Die Oö. Lebensmittelaufsicht im Kampf gegen Hygieneverstöße und Verbraucher-Täuschungen

Pressekonferenz mit Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder und Mag.a Astrid Zeller (Leiterin der Lebensmittelaufsicht OÖ)

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Die Oö. Lebensmittelaufsicht im Kampf gegen Hygieneverstöße und Verbraucher-Täuschungen: Tätigkeitsbericht 2023

Der oberösterreichische Lebensmittelmarkt ist sehr gut kontrolliert. Dabei geht es neben dem Gesundheitsschutz auch um den Schutz vor Täuschung, gerade bei der Kennzeichnung von Produkten. Auch wenn die Zahl der gefundenen Lebensmittel mit Gesundheitsgefährdung in Oberösterreich sehr gering ist, sind eine stete Kontrolle und Verbesserung unerlässlich.

Rund 4.170 risikobasierte Probeziehungen und annähernd 6.750 Betriebskontrollen haben die oö. Lebensmittelkontrollor:innen im Jahr 2023 durchgeführt. Vielfach haben sich in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen durch die konsequente Kontrollarbeit ergeben. Die Kontrolltätigkeit zeigt aber natürlich auch Problemfelder auf: So macht sich auch 2023 in den Ergebnissen der Kontrollen immer noch der Mitarbeiter:innenmangel und hier vor allem das fehlende qualifizierte Produktionspersonal in der Gastronomie bemerkbar und stellt nicht nur die Unternehmer:innen vor Herausforderungen. „Wir wissen aber, dass sich unsere konsequenten Kontrollen und Nachkontrollen auswirken und klare Verbesserungen bringen“, bedankt sich Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder für die engagierte Arbeit der 30 Lebensmittelaufsichtsorgane des Landes OÖ.

Obwohl es in Oberösterreich viele motivierte, sehr gute Gastronomiebetriebe gibt, werden die „klassischen“ Wirtshäuser deutlich weniger und insgesamt ist ein Trend zur „Systemgastronomie“ (wie Pizza / Kebap Lokale) feststellbar. „Rund ein Viertel weniger traditionelle Wirtshäuser als noch vor zehn Jahren gibt es in Oberösterreich. Ein dramatischer Rückgang, der klarerweise auch den Lebensmittelaufsichtsorgangen nicht verborgen bleibt“, so Kaineder.

Bei den 6.734 Betriebskontrollen im Jahr 2023 wurden in 543 Fällen Betriebe durch Kontrollberichte von der Aufsicht zur Abstellung von wahrgenommenen Verstößen aufgefordert. Aufgrund von Hygieneverstößen oder beanstandeten Proben wurden 131 zusätzlich erforderliche kostenpflichtige Kontrollen durchgeführt.

Von insgesamt 4.251 begutachteten Proben gab es bei 3.754 Proben keine Beanstandung (88,2 Prozent). Die Beanstandungsquote bei den Verdachtsproben lag bei 20,6 Prozent, es wurden 64 Proben beanstandet.

Die durchschnittliche Beanstandungsquote aller tatsächlich begutachteten 4.251 Proben beträgt 11,69 Prozent und liegt damit geringfügig unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Anzahl der gesundheitsschädlichen Proben liegt 2023 bei 12 und damit ebenfalls im langjährigen Mittel. „Aber natürlich ist jede Beanstandung wegen einer Gesundheitsgefährdung um eine zu viel“, so Kaineder.

Seit 1. September 2023 gibt es für Gemeinschaftsverpflegungen (Kantinen) die Verpflichtung, Angaben über der Herkunft der Zutaten in den Speisen Angaben zu machen. Die Informationsverpflichtung betrifft Betreiber:innen von Großküchen, die laut der Verordnung genannten Speisen, die Fleisch, Milch und Ei als Zutat beinhalten, kennzeichnen müssen.

„Wir alle wollen wissen, was wir essen. Dafür braucht es Transparenz und bessere Kennzeichnung. Gerade bei der Außer-Haus-Verpflegung war dies bisher kaum nachzuvollziehen. Deshalb freut es mich, dass mit der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ein erster Schritt gemacht wurde. Eine bessere Kennzeichnung ist ein Gewinn für alle. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben bessere Entscheidungsgrundlagen und greifen vermehrt zu regional produzierten Lebensmitteln. Damit schonen wir das Klima und sichern die Zukunft unserer regionalen Landwirtschaft“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder, der eine umfassende Kennzeichnungsverpflichtung in der gesamten Gastronomie als nächsten wichtigen Schritt sieht.

