Wasserkraftwerk am Naturjuwel Reichramingbach ausgeschlossen

Presseaussendung

Wasserkraftwerk am Naturjuwel Reichramingbach ausgeschlossen

Offiziell sind bislang keine Pläne für die Errichtung eines Wasserkraftwerks am Reichramingbach bekannt. Eine Planungsanzeige beim Wasserwirtschaftlichen Planungsorgan des Landes Oberösterreich für die Errichtung einer Wasserkraftanlage ist bis dato nicht erfolgt. Den offenbar bestehenden Planungsüberlegungen für ein Kleinwasserkraftwerk am Reichramingbach kann Umwelt- und Klima-Landesrat Kaineder nichts abgewinnen und er sieht auch keine Chance auf eine Verwirklichung des Vorhabens. Es handelt sich nämlich um eine geschützte Gewässerstrecke. Eine wirtschaftliche Wasserkraftnutzung ist damit am Reichramingbach weder sinnvoll noch möglich.

“Am Reichramingbach steht eine wirtschaftliche Wasserkraftnutzung im Widerspruch zum geltenden wasserwirtschaftlichen Regionalprogramm für besonders schützenswerte Gewässerstrecken. Nur mehr 9,4 Prozent der Fließgewässer in Oberösterreich sind in einem sehr guten sogenannten hydromorphologischen Zustand. Dazu gehören auch große Teile des Reichramingbaches. Die Erhaltung besonderer gewässerökologischer Fließgewässer hat absolute Priorität. Ich sehe das auch als einen Auftrag an unsere Generation: wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern einen intakten Planeten übergeben“, erklärt Landesrat Kaineder. „Der Kampf gegen die Klimakrise ist auch ein Kampf gegen das Artensterben und für gesunde Ökosysteme. Hier gilt es auch die richtige Balance bei der Wasserkraftnutzung, die einen großen Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise liefert, zu finden. Wir werden in diesem Wettstreit gegen die Zeit neue PV-Kraftwerke, Windkraftanlagen und auch Wasserkraft brauchen, allerdings nicht in den sensibelsten Abschnitten unserer Gewässer, und dazu zählen weite Teile des Reichramingbachs“, so Kaineder weiter.

Der Reichramingbach ist im Regionalprogramm für besonders schützenswerte Gewässerstrecken enthalten, damit ist der „hydromorphologisch sehr gute“ Zustand dieser Gewässerstrecken geschützt. Bei diesem Regionalprogramm handelt es sich um eine Verordnung des Landes OÖ, Ziel ist die Erhaltung des „sehr guten hydromorphologischen“ Zustandes. Gewässerstrecken im „sehr guten hydromorphologischen“ Zustand entsprechen weitgehend einem natürlichen Zustand.

Fließgewässerstrecken in sehr gutem hydromorphologischem Zustand sind grundsätzlich als sehr selten einzustufen und weisen eine besondere ökologische Wertigkeit auf. Darüber hinaus möchte das Regionalprogramm Planungssicherheit, Transparenz und möglichst große Vorhersehbarkeit von behördlichen Entscheidungen in Wasserrechtsverfahren gewährleisten. Damit können frustrierte Planungsaufwendungen und aufwändige Behördenverfahren im Einzelfall vermieden werden.