Neues UVP-Gesetz ist Turbo für die Energiewende in Österreich

Pressekonferenz mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder

zum Thema

Neues UVP-Gesetz ist Turbo für die Energiewende in Österreich und ein Schlüssel zum Heben des enormen Windkraftpotenzials in Oberösterreich

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist aktuell von zentraler Bedeutung. Bis 2030 will Österreich seinen gesamten Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse produzieren. Damit wird unsere Energieversorgung unabhängig von fossilen Importen. Denn diese sind die Preistreiber und die Ursache unserer Inflation und Teuerungswelle. Unsere Abhängigkeit vom teuren russischen Erdgas führte zu den hohen Energiepreisen und die Auswirkungen spüren wir alle täglich im Supermarkt. Diese Abhängigkeit gilt es nun so rasch wie möglich zu beenden.

Damit das gelingt, sorgen wir mit konkreten Veränderungen im UVP-Gesetz (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) dafür, dass die Verfahren künftig effizienter abgewickelt und unnötige Doppelprüfungen vermieden werden:

  • Eine fehlende Energieraumplanung kann künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren. Künftig soll in Bundesländern in denen keine Energieraumpläne vorhanden sind, für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein. Die Eignung des Standorts wird ohnehin im UVP-Verfahren geprüft. Im UVP-Verfahren wird dann auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt.
  • Keine Doppelprüfungen im Verfahren. In den aktuellen Verfahren wird oftmals mehrfach die gleiche Frage geprüft. Zuerst bei der Ausweisung der Flächen und anschließend nochmals im eigentlichen UVP-Verfahren. Doppelprüfungen müssen vermieden werden. Deshalb soll in Zukunft das Landschaftsbild im UVP-Verfahren nicht nochmals geprüft werden, wenn in der Festlegung der entsprechenden Zonen bereits eine Prüfung stattgefunden hat.
  • Energiewende hat besonders hohes öffentliches Interesse. Die Energiewende soll ein besonders hohes öffentliches Interesse bekommen. Daran werden verfahrensbeschleunigende Maßnahmen geknüpft.

Immer wieder wurde von verschiedensten politischen Playern gerade auch in Oberösterreich thematisiert, dass Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) zu lange dauern würden und auch die Energiewende bremsen würden. Dieser Kritik ist entgegenzuhalten, dass UVP-Projekte mit energiewirtschaftlichem Bezug in Oberösterreich bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer ab vollständig eingereichter Unterlagen bei etwas über 15 Monaten liegen. Auch für das kürzlich genehmigte Großprojekt eines neuen 220-kV-Versorungsringes im Zentralraum konnte innerhalb von 16 Monaten nach Antragstellung der Bescheid erstellt werden.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung ist der Turbo für die Energiewende. Wir sorgen damit dafür, dass die Verfahren für Energiewendeprojekte künftig wesentlich schneller gehen. Indem wir Doppelprüfungen vermeiden, der Energiewende ein besonderes öffentliches Interesse geben und vor allem sicherstellen, dass Windräder nicht mehr durch eine fehlende Energieraumplanung verhindert werden. Das ist gerade jetzt wichtig: Denn jedes Sonnenkraftwerk, das wir installieren, und jedes Windrad, das aufgestellt wird, macht uns unabhängig und schützt das Klima.“

„Wir sehen, schon vor der Novelle waren wir bei den UVP-Verfahren mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs und UVP-Verfahren mit energiewirtschaftlichem Bezug werden nach meiner Anweisung prioritär behandelt. Klar ist aber auch, die Klimakrise schreitet voran, und daher gilt es, die UVP-Verfahren weiter zu beschleunigen und zu vereinfachen. Mit der nun in Kraft getretenen UVP-Novelle unserer Klimaschutzministerin können wir vor allem für große Windkraftprojekte den Turbo zünden“, freut sich das für die Umweltverträglichkeitsprüfungen in Oberösterreich zuständige Regierungsmitglied Stefan Kaineder über diesen Meilenstein.

