Scheitern mit Anlauf – Raumordnungsnovelle

Pressekonferenz mit Landesrat und Landessprecher Stefan Kaineder und Landtagsabgeordnete Uli Böker

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Scheitern mit Anlauf – mit dieser schwarz-blauen Raumordnungsnovelle ist unser wertvoller Boden nicht zu schützen

Oberösterreich wird eine neue Raumordnung bekommen. Das ist die Tatsache. Es sollte ein zeitgemäßes Gesetz sein, dass auf den immensen Bodenverbrauch und die Zersiedelung in unserem Land reagiert und diese stoppt. Ein Gesetz, dass der Bedeutung der Ressource Boden und unserer Landschaft Rechnung trägt und sie schützt. Das ist der Wunsch. Geworden ist es ein Gesetz, das dabei weitgehend versagt. Ein Gesetz, das auf erforderliche Maßnahmen verzichtet und in seiner Halbherzigkeit nicht geeignet ist, die nötigen Ziele zu erreichen. Das ist leider die Tatsache.

„Eine neue Raumordnung öffnet die Tür für weitreichende, dringendst nötige Verbesserungen und einen wirklich effektiven Bodenschutz. Aber die politisch Verantwortlichen haben diese Tür nicht aufgemacht. Sie haben gezaudert, gezögert, die Hand wieder vom Türgriff genommen und begnügen sich mit einer mutlosen Novelle. Damit vergeben sie eine Riesenchance“, kommentiert der Grüne Landessprecher und Landesrat Stefan Kaineder die vorliegende Novelle des OÖ. Raumordnungsgesetzes, die von der Landesregierung nun dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird.

Dabei wäre Handeln dringendst nötig: Straßen und andere Verkehrsprojekte, Gewerbegebiete, Einkaufszentren samt Parkplätzen und Siedlungsgebiete – der Bodenverbrauch schreitet voran und hat mittlerweile bedrohliche Dimensionen angenommen. In OÖ werden täglich 2,2 ha Boden für Bau- und Verkehrszwecke umgewidmet, 0,9 ha davon werden in der Folge versiegelt. Das hat dramatische Folgen – fehlen doch damit Flächen zur Lebensmittelproduktion, zum Wasserrückhalt und zum Erhalt der Tier- und Pflanzenvielfalt. Österreichweit beträgt die aktuelle Flächeninanspruchnahme 13 ha pro Tag – das entspricht 19 Fußballfeldern. Das Ziel im aktuellen Regierungsprogramm der ÖVP-Grünen-Bundesregierung beträgt maximal 2,5 ha pro Tag Flächeninanspruchnahme bis 2030 zu erreichen.  Auf OÖ umgelegt bedeutet dieses Ziel maximal 0,4 ha pro Tag Flächeninanspruchnahme bis 2030 zu erreichen.

„Diese Verschwendung von wertvollem Boden ist nicht mehr zu ignorieren. Das sagen die ExpertInnen und das wäre auch allen politisch Verantwortlichen bekannt gewesen. Aber sie haben weder Lehren noch Konsequenzen daraus gezogen.  Ich habe auch versucht, sie in persönlichen Gesprächen zu überzeugen, bin aber auf taube Ohren gestoßen. Mit dieser Novelle schaffen wir keine Kehrtwende. Nicht einmal ein merkbares Bremsmanöver“, betont Kaineder. 

Die Inkonsequenz zieht sich durch die gesamte Novelle:

  • Mehr Tief- und Hochgaragen statt Freiflächenparkplätze bei Einkaufszentren und Betrieben – die jetzige geringfügige Verpflichtung ist ein Tropfen auf dem heißen Stein und wurde in der Begutachtungsphase auf Druck der Handelsbetriebe noch einmal abgeschwächt
  • Nutzung von Leerständen und Belebung der Ortskerne – Vorsatz scheitert an fehlenden konkreten Maßnahmen
  • Verbauungsstopp für gutes Agrarland und Schaffung landwirtschaftlicher Vorrangflächen – spielt in der Novelle keine Rolle
  • Schutz naturnaher Erholungsgebiete durch Ausweisung landesweiter Grünzonenpläne – kommt in der Novelle nicht ansatzweise vor

Kaineder: „Und das ist nur eine Auswahl an Punkten, die diese Novelle vernachlässigt oder gar nicht berücksichtigt. Aber es sind Punkte, die eine Raumordnung erst zu einem wirksamen Instrument gegen den Flächenverbrauch und für eine sinnvolle Flächennutzung machen. Davon ist diese Novelle leider weit entfernt“.

Mit ihrer Kritik an der Raumordnungsnovelle stehen die Grüne bei weitem nicht alleine. Namhafte ExpertInnen und Institutionen teilen die Sichtweise der Grünen und sehen die Novelle in vielen Bereichen als unzureichend. „Die Stellungnahmen in der Begutachtungsphase waren ernüchternd und eigentlich ein Arbeitsauftrag an die politisch Verantwortlichen. Dass diese nicht reagiert haben und keine Nachbesserungen vorgenommen haben, ist daher komplett unverständlich. Unterm Strich bleibt eine Raumordnungsnovelle, die meilenweit hinter den Erfordernissen und Möglichkeiten zurückbleibt“, betont Kaineder.

