Die Oö. Lebensmittelaufsicht im Kampf gegen Hygieneverstöße und Verbraucher-Täuschungen

Pressekonferenz mit Landesrat Stefan Kaineder und Mag.a Astrid Zeller, Leiterin Lebensmittelaufsicht OÖ

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“Die Oö. Lebensmittelaufsicht im Kampf gegen Hygieneverstöße und Verbraucher-Täuschungen: Tätigkeitsbericht 2019”

Der oberösterreichische Lebensmittelmarkt ist einer der am besten kontrollierten in Europa.  Dabei geht es neben dem Gesundheitsschutz auch um den Schutz vor Täuschung, vor allem bei der Kennzeichnung von Produkten. Auch wenn die Zahl der gefundenen Lebensmittel mit Gesundheitsgefährdung in OÖ sehr gering ist, ergeben sich wie am Beispiel Spielzeug zu sehen durch den globalen Markt Risiken, und eine stete Kontrolle und Verbesserung sind unerlässlich.

Rund 4.500 Probeziehungen und annähernd 8.000 Betriebskontrollen wurden 2019 von unseren Mitarbeiter/innen in der Lebensmittelaufsicht durchgeführt. Vielfach haben sich in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen durch die konsequente Kontrollarbeit ergeben. Die Kontrolltätigkeit zeigt aber immer wieder auch vereinzelte Problemfelder auf, auf die mit konsequenten Nachkontrollen und Bewusstseinsarbeit eingegangen werden.

LR Kaineder: „Der Wunsch nach sicheren und qualitätsvollen Lebensmitteln ist ein Grundbedürfnis aller Konsument/innen. Durch die Lebensmittelaufsicht OÖ ist eine unabhängige Kontrolle gewährleistet und es freut mich sehr, dass die ausgezeichnete Arbeit der Aufsichtsorgane in Oberösterreich auch durch das Lebensmittelamt der EU-Kommission bestätigt wird.“

Bei den 7.862 Betriebskontrollen im Jahr 2019 wurden 150 Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und 12 Verstöße gegen andere Gesetze und Verordnungen angezeigt. Von den 4.439 begutachteten Proben wurden 623 beanstandet. Erfreulich: Die Anzahl der gesundheitsschädlichen Proben ist stark gesunken und liegt 2019 nur mehr bei acht. Aber natürlich ist jede Beanstandung wegen einer Gesundheitsgefährdung um eine zu viel.

„Immer mehr Konsument/innen wollen Lebensmittel bewusst einkaufen und regionale Produzent/innen stärken, dafür braucht es mehr Transparenz. Die Pläne der Bundesregierung, die Kennzeichnungspflicht der Hauptzutaten Milch, Fleisch und Eier auch auf verarbeitete Produkte auszuweiten, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das schafft auch eine bessere Rückverfolgbarkeit entlang der Produktkette und damit mehr Sicherheit“, so LR Kaineder.

Aufgaben der Oö. Lebensmittelaufsicht

Das Aufgabengebiet der Lebensmittelaufsicht ist vielschichtiger als man annehmen würde: Neben der Genusstauglichkeit werden ebenso Untersuchungen auf Radioaktivität und Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln durchgeführt. Die Kontrollen umfassen aber auch Kosmetika und Gebrauchsgegenstände wie Küchenutensilien und Spielzeug.

Der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht wird zum einem durch EU-Verordnungen und zum anderen durch innerstaatliche Normen und Gesetze, wie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) bestimmt.

Das Lebensmittelrecht definiert zwei Ziele:

  • Gesundheitsschutz der Verbraucher/innen (“Lebensmittelsicherheit”) und
  • Schutz der Verbraucher/innen vor Täuschung und Irreführung.

In den Überwachungsbereich der Lebensmittelaufsicht fallen auch die Bezeichnungen “geschützte geographische Angaben – g.g.A.”, “geschützer geographischer Ursprung – g.g.U.” und “geschützte traditionelle Spezialität – g.t.S.” insbesondere im Einzelhandel.

Die Kontrolltätigkeit der Lebensmittelaufsicht basiert auf dem nationalen Kontrollplan des Bundesministeriums für Gesundheit und erfolgt nach einem risikobasierten Ansatz.

Arbeit der Lebensmittelaufsicht OÖ

Beim Amt der Landesregierung sind derzeit 31 Lebensmittelaufsichtsorgane beschäftigt, unterstützt werden die Aufsichtsorgane von drei Sachbearbeiterinnen. Seit 2019 werden auch die Lebensmittelbetriebe in den Magistraten Steyr und Wels durch die Organe des Landes kontrolliert. Im Magistrat Linz sind weitere 6 Aufsichtsorgane tätig.

