Präsentation der Bilanz über UVP-Verfahren in Oberösterreich

Pressekonferenz mit Landesrat Stefan Kaineder und Ing.in Mag.a Elisabeth Mühlberger (Gruppenleiterin UVP- und Wirtschaftsrecht)

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„Rechtsicher und effizient – Präsentation der Bilanz über UVP-Verfahren in Oberösterreich“

Immer wieder wurde von verschiedensten politischen Playern thematisiert, dass Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP) zu lange dauern würden und auch die Energiewende bremsen würden. Wer allerdings eine genauere Betrachtung wagt, etwa auf das Verfahrensmonitoring des Umweltbundesamtes, wird sehen, dass österreichweit von 2009 bis 2021 die mittlere Verfahrensdauer ab vollständig eingereichten Unterlagen bis zur Entscheidung bei 7,3 Monaten liegt! Wie kurz die UVP-Verfahrensdauern konkret in Oberösterreich sind, aber auch welche Projekte mit energiewirtschaftlichem Bezug überhaupt und somit zur Energiewende in Oberösterreich in den vergangenen 15 Jahren genehmigt wurden, zeigt klar: die UVP-Behörde arbeitet höchst effizient und bietet größtmögliche Rechtssicherheit.

„Ich sehe konstruktive Kritik immer berechtigt. Nur wenn für politisches Kleingeld Unwahrheiten verbreitet werden und damit auch unsere engagierten Mitarbeiter/innen im Anlagen- und Umweltrecht in Verruf geraten, muss ich als politisch zuständiger Referent reagieren und klarstellen! Grundsätzlich freue ich mich, wenn überlegt wird, wie wir die Energiewende endlich voranbringen. Ich stimme völlig überein, dass wir hier wesentlich schneller werden müssen. Nur wer behauptet, das läge einzig an Genehmigungsverfahren, liegt leider falsch“, stellt Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder klar.

Seit 2015 gab es außer der Ende 2021 eingereichten 220 KV Starkstromleitung „Zentralraum“ Ernsthofen – Linz zur voestalpine keinen einzigen Antrag auf eine UVP-Genehmigung mit energiewirtschaftlichem Bezug. „Ich erinnere auch, dass der Pumpspeicher in Ebensee seit 2017 rechtskräftig genehmigt und noch immer nicht in Bau ist. Jene UVP-Verfahren mit energiewirtschaftlichem Bezug werden nach meiner Anweisung prioritär bei uns behandelt. Auch für die 220 KV Leitung in die voestalpine gilt eine Fasttrack – erstmals wurde hier parallel zur „strategischen Umweltprüfung (SUP)“ mit dem UVP-Verfahren begonnen. Eine Genehmigung gegen Ende des Jahres wird angestrebt“, freut sich Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

Kaineder weist auch die Forderungen nach einer zeitlichen Begrenzung von UVP-Verfahren zurück: „Am Ende geht es hier um Rechtssicherheit für die Antragssteller/innen sowie alle Parteien und Beteiligten am Verfahren. Saubere und schnelle UVP-Verfahren bedeuten größtmögliche Rechtssicherheit für alle. Wer das Risiko eines Verfahrens mit zeitlicher Begrenzung eingehen möchte, kann dies im Übrigen bereits seit drei Jahren machen. 2019 wurde das Standort-Entwicklungsgesetz von der türkisblauen Bundesregierung in Kraft gesetzt, das eine maximale Verfahrensdauer von einem Jahr vorsieht. Es gibt allerdings keinen einzigen Antrag auf Genehmigung eines Projektes nach Standortentwicklungsgesetz, da die Antragssteller/innen wissen, dass eine Genehmigung nach diesem Gesetz wahrscheinlich keiner Beschwerde standhalten würde und damit große Rechtsunsicherheit besteht“, weiß Kaineder.

Eine Verbesserung und Beschleunigung von UVP-Verfahren sollen auch mit der derzeit in Begutachtung befindlichen UVP-Gesetzesnovelle passieren. Die Energiewende soll ein besonderes öffentliches Interesse bekommen und damit besonders hohe Priorität. Zudem soll damit auch der Bodenversiegelung der Kampf angesagt werden. Zusätzlich soll Digitalisierung die Verfahren weiter vereinfachen und beschleunigen. Die Abteilung Anlagen-, Umwelt-, und Wasserrecht arbeitet hier federführend an einem Pilotprojekt zur digitalen Transformation.

Bis 2030 will Österreich seinen gesamten Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse produzieren. Gerade beim Windkraftausbau ist Oberösterreich aber säumig, schöpft das mögliche Potential bei weitem nicht aus. Damit sich das ändert, wird mit konkreten Veränderungen im UVP-Gesetz dafür gesorgt, dass etwa eine fehlende Energieraumplanung künftig die Genehmigung von Windrädern nicht mehr blockieren kann“, schöpft Kaineder mit der Novelle auch für die oberösterreichische Energiewende Hoffnung.

