Mit Oktober startet Meldepflicht weggeworfener Lebensmittel im Einzelhandel

Presseaussendung

Meilenstein gegen Lebensmittelmüll – Mit Oktober startet Meldepflicht weggeworfener Lebensmittel im Einzelhandel

Mit dem vierten Quartal dieses Jahres startet erstmals eine Meldepflicht für den Lebensmitteleinzelhandel über weggeworfene Lebensmittel im Betrieb. In Österreich wird von 900 Unternehmen ausgegangen, die von der neuen Regelung betroffen sind. Sowohl die Menge an Lebensmitteln, die kostenlos an soziale Einrichtungen weitergegeben wird, wie auch jene, die als Abfall entsorgt wird, soll gemeldet und dann vierteljährlich in einem Bericht der Öffentlichkeit präsentiert werden. Kleinmärkte und Lebensmittelproduzent:innen, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, wie etwa Landwirt:innen, sind von der Regelung nicht erfasst. Die vierteljährlichen Meldungen erfolgen nun erstmals für das letzte Kalenderquartal 2023 und müssen bis zum 10. Februar 2024 einlangen.

In Österreich landen jährlich fast eine Million Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Hälfte davon wird in den privaten Haushalten weggeworfen. In Oberösterreich werden jährlich rund 17 kg Lebensmittel pro Person verschwendet. Dazu kommt Lebensmittelverschwendung in Gasthäusern und Kantinen, im Handel oder schon bei der Produktion.

Dank der Initiative “Lebensmittel sind kostbar”, einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Supermärkten und dem Klimaschutzministerium, werden Lebensmittel bereits gegenwärtig an soziale Organisationen wie die Tafeln weitergegeben und somit rund 20.000 Tonnen Lebensmittel vor der Tonne gerettet. Trotzdem gehen Schätzungen von 70.834 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen im Handel aus.

„Mit der Einführung der Meldepflicht weggeworfener Lebensmittel im Einzelhandel ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen Lebensmittelmüllberge nun in Kraft. Vergeudete Lebensmittel sind nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern es werden auch unnötig Ressourcen verschwendet. Die weltweite Lebensmittelverschwendung ist auf dem dritten Platz der größten Treibhausgas-Verursacher“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder zur neuen Regelung.