Um den ständig wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können, besuchen die Mitarbeiter/innen der Lebensmittelaufsicht regelmäßig Fortbildungen. Im Jahr 2019 wurden eine Vielzahl an Kursen u.a. zu Themen wie neue Lebensmitteltechnologien, Zusatzstoffe und mikrobiologische Risiken. Wie breit das Tätigkeitsfeld ist, zeigt die Teilnahme von drei Aufsichtsorganen an einer Schulung zu essbaren Pflanzen.

Eine ausgezeichnete Arbeit der Lebensmittelaufsicht OÖ bescheinigt auch das im März 2019 durchgeführte Audit durch das Lebensmittelamt der EU-Kommission. Dabei wurde unter anderem überprüft, ob die amtliche Überwachung von Tierarzneimitteln, Pestiziden und Kontaminanten in tierischen Erzeugnissen wirkungsvoll funktioniert. Hierbei wurden keinerlei Mängel festgestellt.

Die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht gliedert sich in die Hauptbereiche:

  • Kontrollen: Bei Betriebskontrollen werden bauliche, geräte- und anlagenspezifische Voraussetzungen, Warenzustand und Umgang mit Waren, Hygiene und Schulung sowie Aufzeichnungen überprüft. Auch Märkte und Veranstaltungen werden stichprobenartig überwacht.
  • Probenahmen: Einerseits werden Plan-Proben aus allen Warengruppen beim Erzeuger und im Handel entnommen, andererseits werden auch Verdachtsproben gezogen bzw. in gezielten Schwerpunktaktionen bestimmte Proben zur Untersuchung in das Labor der AGES gebracht.
  • Beratungen, Gutachten: Vor Betriebsneu- oder umbauten werden im Bewilligungsverfahren Gutachten erstellt. Ebenso gibt es Beratungen vor der Veranstaltung von Vereinsfesten.
  • Produktrückrufe, Nachschau und Abklärungen: Sind Lebensmittel in Verkehr, die vom Markt oder von den Verbrauchern zurückzurufen sind, überwacht die Lebensmittelaufsicht diese Maßnahmen. Im Falle lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche wirkt die Lebensmittelaufsicht in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Gesundheit und der Gruppe des Veterinärdienstes an der Abklärung der Erkrankungsursache mit.
  • Maßnahmensetzung: Werden bei Kontrollen oder Proben-untersuchungen Mängel (des Betriebes oder des Lebensmittels) festgestellt, so gilt es in erster Linie durch vorzuschreibende Maßnahmen die Mängel abzustellen. Natürlich werden auch Anzeigen bei den zuständigen Strafbehörden erstattet und kostenpflichtige Nachkontrollen durchgeführt.

Tätigkeitsbericht 2019: Zahlen und Fakten
1. Betriebskontrollen 2019

In Oberösterreich sind derzeit 22.120 Betriebe bei der Lebensmittelaufsicht registriert. Darunter finden sich u.a. Fleischereien, Bäckereien, Brauereien und Milchverarbeitungsbetriebe ebenso wie die Gastronomie, Großküchen, der Einzelhandel und Marktstände, aber auch Hersteller von Kosmetika, Lebensmittelkontaktmaterialien und Spielzeuggeschäfte.

Von diesen wurden im Jahr 2019 6.657 Betriebe kontrolliert, wobei insgesamt 7.862 Kontrollen durchgeführt wurden

Betriebskontrollen 2015 bis 2019

Die Kontrollen werden nach dem Grundsatz der risikobasierten Kontrolltätigkeit durchgeführt. Das bedeutet, dass Betriebe mit einem geringeren Risiko nicht so häufig kontrolliert werden, wie Betriebe mit einem vergleichsweise höheren Risiko. So wird etwa eine Altenheimküche häufiger kontrolliert als ein Friseursalon (Handel mit kosmetischen Produkten).

2. Probenziehung 2019

Im nationalen jährlichen Probenplan des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen erfolgt nicht nur die Vorgabe der Revisionen in den Betrieben, in diesem ist auch die zu ziehende Probenmenge je Warengruppe abgebildet.

Grundsätzlich erfolgt eine Unterscheidung zwischen Plan- und Verdachtsproben.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 4.531 Proben genommen und dem Labor der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Untersuchung und Begutachtung übermittelt.