UVP-G: Was ist das?

Vorhaben, die erhebliche Umweltauswirkungen haben können, müssen bereits vor einer Genehmigung einem systematischen und konzentrierten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) unterzogen werden. Ab welcher Projektgröße eine UVP durchzuführen ist, wird im Gesetz ganz klar geregelt. Ob ein Projekt UVP-pflichtig ist, hängt davon ab, ob der Anlagentyp vom Gesetz erfasst ist und ob der jeweilige Schwellenwert erreicht wird. Der Schwellenwert kann dabei etwa die Produktionskapazität oder der Flächenverbrauch sein. Aber auch der Standort eines Vorhabens ist ausschlaggebend, denn die Schwellenwerte in schutzwürdigen Gebieten sind häufig reduziert, etwa bei Papierfabriken in Wasserschutz- und Schongebieten.

In der Umweltverträglichkeitsprüfung werden auf fachlicher Grundlage und unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Auswirkungen auf Mensch, Natur, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima uvm geprüft. UVP-Verfahren bieten aufgrund der klaren gesetzlichen Vorgaben, der umfangreichen Prüfung und der Expertise in den UVP-Behörden größtmögliche Rechtssicherheit für alle.

Der Schutz unserer wertvollen Böden und des Klimas rücken in den Fokus

Bisher wurde in UVP-Verfahren der Bodenschutz zu wenig berücksichtigt. Um dem Schutzgut Boden in UVP-Verfahren einen höheren Stellenwert zukommen zu lassen, werden die Projektwerber künftig ein Bodenschutzkonzept erstellen und darlegen mit welchen Maßnahmen sie die Versiegelung gering halten und unsere wertvollen Böden schützen.

Neben dem raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien ist auch der Schutz von unberührten Böden ein wichtiger Schritt, um künftigen Generationen eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen. Heute werden oftmals ohne jede Prüfung große Flächen für Chalet Dörfer, Logistikzentren oder Parkplätze einfach zubetoniert. Und diese versiegelten Flächen gehen für die Natur für immer verloren.

Hier soll die Behörde in Zukunft genauer hinschauen. Wenn möglich sollen zuerst bereits versiegelte Flächen genutzt werden. Der Flächenverbrauch wird in Zukunft bei Logistikzentren, Gewerbeparks, Chalet-Dörfern, Parkplätzen und Einkaufszentren stärker berücksichtigt – hier ist nun öfter ein UVP-Verfahren erforderlich. Zudem muss bei allen Projekten bereits bei der Einreichung verpflichtend ein Bodenschutzkonzept vorgelegt werden.

Klimaschutz hat bisweilen im Anlagenrecht kaum Niederschlag gefunden. Aufgrund der globalen Herausforderungen und der ambitionierten Zielsetzungen auf europäischer wie nationaler Ebene scheint aber eine regulative Auseinandersetzung mit dem Klimaschutz im Anlagenrecht unausweichlich. Insofern nimmt das UVP-Gesetz hier eine Vorbildfunktion ein.

Auswirkung der Novelle auf Oberösterreich

Die Energiewende in Oberösterreich wurde ab 2015 ausgebremst. Aus einem ambitionierten Windkraftmasterplan, der klar aufgezeigt hat, wo in OÖ Windkraftprojekte umgesetzt werden können und sollen, wurde ein Plan, der nur mehr Ausschlusszonen vorgegeben hat und gleichzeitig wurde von politischer Seite signalisiert, dass keine Projekte genehmigt würden. Damit wurde aus einem Ermöglichungsplan ein Verhinderungsplan. Mittlerweile – geschuldet der Energiekrise – erfolgte auch in den zuständigen Regierungsbüros ein Umdenken und es wurde kürzlich verkündet, dass an bestehenden Windkraftstandorten in Munderfing und Vorderweißenbach neue Windräder errichtet werden dürfen.