UVP-Verfahren in Österreich

Österreichweit liegt die mittlere Verfahrensdauer vom Antrag bis zur Entscheidung bei 16,8 Monaten. Legt man das Datum der Vollständigkeit der Unterlagen zugrunde, landet man bei 7,3 Monaten für UVP-Verfahren. In den Jahren 2016 bis 2021 lag die mittlere Verfahrensdauer über dem medianen Wert. Der Grund dafür waren mehrere komplexe Verfahren, die in diesen Jahren erstinstanzlich entschieden wurden, aber auch nötige Nachreichungen von Unterlagen trugen zu diesem Anstieg bei.

Nähere Infos unter:
https://www.umweltbundesamt.at/uvpsup/verfahrensmonitoring/vm-dauer/gv-dauer

Umweltverfahren in Oberösterreich

Im Zeitraum von 1. Jänner 2020 bis 31. Juli 2022 wurden in Oberösterreich gesamt 126 Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz 2000 erledigt (53 Verfahren im Jahr 2020, 37 Verfahren im Jahr 2021, 36 Verfahren bis Ende Juli 2022). Dabei wird unterschieden in Vorverfahren, Genehmigungsverfahren, Änderungsverfahren, Verfahren nach Materienrecht in Verbindung mit dem UVP-G 2000 sowie Abnahmeprüfungen und Feststellungsverfahren.

Schwerpunkte und Trends

Die Statistik zeigt, dass im Jahr 2020 die Anzahl der erledigten Verfahren relativ hoch war, trotz Ausbruch der Pandemie (2020: 53 Verfahren, 2019: 51 Verfahren, 2018: 64 Verfahren). Diese Verfahren konnten – trotz rechtlicher und personeller Einschränkungen (insb. bedingt durch die Mitarbeit im Krisenstab) und sich ständig ändernder Rahmenbedingungen – ohne wesentliche Beeinträchtigungen abgewickelt werden.

Die statistische Entwicklung der Anzahl der Verfahren deckt sich weitestgehend mit dem österreichweiten Bild – seit 2016 / 2017 bewegt sich die Anzahl der Verfahren mehr oder weniger auf gleichem Niveau.

Der inhaltliche Schwerpunkt der durchgeführten Verfahren lag in Oberösterreich bei Infrastrukturprojekten (Straßen- und Schienenvorhaben), dieser Trend wird sich fortsetzen, auch durch den Ausbau der Stromnetze. Aber auch die Gewinnung von Rohstoffen, von erneuerbarer Energie durch Wasserkraft und die Kreislaufwirtschaft spielten eine bedeutende Rolle. Zudem konnten die ersten Verfahren zur Vorbereitung des Umstiegs der voestalpine vom Einsatz fossiler Brennstoffe hin zu grüner Energie bei der Stahlproduktion abgeschlossen werden.

Verfahrensdauern

Die in den grafischen Darstellungen angeführten Verfahrensdauern beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Erledigung durch die Behörde. Insbesondere bei Genehmigungsverfahren bedarf es regelmäßig einer Verbesserung der Unterlagen, sodass die (relevante) Verfahrensdauer ab Vollständigkeit der Unterlagen (=Kundmachung) in diesen Fällen kürzer ist. Die Verfahrensdauer wird somit entscheidend mitbeeinflusst durch die Projektqualität einerseits, aber auch durch die möglichst rasche Einleitung der erforderlichen Schritte auf der Behördenseite andererseits. Dabei ist die Bedeutung der Projektvorbereitung hervorzuheben. Die grundlegende und frühzeitig einsetzende Vorbereitung, möglichst unter Einbindung von Betroffenen, bringt eine wesentliche Ersparnis in der darauffolgenden Verfahrensdauer. Damit einher geht eine gezielte und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit (durch den Projektwerber / die Projektwerberin) – diese ist essentiell für einen optimalen Verlauf des Verfahrens.

Dies geht auch aus dem abschließenden Bericht der Arbeitsgruppe „UVP-Verfahrenseffizienz“ hervor, welche vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einberufen wurde.

Rechtqualität und Rechtssicherheit als wesentlicher Faktor auch für Antragsteller

Insbesondere für Großprojekte, wie sie nach dem UVP-G 2000 zu genehmigen sind und die einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes, von Arbeitsplätzen und zum Ausbau der erforderlichen Infrastruktur darstellen, ist die Rechtssicherheit der Entscheidungen wichtig.

Im Zeitraum von Jänner 2020 bis Juli 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht – als für Beschwerden in UVP-Verfahren zuständiges Verwaltungsgericht – in 9 Fällen über Entscheidungen der oberösterreichischen UVP-Behörde erkannt (3 Genehmigungsverfahren, 6 Feststellungsverfahren). In allen Verfahren wurde die Entscheidung der UVP-Behörde bestätigt, in zwei Fällen wurden Auflagen geringfügig ergänzt bzw. abgeändert.

Verfahren mit energiewirtschaftlichem Bezug seit 2006

In den letzten 15 Jahren wurden von der zuständigen UVP Behörde in Oberösterreich 10 Vorhaben mit energiewirtschaftlichem Bezug genehmigt. Mit Ausnahme dem aktuell anhängigen Verfahren zum Neu-/Ausbau der 220 kV-Leitung im Zentralraum in Oberösterreich gab es in den letzten 5 Jahren kein UVP-Genehmigungsverfahren mit energiewirtschaftlichem Bezug. Gesamt ergibt sich bei den Verfahren ein Durchschnitt der Verfahrensdauer ab Antragstellung von 19,7 Monaten. Bei Vollständigkeit der Unterlagen liegt die Behörde bei einem Schnitt von 15,7 Monaten. Bei den Verfahren sticht die Genehmigung des Pumpspeicherkraftwerkes Ebensee mit einer Verfahrensdauer von 56,4 Monaten heraus. Die lange Verfahrensdauer begründet sich nicht nur in der großen Komplexität, sondern auch in der Verfügbarkeit von Spezialsachverständigen. Ergebnis war aber ein rechtskräftiger Bescheid ohne Beschwerden.

Erfolgsfaktoren effizienter Verfahren

Eine solide personelle Ausstattung der UVP-Behörden ist eine Grundvoraussetzung, um Projekte in UVP-Verfahren unter Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit umfassend, aber auch effizient zu prüfen. Eine gute Vorbereitung der Unterlagen durch Projektanten in Abstimmung mit der Behörde in Hinblick auf die wesentlichen Umweltaspekte, sowie eine frühzeitige Information der betroffenen Öffentlichkeit haben sich in den Diskussionen als Erfolgsfaktoren für effiziente Verfahren herauskristallisiert. Eine frühzeitige und zielgerichtete Information der Öffentlichkeit fördert zusätzlich die Akzeptanz von Großprojekten mit voraussichtlichen Umweltauswirkungen. Eine gute Datenlage sowie Expertise bei der Prüfung von u.a. Artenschutzaspekten ist außerdem von Bedeutung für die Planungs- und Rechtssicherheit von Projekten.

Projektwerber/innen haben selbst hohen Einfluss auf die Verfahrensdauer: Die Qualität der Unterlagen im Sinne von Detaillierungsgrad, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit sind in vielen Fällen ausschlaggebend für lange Verfahrensdauern. Frühzeitige und fundierte Planung – vollständige und gut aufbereitete Projektunterlagen (vor Einreichung ca. 1- 3 Jahre) wirken sich extrem beschleunigend auf Verfahren aus. Je besser die Qualität der Einreichunterlagen ist, desto rascher kann mit ihnen professionell gearbeitet werden, können auftauchende Fragen rasch und qualifiziert beantwortet und letztlich auch ein Genehmigungsbescheid darauf aufbauend formuliert werden. Das setzt eine ausreichende Ausstattung der Behörden und Gerichte mit qualifizierten Personalressourcen voraus. Generell ist der Einsparungsgedanke in Verwaltung und Gerichtsbarkeit ein Dogma, der Preis dafür wird u.a. mit längeren Verfahrensdauern bezahlt.

Ausreichend Personalressourcen auf Behördenebene sind ein relevanter Faktor um Verfahren aller Art effizient abwickeln zu können. Neben den behördlichen Mitarbeiter/innen sind auch die erforderlichen Sachverständigen maßgebliche Personen für die Abwicklung von UVP-Verfahren. Die Anzahl der beigezogenen Sachverständigen in den einzelnen Verfahren wird nicht systematisch erfasst, beträgt in der Regel aber 10 bis 20 Sachverständige pro Verfahren. Regelmäßig und in gewohnter Übung werden auch nichtamtliche Sachverständige bestellt, um die Abwicklung der Verfahren in vertretbarem Zeitraum sicherstellen zu können und um Spezialbereiche in UVP-Verfahren fachlich abdecken zu können. Das UVP-G 2000 stellt dazu eine taugliche Rechtsgrundlage zur Verfügung.

Digitalisierung Verfahren

Die Abteilung Anlagen-, Umwelt-, und Wasserrecht arbeitet gemeinsam mit der Abteilung IT und den Stakeholdern des UVP- bzw. Verwaltungsverfahrens an einem digitalen Transformationsprojekt. Konkret handelt es sich bei diesem Projekt um eine Plattform für die digitale Einreichung in und Abwicklung von Projektverfahren. Durch die Plattform sollen Verfahren vereinfacht und effizienter gestaltet werden und der Verfahrensablauf beschleunigt werden können. Die Digitalisierung, die Anwendung modernen Technologiemittel an der Schnittstelle zwischen Behörden und Wirtschaft bzw. allen an einem Verfahren beteiligten Personen bietet hohes Potential zur weiteren Effizienzsteigerung von Verfahren.