Schlichtung statt Streit – Verbraucherschlichtung Austria hilft Konsument:innen bei Konflikten

Pressekonferenz mit Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder und Mag. Joachim Leitner (Verbraucherschlichtung Austria)

Schlichtung statt Streit – Verbraucherschlichtung Austria hilft Konsument:innen bei Konflikten – Bilanz über die Schlichtungsfälle aus Oberösterreich

Gerade in Zeiten der Teuerung ist die Verbraucherschlichtung Austria für Konsument:innen in Oberösterreich eine wichtige Anlaufstelle, weil sie eine kostenlose und unabhängige Möglichkeit bietet, Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich zu klären und so zusätzliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Schon seit der Gründung im Jahr 2016 unterstützt das Konsument:innenschutz-Ressort des Landes Oberösterreich den Verein Schlichtung für Verbrauchergeschäfte als ordentliches Mitglied. Die Verbraucherschlichtung Austria zeigt, wie effizient außergerichtliche Konfliktlösung im Alltag von Konsument:innen und Unternehmen wirken kann.

Dass die Möglichkeit nach außergerichtlicher Konfliktlösung auch immer stärker nachgefragt wird, zeigen die aktuellen Zahlen für das Jahr 2025. Mit österreichweit über 2.500 eingelangten Schlichtungsanträgen wurde ein neuer Rekordwert erreicht und die bisherige Erfolgsgeschichte fortgesetzt. Zugleich ist die Einigungsquote stabil, und die durchschnittliche Verfahrensdauer ist im Vergleich zum Vorjahr sogar deutlich gesunken (von 49 auf 39 Tage).

„Ob Warenkäufe, Reiseprobleme, Streitigkeiten mit Handwerksbetrieben oder komplexe Themen wie Fremdwährungskredite und Versicherungsfragen – die Verbraucherschlichtung Austria beweist Jahr für Jahr, wie wichtig und erfolgreich außergerichtliche Schlichtung ist“, betont Landesrat Stefan Kaineder.„Dank ihrer Expertise und einer unermüdlichen Vermittlungsarbeit erspart die Verbraucherschlichtung nicht nur Zeit und Kosten, sondern oft auch viel persönlichen Stress“, so Kaineder weiter.

Aus Oberösterreich langten im Jahr 2025 151 Schlichtungsanträge bei der Verbraucherschlichtung ein (2024: 111 Anträge). Die Fälle betrafen vor allem die Bereiche Dienstleistungen (36 Fälle), Handel (23 Fälle) und Versicherungen (20 Fälle), ebenso wie Spenden/Mitgliedschaften (18 Fälle).

Angesichts der allgemeinen Teuerungsproblematik wenig überraschend, betrafen die häufigsten Probleme der Oberösterreicher:innen im Jahr 2025 den Preis oder die Rechnung von Leistungen (47 Fälle). Danach kommen Probleme bei der Vertragsauflösung, etwa Schwierigkeiten bei der Kündigung von Abos und Mitgliedschaften (44 Fälle), und Gewährleistungs- oder Garantiefragen (25 Fälle).

Erfreulich ist, dass im Jahr 2025 Lösungen im Wert von mehr als 30.000 Euro für Konsument:innen aus Oberösterreich gefunden werden konnten. Österreichweit stieg die Summe der Erlöse sogar auf insgesamt rund 758.000 Euro.

Fallbeispiele aus Oberösterreich

Fall 1: Heiß-Kalt mit dem Installateur-Notdienst

Just an einem kühlen Wochenende fiel die Heizung in der Wohnung von Herrn K aus. Der beauftragte Installateur-Notdienst machte sich rasch an die Fehlerdiagnose, wobei das Problem vermeintlich auch gefunden und behoben wurde. Erst nachdem er die – ziemlich hohe – Rechnung erhalten hatte, fand Herr K heraus, dass der Ausfall der Heizung auf einen großräumigen Defekt im Fernwärmenetz zurückging, weswegen er zumindest einen Teil der Rechnung nicht bezahlen wollte. Nach Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zeigte sich das Unternehmen bereit, auf die Hälfte des Betrags zu verzichten, womit Herr K einverstanden war.

Fall 2: Handy-Lieferung mit Hürden

Frau K erwarb online ein hochwertiges neues Smartphone, bei dem der Händler mit einer Lieferung binnen maximal 5 Tagen warb. Leider verging diese Frist, ohne dass Frau K ihre Bestellung erhalten hatte. Auch auf mehrere Nachfragen reagierte das Unternehmen nicht, sodass sie sich hilfesuchend an die Verbraucherschlichtung Austria wandte, um entweder eine zeitnahe Lieferung oder – falls diese weiterhin nicht machbar wäre – einen Vertragsrücktritt zu erreichen. Tatsächlich meldete sich der Händler kurz nach Verfahrenseröffnung mit guten Nachrichten: Der Versand habe nun endlich eingeleitet werden können, und wenige Tage später erhielt Frau K das Gerät. 

Fall 3: Warten auf die Transporter-Kaution

Für eine Übersiedelung hatte Herr K einen Transporter angemietet und dafür beim Vermieter eine Kaution von EUR 1000,– hinterlegt. Das Fahrzeug gab er zeitgerecht und ohne Schäden zurück, doch die Rückzahlung seines Geldes ließ auf sich warten. Als die vom Unternehmen vorgegebene Frist von vier Wochen verstrichen war und Herr K seine Kaution noch immer nicht ausgezahlt bekommen hatte, brachte er einen Schlichtungsantrag bei der Verbraucherschlichtung Austria ein. Schon wenige Tage nachdem das Unternehmen diesbezüglich kontaktiert wurde, teilte Herr K mit, dass die Kaution in voller Höhe wieder auf seinem Konto angekommen ist.

Fall 4: Der irreparable Laptop

Der Laptop von Frau K war kein Jahr alt, als er plötzlich ohne Grund nicht mehr funktionierte. Sie brachte ihn zum Händler und ersuchte diesen um eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung. Diese wurde zwar veranlasst, doch dauerte es mehrere Wochen, bis Frau K eine erste Rückmeldung erhielt – und diese besagte, dass es noch länger dauern könnte. Daher fragte sie den Händler nach einem Austausch, um schnellstmöglich wieder ein funktionierendes Gerät zu haben, wurde aber vertröstet, dass sie noch abwarten möge. Um Bewegung in die Sache zu bringen, meldete sie sich bei der Verbraucherschlichtung Austria. Im Zuge der Vermittlung erklärte sich der Händler bereit, das Gerät zurückzunehmen und Frau K den Kaufpreis auszuzahlen, damit sie sich selbst ein Ersatzgerät besorgen kann.

Fall 5: Hotelstorno mit Extrakosten 

Bei einer Hotelbuchung über eine Internetplattform war Herrn K ein Missgeschick unterlaufen:

Versehentlich hatte er ein falsches Datum eingegeben. Folglich wollte er die Buchung stornieren, wofür ihm laut Auskunft der Plattform eine Stornogebühr in Höhe des Preises der ersten Übernachtung verrechnet werden sollte. Stattdessen wurden ihm aber die Kosten für den gesamten Aufenthalt von der Kreditkarte abgezogen. Da die Plattform trotz mehrerer Kontaktversuche keine Anstalten machte, ihm sein Geld zurückzuerstatten, eröffnete Herr K bei der Verbraucherschlichtung Austria ein Schlichtungsverfahren und erhielt letztlich den ihm zustehenden Differenzbetrag zurück.