Davon wurden 4.176 Planproben aus allen Warengruppen gezogen, auch Probenziehungen auf Grund von Monitoring- oder Schwerpunktaktionen sind darin enthalten.

Beanstandet wurden davon 518 Proben (= 12,4 %).

Die anderen 355 Proben waren Verdachtsproben, die aufgrund festgestellter Hygienemängel, bei Parteienbeschwerden, lebensmittelbedingten Krank­heits­ausbrüchen oder auf Grund von nationalen oder europäischen Warnungen gezogen wurden.

Beanstandet wurden davon 105 Proben (= 29,6 %).

Die durchschnittliche Beanstandungsquote aller begutachteten 4.439 Proben beträgt daher 14% und zeigt damit eine minimale Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Erfreulich: die Beanstandungen von Proben, die gesundheitsschädlich waren, sind weiter gesunken.

Zusammenfassung der Beanstandungsgründe:

Fehlende Kennzeichnungselemente und zur Irreführung geeignete Angaben sind auch dieses Jahr wieder an der Spitze der Beanstandungen. Die Zahl an Beanstandungen von Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind ist leicht gestiegen.

Schwerpunktaktionen 2019

a. Landes-Schwerpunktaktion „Speiseeis“

Es wurden in 37 Betrieben insgesamt 70 Eisproben gezogen und auf ihren Keimgehalt untersucht. Bei 8 Proben (11,4%) wurde eine Beanstandung aufgrund erhöhter Keimbelastung ausgesprochen.

Die mikrobiellen Anforderungen an Speiseeis sind sehr streng und liegen in einem Bereich, wo gesundheitliche Folgen unwahrscheinlich sind. Allerdings geben Beanstandungen Hinweise auf Hygiene- und Herstellungsmängel und ermöglichen der Lebensmittelaufsicht einzugreifen, um eine hohe Qualität sicher zu stellen.

b. bundesweite Schwerpunktaktionen

Die Lebensmittelaufsicht Oberösterreich war 2019 an 63 österreichweiten Schwerpunktaktionen beteiligt. Die Beschreibung und die Ergebnisse der Schwerpunktaktionen werden im jährlichen Lebensmittelsicherheitsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht.

Schwerpunktaktionen von Spielwaren zeigen die vielschichtige Kontrolltätigkeit der Lebensmittelaufsicht – teils mit hohen Beanstandungen:

Laut Daten der AGES hat jede fünfte Spielzeugprobe Sicherheitsmängel. Häufige Problemzonen sind leicht lösbare Kleinteile, zu laute und leicht entflammbare Spielsachen und technische Mängel bei Fahrzeugen wie z.B. Scootern. Ein weiterer häufiger Beanstandungsgrund ist der Einsatz verbotener Weichmacher (Phthalate).

Und das kann zu einer ernsten Gefahr für Kinder werden: Sie könnten sich bei problematischen, nicht geeigneten Produkten am Spielzeug verletzen, es verschlucken oder mit giftigen Chemikalien in Kontakt kommen.

Der Großteil der beanstandeten Waren stammt in der Regel aus China. Der Import solcher Waren ist verboten. Um den hohen Beanstandungsquoten von Spielwaren eine wirkungsvolle Maßnahme entgegenzusetzen wird die Lebensmittelaufsicht OÖ in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Zoll versuchen den Eintritt von mangelhaftem Spielzeug bereits an der Grenze nach Österreich zu verhindern.

Schnellwarnsystem, Rückrufaktionen

Wird ein bereits in Verkehr befindliches Lebensmittel im Rahmen einer Beprobung als “nicht sicher” eingestuft, so ist dieses Lebensmittel vom Markt zu nehmen und von den Verbrauchern zurückzurufen. Dies geschieht durch Information der Abnehmer (Händler), Information der Öffentlichkeit im Falle vorliegender Gesundheitsschädlichkeit, durch Aushang bei der Kassa oder Informationen über die Medien.

Handelt es sich um grenzüberschreitenden Lebensmittelhandel, so wird die Überwachung solcher Rückrufe über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF koordiniert. Das Schnellwarnsystem für Gebrauchsgegenstände und Kosmetika heißt RAPEX. Hinzu kommen Warnmeldungen aus anderen Bundesländern.

Im Jahr 2019 ist bei der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich folgende Anzahl an Warnmeldungen eingegangen, bei denen allerdings nicht in jedem Fall auch ein oberösterreichischer Betrieb tatsächlich betroffen war: