Waldvernichtung Ohlsdorf – über 3.000 Quadratmeter zu viel gerodet

Presseaussendung

Waldvernichtung Ohlsdorf – über 3.000 Quadratmeter zu viel gerodet

Zu Beginn des Jahres hat Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder den Gmundner Bezirkshauptmann gebeten, eine Überprüfung über die tatsächlich erfolgte Rodung eines Waldes in Ohlsdorf durchzuführen. Hintergrund dieser Bitte ist, dass eine Rodung im Ausmaß von über 200.000 Quadratmetern UVP-pflichtig wäre. Konkret beantragte der Unternehmer Hans Asamer eine Rodung im Ausmaß von 188.147 Quadratmeter.

Ein von der Bezirkshauptmannschaft beauftragter privater Sachverständiger hat daraufhin der Bezirkshauptmannschaft Gmunden am 4. Februar mittels Gutachten das Ergebnis mitgeteilt. Nach Nachfrage von LR Kaineder wurde das Gutachten nun vom Bezirkshauptmann übermittelt. Die Vermessung des Gutachters vor Ort ergab, dass die beantragte Rodungsfläche um 3.093 Quadratmeter überschritten wurde. „3.093 Quadratmeter entspricht in etwa der Größe des Schillerparks in Linz, die in Ohlsdorf über die bescheidmäßig genehmigte Rodung hinaus an Wald zerstört wurden. Damit sind zwischen 80 und 100 Bäume verloren gegangen, die auch ein wichtiger und wirksamer Luftfilter für die Anrainer/innen in der von Autobahn und Industrie geplagten Region gewesen sind. Was mich neben der Waldzerstörung maßlos ärgert, ist, dass in diesem gesamten Prozess jegliche Normen und Regeln in einer Selbstverständlichkeit bis zur maximalen Grenze ausgenützt werden. Von einer Widmung, die eigentlich versagt hätte werden müssen, hin zu einer Rodungsbewilligung, die trotz ablehnendem Gutachten des Amtssachverständigen und aus meiner Sicht nicht begründetem notwendigen öffentlichen Interesse erging, bis zu immer wieder widersprüchlichen Aussagen des Antragstellers. Wenn es uns nicht gelingt, hier endlich einen Paradigmenwechsel auf allen Ebenen einzuleiten, verbetonieren wir die Zukunft unserer Kinder noch vollständig“, mahnt Umwelt und Klima-Landesrat Stefan Kaineder vor den Folgen der zunehmenden Versiegelung. Außerdem erwartet sich Kaineder, dass auch für die über die bescheidmäßig erfolgte Rodung hinausgehende Zerstörung Wiederaufforstungsflächen im eineinhalbfachen Ausmaß eingebracht werden.