In den Jahren der schwarz-grünen Koalition war Oberösterreich Windkraft-Vorreiter. Diese Jahre waren auch die Basis für die durchaus respektablen Daten der heimischen Windkraft. Heute wird das Potenzial der Windkraft nicht ansatzweise ausgeschöpft– es liegt brach.  Aus Vorrangzonen wurden Ausschlusszonen, definiert mit der Begründung, dass die neuen verschärften Kriterien in OÖ keine Windkraft-Vorrangzonen mehr zulassen. Windkraft und Landschaftsbild wurden als Widerspruch gesehen und argumentativ gegeneinander ausgespielt.

„Natürlich verändern weithin sichtbare Windkraftanlagen das Landschaftsbild, genauso wie Wasserkraftwerke und Stromnetze und vieles anderes mehr. Aber wir brauchen sie als dezentrale Form der Stromerzeugung genauso wie Wasserkraft und Photovoltaik, die uns unabhängig machen und uns Versorgungssicherheit garantieren“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder. Gerade an sonnenarmen und niederschlagsarmen Tagen ist Windkraft die ideale Ergänzung zur Wasserkraft und Sonnenkraft, gemeinsam können sie als Erneuerbaren Energien den Standort Österreich stärken und unabhängig von Importen machen. Dass Unabhängigkeit stark macht, zeigt sich vor allem in Zeiten von Krisen, wie wir auch aktuell sehen: Die fossile Abhängigkeit von Russland kommt uns teuer zu stehen, während uns Wind oder Sonne keine Rechnungen schicken.

Der ideologischen Blockade bei Windkraft in Oberösterreich setzt das neue UVP-Gesetz nun ein Ende. Entsprechend dem neuen UVP-G sollen Windkraftanlagen vorrangig auf den in einem Bundesland dafür planungsrechtlich bestimmten Flächen im Einklang mit einer aktuellen überörtlichen Windenergieraumplanung geplant und errichtet werden. Wenn es eine solche allerdings nicht gibt – wie in Oberösterreich – dann können Windräder auch ohne Windzonierung zur Genehmigung eingereicht werden.

Zustimmung der Gemeinde ist Voraussetzung

Da in Oberösterreich aktuell keine Windenergieraumplanung vorliegt bzw. keine entsprechenden Flächen ausgewiesen sind, besteht die Möglichkeit der Durchführung eines UVP-Verfahrens, sofern die betroffene Standortgemeinde dem Vorhaben zustimmt.

Der Projektwerber/die Projektwerberin hat die Zustimmung der Standortgemeinde(n) einzuholen und dem Genehmigungsantrag mit den nach den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen und der Umweltverträglichkeitserklärung beizulegen. Ob ein Standort umweltverträglich ist, ist natürlich im Genehmigungsverfahren zu prüfen.

Oberösterreich war ursprünglich Wind-Land Nummer 1

Vor 2015 gab es in Oberösterreich bereits zahlreiche konkrete Pläne, wo weitere Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Oberösterreich nahm eine Vorreiterrolle in Sachen Windkraft in Österreich ein. Acht Jahre lang sind diese Pläne gelegen, viele Projekte hätten in den acht Jahren umgesetzt werden können und bereits günstigen in Oberösterreich produzierten sauberen Strom erzeugen können.

„Die neue UVP-Novelle gibt uns nun in Oberösterreich die Möglichkeit, trotz massivster landespolitischer Gegenwehr, große Windkraftprojekte zu prüfen und zu genehmigen. Ein absoluter Wendepunkt für die oberösterreichische Energieversorgung. Die ersten Projektbetreiber sind bereits in Kontakt mit der UVP-Behörde und das erste UVP-Verfahren zu einem Windkraftprojekt in Oberösterreich kommt in greifbare Nähe“, freut sich Kaineder.