeutenden Grundwasservor­kommen wurden bereits in der Vergangenheit für bestehende Wasserversorgungsanlagen per Verordnung Schongebiete festgelegt. Derzeit gibt es in Oberösterreich 32 Schongebiete (35 inkl. Heilquellen). Als Maßnahmen zum vorsorgenden Grundwasserschutz wurden in den letzten Jahren einige ältere Schongebiete aktualisiert und an die heutigen Erfordernisse angepasst und neue Schongebiete erlassen. Die Erlassung eines neuen Grundwasserschongebiets wird derzeit vorbereitet.

  • Schongebiet Zirking (Aktualisierung 2020, LGBl Nr. 84/2020)
    • Anpassungen in Hinblick auf Anlagen, die eine potentielle Gefahr für das Grundwasser bedeuten;
  • Schongebiet Sipbachzell (Neu 2022, LGBl Nr. 134/2022)
    • Zum Schutz der Wasserversorgungsanlage Sipbachzell; Damit sollen weitere Verunreinigungen durch Pestizide und Nitrat vermieden werden;
  • Schongebiet Nördliches Eferdinger Becken (Aktualisierung 2022, LGBl Nr. 38/ 2022)
    • Zum Schutz der Fernwasserversorgung Mühlviertel und der Wasserversorgung von Feldkirchen, Ottenheim und Linz; ersetzt das alte Schongebiet aus 1990, Verkleinerung der Gebietsausdehnung angepasst an den neuesten Stand der hydrogeologischen Erfordernisse, Entbürokratisierung durch Wegfall von Bewilligungs- und Anzeigepflichten, Anpassung der  Schongebietsanordnungen an den Stand der Technik und des Wissens zur Gewährleistung eines zeitgemäßen Schutzes des Grundwassers vor Verunreinigungen durch Baumaßnahmen, Anlagen und Tätigkeiten
  • Schongebiet Voitsdorfer Rinne (Neu 2023, LGBl Nr. 6 / 2023)
    • Neues Schongebiet zum Schutz der Wasserversorgung in Pettenbach, Ried im Traunkreis und Gruppenwasserversorgung Kremstal; schützt das Grundwasservorkommen für bestehende und zukünftige Trinkwasserversorgungsanlagen für 15.000 Menschen;
  • Schongebiet Steyr (Aktualisierung 2023, LGBl Nr. 43/2023)
    • Zum Schutz der Wasserversorgung der Stadt Steyr; ersetzt das alte Schongebiet aus 1965, Anpassung der Gebietsausdehnung an den neuesten Stand der hydrogeologischen Erfordernisse, Entbürokratisierung durch Wegfall von Bewilligungs- und Anzeigepflichten, Anpassung der  Schongebietsanordnungen an den Stand der Technik und des Wissens zur Gewährleistung eines zeitgemäßen Schutzes des Grundwassers vor Verunreinigungen durch Baumaßnahmen, Anlagen und Tätigkeiten sowie durch Verunreinigungen aus der Landwirtschaft durch Pestizide und Nitrat

Als weitere Maßnahme zum vorsorgenden Grundwasserschutz wurden per Verordnung des Landeshauptmanns wasserwirtschaftliche Regionalprogramme gem. § 55g WRG 1959 erlassen:

  • Regionalprogramm Trinkwassernutzung Weißenbachtal (LGBl Nr. 61/2021) mit dem Ziel dieses Grundwasservorkommen vorzugsweise der Trinkwassergewinnung über gemein­schaftliche Versorgungsstrukturen insbesondere für Gemeinden, Verbände und Genossenschaften sowie der Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall zu widmen.
  • Regionalprogramm zum Schutz der Trinkwasserversorgung aus Tiefengrundwässern (LGBL Nr. 130/2021). Ziel dieser Verordnung ist die Sicherung der Qualität und Quantität der oberösterreichischen Tiefengrundwässerkörper in den Sanden aus dem Erdzeitalter des Tertiärs (Meeresablagerungen) und deren Widmung der Trinkwasserversorgung vorzugsweise über gemein­schaftliche Versorgungsstrukturen insbesondere für Gemeinden, Verbände und Genossenschaften sowie der Trinkwassernotversorgung im Katastrophenfall. Diese Tiefengrundwässer sind auf Grund des Vorhandenseins mächtiger Deckschichten sehr gut vor äußeren Einflüssen geschützt, weshalb diese Schichten entsprechend zu schützen sind.

Die insgesamt 3 existierenden wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügungen erfüllen einen vergleichbaren Zweck wie die beiden Regionalprogramme.

Publikationen und weiterführende Informationen

Um die Nachvollziehbarkeit der Abläufe im Zuge der Erarbeitung von Grundwasservorrang­flächen, der Festlegung neuer oder der Anpassung bestehender Schutzgebiete zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren folgende Arbeitsbehelfe, Broschüren und Leitlinien vom Land OÖ. herausgegeben:

  • Oö. Landesstrategie Zukunft Trinkwasser (2005)
  • Trinkwasser-Schutzgebiete Leitlinie für Oberösterreich (2007)
  • Infobroschüre Trinkwasser-Schutzgebiete (2007)
  • Leitlinie Vorrang Grundwasser (2011)
  • Arbeitsbehelf Typologie Trinkwasser-Schutzgebiete (2012, 2021)
  • Der Weg zu einem Trinkwasser-Schutzgebiet (2021)

Informationen zum Themenbereich Grundwasser, zu Schutzgebieten zu Schongebieten und die oben angeführten Publikationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/18696.htm (Download als PDF). Zusätzlich sind die Abgrenzungen aller in Oberösterreich festgelegten Grundwasservorrangflächen und der Schutzgebiete in der Anwendung „Wasser&Geologie“ (www.doris.at bzw. https://doris.ooe.gv.at/themen/umwelt/wasser.aspx) einsehbar.