2023 kontrollierte die Lebensmittelaufsicht bereits die Umsetzung dieser Verordnung im Sinne einer beratenden Unterstützung der Lebensmittelunternehmer.

Die Oö Lebensmittelaufsicht

Beim Amt der Landesregierung sind derzeit 30 Lebensmittelaufsichtsorgane beschäftigt. Zusätzlich befinden sich 5 neue MitarbeiterInnen in der einjährigen Ausbildung zum Lebensmittelaufsichtsorgan, die ab 2025 das Team der Lebensmittelaufsicht verstärken werden.

Unterstützt werden die Aufsichtsorgane von drei Sachbearbeiterinnen. Seit 2019 werden auch die Lebensmittelbetriebe in den Magistraten Steyr und Wels durch die Organe des Landes kontrolliert. Im Magistrat Linz sind weitere 4 Aufsichtsorgane tätig.

Spezialisierung wird immer wichtiger, weswegen es bereits Fachexperten für zugelassene Milch- und Fischverarbeitungsbetriebe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Getränke, Zusatzstoffe und Kosmetik sowie Spielzeug gibt.

Um den ständig wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können, besuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht regelmäßig Fortbildungen. 2023 wurden Schulungen zu den Themen Listerien, Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, Kosmetik und Lebensmittelhygiene besucht.

Ziele und Aufgaben:

Das Ziel ist der Gesundheitsschutz der Verbraucher/innen („Lebensmittelsicherheit“) und die Wahrung der Verbraucherinteressen bei Lebensmitteln, vor allem der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung. Der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht wird zum einem durch EU-Verordnungen und zum anderen durch innerstaatliche Normen und Gesetze, wie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) bestimmt.

Die Kontrolltätigkeit der Lebensmittelaufsicht basiert auf dem nationalen Kontrollplan des Bundesministeriums für Gesundheit und erfolgt nach einem risikobasierten Ansatz.

Das Aufgabengebiet der Lebensmittelaufsicht ist vielschichtiger als man annehmen würde:

Neben der Genusstauglichkeit werden ebenso Untersuchungen auf Radioaktivität und Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln durchgeführt. Die Kontrollen umfassen aber auch Kosmetika und Gebrauchsgegenstände wie Küchenutensilien und Spielzeug.

In den Überwachungsbereich der Lebensmittelaufsicht fallen auch die Bezeichnungen “geschützte geographische Angaben – g.g.A.”, “geschützer geographischer Ursprung – g.g.U.” und “geschützte traditionelle Spezialität – g.t.S.” insbesondere im Einzelhandel.

Die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht gliedert sich in die Hauptbereiche:

Kontrollen: Bei Betriebskontrollen werden bauliche, geräte- und anlagenspezifische Voraussetzungen, Warenzustand und Umgang mit Waren, Hygiene und Schulung sowie Aufzeichnungen überprüft. Auch Märkte und Veranstaltungen werden stichprobenartig überwacht. Alle Unternehmer in Österreich haben die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Probenahmen: Einerseits werden Plan-Proben aus allen Warengruppen beim Erzeuger und im Handel entnommen, andererseits werden auch Verdachtsproben gezogen bzw. in gezielten Schwerpunktaktionen bestimmte Proben zur Untersuchung in das Labor der AGES gebracht.

Maßnahmensetzung: Werden bei Kontrollen oder Probenuntersuchungen Mängel (des Betriebes oder des Lebensmittels) festgestellt, so gilt es in erster Linie durch vorzuschreibende Maßnahmen die Mängel abzustellen. Natürlich werden auch Anzeigen bei den zuständigen Strafbehörden erstattet und kostenpflichtige Nachkontrollen durchgeführt.

Beratungen: Vor Betriebsneu- oder umbauten unterstützt die Lebensmittelaufsicht bereits bei der Planung. Ebenso gibt es Beratungen vor der Veranstaltung von Vereinsfesten.

