Finales Urteil des EuGH bestätigt britische Milliardensubventionen für AKW
Presseaussendung
BMin Gewessler/LR Kaineder: Finales Urteil des EuGH bestätigt britische Milliardensubventionen für AKW – Veralteter EURATOM-Vertrag hält unwirtschaftliche Risikotechnologie am Leben
Heute wurde durch den EuGH das finale Urteil über die Klage der Republik Österreich gegen wettbewerbsverzerrende Milliardensubventionen für das britische AKW-Projekt Hinkley Point gefällt. Initiiert durch eine Studie der JKU Linz, beauftragt vom damaligen Umwelt-Landesrat Rudi Anschober, erhob die Republik Österreich 2015 Klage gegen die mit knapper Mehrheit erfolgte Entscheidung der EU-Kommission über die Zulässigkeit der Subventionen. In der Genehmigung wurde den Betreibern ein indexgesicherter Abnahmepreis für Atomstrom von 92,5 Pfund pro Megawattstunde für 35 Jahre garantiert, wobei selbst der britische Rechnungshof kritisierte, dass dieser Preis weit über den gängigen Marktpreis liegt.
Gegen ein negatives erstinstanzliches Urteil des Europäischen Gerichts wurde 2018 berufen. Nun liegt das ernüchternde finale Urteil des EuGH vor: das Gericht weist die Berufung Österreichs ab und ermöglicht somit Staatshilfen für den AKW-Bau. Bereits in den Schlussfolgerungen des Generalanwalts wurde dargelegt, dass der EURATOM-Vertrag die Entwicklung der Atomindustrie als klar definiertes Ziel des EU-Rechts festlegt. Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahr 1957 ist der einzige Gründungsvertrag der EU, der in seiner Substanz völlig unverändert ist, obwohl die Mehrheit der Mitgliedsstaaten keine AKWs betreiben oder den Ausstieg beschlossen haben.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Das nun vorliegende Urteil ist eine Fehlentwicklung in Europa, gegen die wir entschieden auftreten werden. Wenn der in weiten Teilen völlig veraltete EURATOM-Vertrag Beihilfen jedweder Art rechtfertigt, dann müssen wir mit aller Kraft auf eine Reform drängen. Das haben wir auch im Regierungsübereinkommen festgehalten. Klar ist, dafür brauchen wir viele Verbündete in der EU – in einem ersten Schritt werden wir an die deutsche Ratspräsidentschaft herantreten.“
Klimalandesrat Stefan Kaineder: „Die Zulässigkeit dieser Milliardensubventionen für die Atomkraft gehen nicht nur auf Kosten der Stromkonsument/innen, sondern sind ein enormer Schaden für den Klimaschutz. Zur Bewältigung der Klimakrise muss möglichst schnell und kosteneffizient CO2 eingespart werden und dabei kann die Atomkraft keinerlei Beitrag leisten. Sie ist zu teuer, zu langsam, zu gefährlich und verhindert den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Privilegien-Vertrag EURATOM erhält die völlig unwirtschaftliche Atomkraft am Leben und ich werde mich gemeinsam mit der Bundesregierung für eine umfassende Reform einsetzen.“
Dass in der EU kein AKW-Neubau ohne immense Staatshilfen möglich ist und dieses angebliche „Marktversagen“ durch immer höhere Subventionen ausgeglichen werden muss, zeigt sich auch am Beispiel Tschechien: Nachdem die Ausschreibung für zwei neue AKW-Blöcke am Standort Temelin im Jahr 2014 zurückgezogen wurde, da die tschechische Regierung damals keine Staatshilfen leisten wollte, ist nun der Bau von zwei Druckwasserreaktoren mit einer Leistung von je 1.200 MW am Standort Dukovany geplant. Um die Finanzierung des ersten Reaktors abzusichern, unterzeichnete die tschechische Regierung Verträge zur garantierten Strom-Abnahme für mindestens 30 Jahre für einen noch nicht näher bestimmten Ankaufpreis. Zudem sollen nahezu zinsfreie Staatskredite in der Höhe von 70 Prozent der Baukosten zur Verfügung gestellt werden. „Diese staatlichen Beihilfen sind wettbewerbsverzerrend und bedürfen ebenso – wie im britischen Fall Hinkley Point – einer Genehmigung durch die EU-Kommission“, so Klimalandesrat Stefan Kaineder abschließend.