Baurestmassendeponie Weibern muss in die UVP
Presseaussendung
Baurestmassendeponie Weibern muss in die UVP – „Jetzt kommt die umfassende Prüfung, die die Region verdient“
Wichtige Entwicklung rund um die höchst umstrittene geplante Baurestmassendeponie in Weibern. Die zuständige Behörde hat heute festgestellt, dass die von der Swietelsky AG geplante Baurestmassendeponie in Weibern einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss. Damit werden die Auswirkungen des Projekts auf Mensch, Umwelt und Natur in einem umfassenden und transparenten Verfahren geprüft. Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder begrüßt die Entscheidung.
Seit mehr als zwei Jahren sorgt die geplante Baurestmassendeponie zwischen Weibern und Aistersheim für massiven Widerstand in der Region. Erst vergangene Woche demonstrierten rund 60 Vertreter:innen der Bürgerinitiative vor dem Linzer Landhaus. Im Oö. Landtag unterstützten anschließend alle Fraktionen einen auf Initiative Kaineders eingebrachten Dringlichen Antrag für strengere Regeln bei neuen Baurestmassendeponien. Künftig soll bereits vor einer Genehmigung geprüft werden, ob zusätzliche Deponiekapazitäten überhaupt benötigt werden; auch Gemeinden sollen stärker eingebunden werden.
Nun steht fest, dass das konkret eingereichte Projekt in Weibern einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss. „Das ist eine wichtige Nachricht für die Menschen in Weibern, Aistersheim und der gesamten Region. In einer UVP müssen die Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur umfassend betrachtet werden. Und vor allem bekommen die betroffene Region, die Gemeinde und die Menschen vor Ort wesentlich stärkere Möglichkeiten, sich in das Verfahren einzubringen“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.
Entscheidend für die nun festgestellte UVP-Pflicht ist laut Behörde die zum Gesamtvorhaben gehörende Abfallbehandlungsanlage. Laut den zur Prüfung vorgelegten Projektunterlagen sollen dort Abfälle in einer Menge von mehr als 35.000 Tonnen pro Jahr behandelt werden. Damit wird der maßgebliche Schwellenwert überschritten und es ergibt sich laut Feststellung eine unmittelbare UVP-Pflicht.
„Für ein derart umstrittenes Großprojekt ist ein transparentes Verfahren im Interesse aller Beteiligten. Auch des Projektwerbers. In der UVP kommen die Karten auf den Tisch, welche Auswirkungen das Vorhaben auf Verkehr, Lärm, Luft, Boden, Wasser, Natur und die Menschen, die dort leben, hat. Diese Fragen müssen fachlich und nachvollziehbar beantwortet werden. Eine UVP bietet dafür den richtigen Rahmen“, so Kaineder.