Zudem ignoriert man mit dieser Novelle zunehmenden Protest und Widerstand in der Bevölkerung gegen die Bodenverschwendung. Immer mehr Menschen in den Gemeinden stellen sich gegen geplante Bauprojekte auf der Grünen Wiese. Mit einer ordentlichen Novelle hätte Schwarz-Blau diese Bewusstseinsbildung berücksichtigen und stärken können, aber die Landeskoalition hat die Zeichen der Zeit offenbar nicht erkannt“, betont Kaineder.

Fest steht, dass die Grünen weitgehende Verbesserungen der Novelle vor deren Beschluss im Landtag einfordern werden. „In der vorliegenden Form werden wir dieser Novelle im Landtag definitiv nicht zustimmen. Schwarz-Blau kann diese Novelle in jetziger Form natürlich durchdrücken. Die Frage ist, ob sie tatsächlich auf eine Novelle setzen, die derart inkonsequent ist, Unzufriedenheit schürt und ihre eigentliche Aufgabe verfehlt“, betont die Grüne Raumordnungssprecherin LAbg. Uli Böker, die sich seit Jahren intensiv für neue Wege in der Raumordnung einsetzt.

„Im Grund hat sich die schwarz-blaue Landeskoalition für ein „Weiter wie bisher“ entschieden, garniert mit etwas Kosmetik und leichten Korrekturen. Das reicht bei weitem nicht um Zersiedelung, Flächenfraß und aussterbende Ortskerne zu stoppen“, betont Böker und sieht vor allem vier wesentliche Bereiche, die für eine effektive und zukunftsorientierte Raumordnung fundamental wichtig sind.

Gesetzlicher Schutz der besten Agrarflächen – Wo unser Essen wächst, wird nicht mehr gebaut

Betriebsbaugebiete auf wertvollen landwirtschaftlichen Böden und Straßen die sich durch Felder ziehen – dies muss der Vergangenheit angehören. In diesem Sinn muss es landwirtschaftliche Vorrangflächen geben, die für Bauvorhaben tabu sind. „Dass die vorliegende Novelle dies nicht aufgegriffen hat, ist ein schwerer Makel. Die Beweggründe dafür sind für mich nicht nachvollziehbar. Man darf nicht wertvollste Flächen für die Lebensmittelversorgung Asphalt und Beton opfern“, betont Böker.

Dabei bestünde die Grundlage für den Schutz der Vorrangflächen bereits. Denn die Bodenfunktionskarten für OÖ machen die Leistungen von Böden sichtbar und zeigen ua, wo in OÖ die fruchtbarsten Böden für den Anbau von Lebensmitteln sind. Diese Bodenfunktionskarten oder auch die Karten der Österreichischen Bodenschätzung sollen in Zukunft in der örtlichen Flächenwidmung verpflichtend berücksichtigt werden müssen. Dies bedeutet einen gesetzlichen Schutz der besten Agrarflächen. „Es ist ganz einfach: dort wo unser Essen wächst, wird nicht mehr gebaut. Die Kornkammern Oberösterreichs dürfen nicht zu einem Parkplatz werden. Es darf nicht sein, dass wir ein Fundament unserer Lebensmittelproduktion zerstören, um dort Bauten hochzuziehen. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben, und zwar einen Riegel, der hält“, betont Böker.

Grünzonen dauerhaft schützen – Wo sich die Menschen erholen, wird nicht mehr gebaut

Die fortschreitende Bodenversiegelung und Bebauung führen dazu, dass auch die Erholungs- und Rückzugsgebiete für den Menschen immer weniger werden. Solche Flächen, die dafür bekannt, geeignet sind und nachgefragt werden, müssen künftig ebenfalls für Bauvorhaben tabu sein und in einem landesweiten Grünzonenplan verankert werden. „Auch dies findet keine Berücksichtigung in der Novelle. Aber es muss in unser aller Interesse sein, die Erholungsräume zu erhalten und vor Verbauung gesetzlich zu schützen. Diese Grünzonen sind für die Umwelt und die Lebensqualität der Menschen von zentraler Bedeutung. Bei Bebauung sind sie definitiv zerstört und verloren“, betont Böker.

Shoppen ohne Bodenzerstörung – Kein Einkaufszentrum mehr auf der Grünen Wiese

Einkaufszentren und Supermärkte sprießen weiter serienweise aus der Landschaft und vor allem aus den Wiesen. Es scheint quasi ein Wettlauf der Ketten im Gange zu sein. „Der Wildwuchs an Supermärkten auf der Grünen Wiese und das Durchwinken von Genehmigungen muss aufhören. Es gibt zwar Einzelfälle, in denen gegen derartige Pläne entschieden wird, wie etwa gegen den vierten Supermarkt in Wallern. Dies sind sehr wohl Etappenerfolge. Aber dies muss zur Regel werden und darf nicht länger die Ausnahme sein“, betont Böker. Dazu braucht es eine klarere Erhebung des Bedarfes für die Ansiedlung neuer Verbrauchermärkte (z.B. ausreichend EinwohnerInnen im Nahbereich).