Nachschau und Abklärungen bei Produktrückrufen: Sind Lebensmittel in Verkehr, die vom Markt oder von den Verbrauchern zurückzurufen sind, überwacht die Lebensmittelaufsicht diese Maßnahmen.

Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche: Im Falle lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche wirkt die Lebensmittelaufsicht in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Gesundheit und der Gruppe des Veterinärdienstes an der Abklärung der Erkrankungsursache mit.

Tätigkeitsbericht 2023: Zahlen und Fakten

In Oberösterreich sind derzeit 21.563 Betriebe bei der Lebensmittelaufsicht registriert. Darunter finden sich u.a. Fleischereien, Bäckereien, Brauereien und Milchverarbeitungsbetriebe ebenso wie die Gastronomie, Großküchen, der Einzelhandel und Marktstände, aber auch Hersteller von Kosmetika, Lebensmittelkontaktmaterialien und Spielzeuggeschäfte.

Von diesen wurden im Jahr 2023 6.100 Betriebe kontrolliert, wobei insgesamt 6.734 Kontrollen durchgeführt wurden (teils mehr als eine Kontrolle pro Jahr). Die im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 höhere Zahl an Betriebskontrollen ist auf die Normalisierung nach der Pandemie zurückzuführen.

Betriebskontrollen 2019 bis 2023

Die Kontrollen werden nach dem Grundsatz der risikobasierten Kontrolltätigkeit durchgeführt. Das bedeutet, dass Betriebe mit einem geringeren Risiko nicht so häufig kontrolliert werden, wie Betriebe mit einem vergleichsweise höheren Risiko. So wird etwa eine Altenheimküche häufiger kontrolliert als ein Friseursalon (Handel mit kosmetischen Produkten).

Die Durchführung der Kontrollen erfolgte immer auch schwerpunktmäßig bei Betrieben mit vermuteten oder tatsächlich gemeldeten Problemen.

Bei den 6.734 Betriebskontrollen im Jahr 2023 wurden in 543 Fällen Betriebe durch Kontrollberichte der Aufsichtsorgane zur Abstellung von wahrgenommenen Verstößen aufgefordert.

In 131 Fällen war eine zusätzliche kostenpflichtige Kontrolle erforderlich.

In 107 Fällen sind Lebensmittelunternehmer auf Grund der Wahrnehmung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften von den Aufsichtsorganen bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt worden.

2023 wurden 8 Betriebe von der Behörde geschlossen.

Probenziehung 2023

Im nationalen jährlichen Probenplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz erfolgt nicht nur die Vorgabe der Revisionen in den Betrieben, sondern auch die zu ziehende Probenmenge je Warengruppe.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 4.299 Proben genommen und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Untersuchung und Begutachtung übermittelt. Davon wurden insgesamt 4.251 Proben tatsächlich auch begutachtet.

314 Proben waren Verdachtsproben, die aufgrund festgestellter Hygienemängel, bei Parteienbeschwerden, lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen oder auf Grund von nationalen oder europäischen Warnungen gezogen wurden. Davon wurden 64 Proben beanstandet. Das ergibt eine Beanstandungsquote von 20,7 Prozent.

Von den 3.985 Planproben wurden 433 Proben beanstandet (10,87 Prozent).

Von insgesamt 4.251 begutachteten Proben gab es bei 3.754 Proben keine Beanstandung (88,3 Prozent).

Insgesamt liegt die Beanstandungsquote mit 11,69 Prozent geringfügig unter dem langjährigen Durchschnitt.

Landes-Schwerpunktaktion „Speiseeis“

Die jährliche, oberösterreichweite Schwerpunktaktion zum Thema „Hygienestatus von Speiseeis“ fand im Zeitraum von April bis Mitte Juni 2023 statt. Es wurden in 41 Betrieben insgesamt 75 Eisproben gezogen und auf ihren Keimgehalt und auf Reinigungsmittelrückstände untersucht.

