Herkunftskennzeichnung in Gemeinschaftsverpflegung stärkt heimische Landwirtschaft und Verbraucher:innen

Presseaussendung

Herkunftskennzeichnung in Gemeinschaftsverpflegung stärkt heimische Landwirtschaft und Verbraucher:innen –

Ziel muss aber eine Kennzeichnung in der gesamten Gastronomie bleiben

Etwa 3,5 Millionen Speisen werden täglich außer Haus konsumiert. Davon entfallen 2,2 Millionen auf Speisen in Großküchen und Kantinen – etwa in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Betriebskantinen sowie privat geführten Kantinen in Unternehmen. Sie müssen ab heute ausweisen, woher Milch, Fleisch und Eier in ihren Speisen kommen.

„Wir alle wollen wissen, was wir essen. Dafür braucht es Transparenz und bessere Kennzeichnung. Gerade bei der Außer-Haus-Verpflegung war dies bisher kaum nachzuvollziehen. Deshalb freut es mich, dass mit der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ein erster Schritt gemacht wurde. Eine bessere Kennzeichnung ist ein Gewinn für alle. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben bessere Entscheidungsgrundlagen und greifen vermehrt zu regional produzierten Lebensmitteln. Damit schonen wir das Klima und sichern die Zukunft unserer regionalen Landwirtschaft“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder, der eine umfassende Kennzeichnungsverpflichtung in der gesamten Gastronomie als nächsten wichtigen Schritt sieht.