Diese Neubauten gehen auch völlig an der Notwendigkeit vorbei. Österreich hat schon jetzt eine der höchsten Einkaufsflächen / Kopf mit 1,67 m2 (Italien 1,03; Frankreich 1,23). Zudem stehen gleichzeitig immer mehr Gebäude leer und rund 1.000 ha Industrie- und Gewerbe-Brachflächen in Oberösterreich werden nicht genutzt (Quelle: Umweltbundesamt).

„Die Nachnutzung von leerstehenden Industrie- und Gewerbe-Brachflächen und Gebäude-Leerständen in den Ortskernen muss forciert werden. Das würde auch dazu beitragen, Alltagswege kurz zu halten und den Individualverkehr zu reduzieren. Und für die Gemeinden (also für die SteuerzahlerInnen), aber auch für den Einzelnen können sich durch Nachnutzungen, aber auch durch maßvoll verdichtetes Bauen (Mindestdichten) Kosteneinsparungen ergeben, da Investitionen für neue Infrastrukturanbindungen wegfallen und sich auch die laufenden Erhaltungskosten reduzieren“, betont Böker.

Parken oben oder darunter – Keine Parkflächen bei Firmen und Einkaufszentren auf der Grünen Wiese

Riesige Parkplatzfläche vor Einkaufszentrum, Supermarkt und Großbetrieb bedeuten ein Höchstmaß an Bodenverschwendung. Dass die Novelle nun mehr Tief- und Hochgaragen statt Freiflächenparkplätze bei Einkaufszentren und Betrieben vorsieht, ist nur auf den ersten Blick ermutigend. Denn sie erlaubt beim Neubau von Geschäftsbauten immer noch die Errichtung von KFZ-Stellplätzen auf ebenerdigen Freiflächen im Ausmaß von 100% bis 150% der Pflichtstellplätze. „Das ist viel zu wenig. Es ist einfach nur unambitioniert und halbherzig. Man hat zwar das Problem gesehen, aber weder Willen noch Mut aufgebracht, um es konsequent zu lösen. Es ist dieses „bisschen“, dass die Novelle durchzieht und sie kraftlos macht“, betont Böker.

Interessantes Detail: Im Begutachtungsentwurf war geplant, beim Neubau von Geschäftsbauten die Errichtung von Stellplätzen auf ebenerdigen Freiflächen auf maximal 50% der Pflichtstellplätze (1 pro 30 m2 Verkaufsfläche) zu beschränken. Nun wurde diese Begrenzung wieder aufgeweicht auf das 100% Ausmaß der Pflichtstellplätze bei einer Gesamtverkaufsfläche über 800 m2 und auf das 150% Ausmaß der Pflichtstellplätze (max. 30 Stellplätze) bei einer Gesamtverkaufsfläche von 300 m2 bis 800 m2.

Dabei ist die Lösung klar: Wenn künftig Handelsbetriebe oder Industrien gebaut werden, darf es ab einer bestimmten Größe (z.B. der Gesamtverkaufsfläche) für die Auto-Stellplätze nur mehr Hoch- oder Tiefgaragen geben. „Nur so können wir verhindern, dass für Parkflächen mehr Grünland versiegelt wird als für das Gebäude selbst.“, betont Böker.

Das sind nur vier markante Punkte, die in der Novelle unbedingt geändert werden müssen. Ohne deutliche Verbesserungen in diesen Bereichen, ist diese Novelle weitgehend wirkungslos und wird an der Bodenverschwendung kaum merkbares ändern. „Allein ÖVP und FPÖ wissen, wie aus einer so groß angekündigten Reform, ein so dürftiges Produkt entstehen konnte. Nicht nur wir Grüne haben in zig Anträgen die nötigen Maßnahmen eingefordert und argumentiert. Auch zahlreiche ExpertInnen haben oftmals detailliert aufgezeigt, was zu tun ist. Es liegt nun an der Landeskoalition, die vorliegende untaugliche Novelle doch noch zu einer tauglichen zu machen.“

Zur Oö. Raumordnungsstrategie

Böker: „Es braucht verbindliche Zahlen und gesetzliche Vorgaben um die Bodenverbrauchsreduktion zu erreichen. Rahmenpapiere und Konzepte wie die ÖROK Empfehlungen oder die aktuelle Oö. Raumordnungsstrategie Upper Region 2030 sind zwar gute Grundlagen, aber sie sind nicht verbindlich und nur wenige nutzen sie für die Praxis von Raumordnungsentscheidungen“.