Ergebnis Schwerpunktaktion „Speiseeis“

50 Proben wurden nicht beanstandet. Bei 13 Proben ergaben die ermittelten Ergebnisse zwar noch keine lebensmittelrechtliche Beanstandung, von der Untersuchungsstelle wurde jedoch auf Grund erhöhter Keimzahlen oder dem Nachweis von Reinigungsmittelrückständen ein Hinweis ausgestellt. In diesen Fällen wurden die Unternehmer von der Lebensmittelaufsicht aufgefordert, im Rahmen ihrer Eigenverantwortung alle erforderlichen Maßnahmen zur Risikominderung und Mängelbehebung zu treffen.

12 Proben in 8 Betrieben wurden beanstandet. Dies ist eine Beanstandungsquote von 16 Prozent. Dabei wurden in 3 Betrieben Mehrfachbeanstandungen festgestellt. Von den beanstandeten 12 Proben war in 4 Fällen Vanilleeis betroffen. Im Zuge der Aktion 2023 wurden mehr Proben beanstandet als im Jahr zuvor. Im letzten Jahr wurden nur 6 Proben beanstandet bzw. betrug die Beanstandungsquote 6,6 Prozent.

Um jedoch Problemfelder gezielt aufzuzeigen, wurden dieses Jahr vor allem hygienisch sensible Eissorten und Produkte – wie beispielsweise Softeis aus Automaten, die einer Reinigung schwerer zugänglich sind – beprobt. Ein Betrieb war gänzlich neu auf dem Sektor der Eisproduktion tätig.

Bei den Betrieben, in welchen in den Eisproben Reinigungsmitteln nachgewiesen wurden, wurden die Reinigungsmittel falsch angewendet bzw. wurde nicht ausreichend mit heißem Wasser nachgespült.

Die mikrobiellen Anforderungen an Speiseeis sind sehr streng und liegen in einem Bereich, in dem ge-sundheitliche Folgen unwahrscheinlich sind. Allerdings gibt ein Überschreiten der strengen Grenzwerte bzw. der Nachweis von Reinigungsmittel-Rückständen Hinweise auf Hygiene- und Herstellungsmängel im Betrieb und ermöglicht sowohl der Lebensmittelaufsicht als auch den Unternehmern ein rasches Eingreifen, um die Mängel zu beheben, die Produktionsbedingungen zu verbessern und eine hohe Qualität zu gewährleisten.

Schnellwarnsystem, Rückrufaktionen

Wird ein bereits in Verkehr befindliches Lebensmittel im Rahmen einer Beprobung als “nicht sicher” eingestuft, so ist dieses Lebensmittel vom Markt zu nehmen und von den Verbrauchern zurückzurufen. Dies geschieht durch Information der Abnehmer (Händler), Information der Öffentlichkeit im Falle vorliegender Gesundheitsschädlichkeit, durch Aushang bei der Kassa oder Informationen über die Medien.

Handelt es sich um grenzüberschreitenden Lebensmittelhandel, so wird die Überwachung solcher Rückrufe über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF koordiniert. Das Schnellwarnsystem für Gebrauchsgegenstände und Kosmetika heißt RAPEX. Hinzu kommen Warnmeldungen aus anderen Bundesländern.

Im Jahr 2023 ist bei der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich folgende Anzahl an Warnmeldungen eingegangen, bei denen allerdings nicht in jedem Fall auch ein oberösterreichischer Betrieb tatsächlich betroffen war:

In 210 Fällen wurde eine Nachschau in den Betrieben durchgeführt. Von der AGES wurden 72 Meldungen über gesundheitsschädliche Waren, die andere Bundesländer betrafen, übermittelt.

Die am häufigsten eingemeldeten Gefahren waren, in absteigender Reihenfolge, Salmonellen, Fremdkörper (Metallteilchen, Steine, Glas- und Kunststofffragmente) und Rückstände von Atropin, Scopolamin, Pyrrolizidinalkaloiden (unsaubere Verarbeitung).

Warengruppen mit der höchsten Beanstandungsquote waren Fertigprodukte, Mehl und Mehlmischungen, Geflügelprodukte, Obst und Gemüse.

Das Produktsicherheitssystem RAPEX meldet Beanstandungen über gefährliches Spielzeug und kosmetische Mittel. Hier sind es vor allem überhöhte Weichmachergehalte im Spielzeug, aber auch sicherheitsrelevante Kleinteile die verschluckt werden können.