Drohende Preissteigerungen für Fernwärme-Kund:innen konnten abgewendet werden

Presseaussendung

Drohende Preissteigerungen für Fernwärme-Kund:innen konnten abgewendet werden –

Preisanträge der Fernwärmebetreiber wurden mit der Preiskommission beraten – Nächste Schritte zur Preisfestsetzung

Fernwärmeversorger unterliegen grundsätzlich dem Preisgesetz 1992. Aufgrund eines Bescheides von 1985 wurde die Regelungskompetenz für die drei größten Fernwärmeversorger in OÖ, konkret Energie AG, Linz AG und eww, an das Land Oberösterreich übertragen. Eine Preisbestimmung kann für Fernwärmeanbieter erfolgen. Hintergrund dieser Regelung ist der Schutz der Konsument/innen vor ungerechtfertigten Preisfestsetzungen der agierenden Fernwärmenetzbetreiber.

Um eine objektive und oberösterreichweit einheitliche Systematik zur Feststellung der Kosten für Fernwärme zu ermitteln, wurde vom Land OÖ 2015 ein indexbasiertes Kalkulationsmodell erstellt. Maßgebende Indizes für die Preisgestaltung sind unter anderem Gestehungskosten für Fernwärme je nach Erzeugungsart, Entwicklungen des Baupreisindex, des Verbraucherpreisindex oder der Gaspreisindex. Die Fernwärmeversorger haben ihre Preisfindung bzw. ihre jährlichen Anträge zu einer Neufestsetzung der Fernwärmetarife nach diesem Modell darzustellen und einzureichen. Aufgrund der massiv volatilen Situation auf den Energiemärkten und hoher Inflation musste festgestellt werden, dass das Preismodell in Krisenzeiten nicht dienlich ist und an seine Grenzen gestoßen ist, denn die durch das Modell errechneten Preissteigerungen lagen je nach Fernwärmeversorger zwischen 60 und gar über 100 Prozent. Die höchsten Steigerungen wären nach dem Modell bei den Versorgern mit hohem fossilem Gasanteil möglich gewesen. Kaineder dazu: „Auch daran zeigt sich sehr klar: wir brauchen einen engagierten Umstieg auf Erneuerbare. Die derzeitige Inflation ist eine fossile Teuerung!“

Laut Preisgesetz müssen Preissteigerungen jedenfalls volkswirtschaftlich gerechtfertigt sein, daher hat das zuständige Mitglied der Oberösterreichischen Landesregierung, Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder, umgehend verfügt, das Preismodell auszusetzen und den Fernwärmebetreibern mitgeteilt, dass Preisanträge jenseits der Inflationsrate keine Genehmigung erhalten werden. „In Zeiten hoher Inflation und enormer Preissteigerungen bei Grundbedürfnissen wie Lebensmitteln und Wohnen ist der Zeitpunkt gekommen, in dem die Politik eingreifen muss, damit Kostensteigerungen nicht mehr weiter die Inflation anheizen. Das haben wir in Oberösterreich jetzt erstmalig und sehr erfolgreich umgesetzt“, stellt Kaineder klar.

Nach schweren und langen Verhandlungen sind nun die Preisanträge der drei der Preisfestsetzung unterliegenden Fernwärmebetreiber eingetroffen und diese liegen unterhalb der durchschnittlichen allgemeinen monatlichen Inflationsrate seit der letzten Preisfestsetzung August 2022, die 10,16 Prozent beträgt. So haben Energie AG und LINZ AG als auch die eww Gruppe jeweils Höchstpreisanträge in der Höhe von 8 Prozent gestellt. Die beantragten Preisanpassungen liegen allesamt sowohl unter der aktuellen Inflationsrate vom Mai mit 9 Prozent und ebenso weit unter der Teuerung bei Lebensmitteln mit 12,3 Prozent sowie klar unter der Preissteigerung von „Wohnung, Wasser, Energie“ mit 15,1 Prozent.

Für jene Kundinnen und Kunden von Fernwärmeversorgern, die dem Preisbescheid unterliegen, bedeutet dies einen klaren Deckel für den Preisanstieg unterhalb der aktuellen Inflationsrate. Nach internen Berechnungen spart sich ein Durchschnittshaushalt durch die Aussetzung des Preismodells bis zu 1.000 Euro im Jahr, abhängig von Haushaltsgröße, Versorgungsunternehmen, Energieverbrauch, etc. Am Beispiel einer 70 Quadratmeter Wohnung mit einer Energiekennzahl von 150 kWh/m2 und einer Anschlussleistung von 6 kW und einem „Mixtarif“ beträgt die Teuerung pro Jahr bei einer 8-prozentigen Steigerung rund 90 Euro, bei einer 50-prozentigen Steigerung rund 550 Euro und bei einer 70-prozentigen Steigerung etwa 775 Euro.

„Oberösterreich hat als einziges Bundesland damit erstmals die Reißleine gezogen und zum Schutz der Fernwärme-Kundinnen und -kunden sowie als wichtigen Beitrag zur Inflationsbekämpfung den Hebel des Preisgesetzes eingesetzt. Ich bedanke mich für das Einlenken bei den Energiekonzernen in dieser schwierigen Phase. In den vielen Gesprächen konnte erfolgreich Überzeugungsarbeit geleistet werden, dass die Konzerne in dieser schwierigen Preissituation einen beträchtlichen Teil der Mehrbelastung für ihre Kundinnen und Kunden schultern müssen“, erklärt Kaineder nach den Beratungen mit der Preiskommission.

Auch die Mitglieder der Preiskommission, die sich aus Vertreter:innen der Interessenvertretungen und dem Energiebeauftragten des Landes OÖ zusammensetzen, begrüßen den Schritt von Landesrat Stefan Kaineder und gaben zu den Preisanträgen positive Stellungnahmen ab. Die Behörde wird nun die Genehmigungsbescheide zur Festlegung der amtlichen Höchstpreise für Fernwärme ausfertigen. Frist zur Ausstellung der Bescheide ist der 1. August 2023.