Bilanz der Direktion für Umwelt und Wasserwirtschaft

Presseaussendung

Hervorragende Bilanz der Direktion für Umwelt und Wasserwirtschaft – Sechs starke Jahre des Umweltressorts

Die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft (UWD) ist das Kompetenzzentrum für Umwelt und Wasserwirtschaft in Oberösterreich. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Direktion für den Schutz und die Sicherung unserer Lebensgrundlagen in den Bereichen Boden, Luft und Wasser und unterstützen unsere Kundinnen und Kunden in ihren Anliegen.

Neben den täglichen Aufgaben haben sich auch besonders bedeutende Projekte ergeben. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Direktion für Umwelt und Wasserwirtschaft leisten tagtäglich Großartiges“, freut sich Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder. „Die Aufgabenbereiche der verschiedenen Abteilungen sind breit gefächert, für jeden noch so speziellen Bereich wartet die Direktion für Umwelt und Wasserwirtschaft mit fundierter Expertise auf und ist ein zuverlässiger Partner“, so Landesrat Stefan Kaineder, der sich an dieser Stelle auch von Herzen bei Direktorin Dr. Ulrike Jäger-Urban für die kompetente Führung der Direktion bedankt.

Zentrale Projekte der letzten sechs Jahre

Klimaschutz
Die UWD setzt Rahmenbedingungen, damit verschiedene Stakeholder leichter Beiträge zum Klimaschutz leisten können. Hierbei wird von der Abteilung Umweltschutz eng mit der Regionalstelle OÖ des Klimabündnis zusammengearbeitet. Durch einen im Bundesländervergleich einmaligen Unterstützungsrahmen sind mit Stand März 2021 mittlerweile 290 Gemeinden, 225 Bildungseinrichtungen und 796 Betriebe im Klimabündnis in Oberösterreich für den Klimaschutz aktiv. Aktionsfelder sind u.a. Green Event Unterstützung, Fortbildungen, Klimachecks, Beratungen, Selbstverpflichtungen und Green Peers an Schulen. In den vergangenen zwei Jahren wurden neue Aktionen im Rahmen einer Kampagne „Klimaschutz Jetzt“ umgesetzt, z.B. eine Sammelpassaktion in Gemeinden. Die Zusammenarbeit mit Klima- und Energiemodellregionen und Klimawandel-Anpassungsregionen des Klimafonds erfolgt im Rahmen einer regelmäßig tagenden Plattform.

Lärmschutzmaßnahmen
Bereits seit 1998 gibt es in Oberösterreich das Projekt Schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken. Dabei werden aufbauend auf einem Grundsatzübereinkommen zwischen dem Bund und dem Land OÖ Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der ÖBB errichtet. Von 2015 bis 2020 leistete das Land Oberösterreich Beiträge für Lärmschutzmaßnahmen in der Höhe von mehr als 3 Mio. Euro.

Lichtverschmutzung
Der ‚Österreichische Leitfaden Außenbeleuchtung‘ wurde Anfang 2018 veröffentlicht. Die den Bestrebungen des Leitfadens entsprechenden Beleuchtungs-Mustergemeinden Kirchschlag, Steinbach am Attersee, Brunnenthal bei Schärding und Weyer zeigen, wie „Besseres Licht“ möglich ist. Das Land OÖ stellt für interessierte Gemeinden Vorlagen, Folder und einen Film als Planungshilfen zur Verfügung. Auch die Beleuchtung landeseigener Neubauten und sanierter Gebäude orientiert sich künftig verbindlich am Leitfaden Außenbeleuchtung.
Der Umweltkongress 2018 widmete sich dem Thema „G’scheites Licht für eine naturnahe Nacht“.

Eine Studie aus 2017 zeigt eine europaweit selten gewordene Nachthimmelsqualität in Teilen Oberösterreichs. Daraufhin begannen die Planungen für den ersten österreichischen Sternenpark in der Region Attersee-Traunsee. Ende 2020 wurde der Antrag auf internationale Zertifizierung eingebracht, April 2021 erfolgte die Zertifizierung des Sternenparkes Attersee-Traunsee.

Umweltförderung (lichttechnischer Bonus) im Rahmen des Energie-Contracting-Programms (ECP):

• Umweltbonus bis zu 20 % des ECP-Zuschusses für Straßenbeleuchtungs-Projekte von oö. Gemeinden
• Zusatzförderung von bis zu 50 Euro pro Lichtpunkt bei Leuchtmitteln mit weniger als 2.000 Kelvin Farbtemperatur

Kreislaufwirtschaft

Lebensmittel im Restabfall
Lebensmittel wegzuschmeißen muss nicht sein. 15 % vermeidbare Lebensmittelabfälle im Restabfall sind eindeutig zu viel, wie das Ergebnis der Restabfallanalyse 2018/19 zeigt.

Kluges Einkaufen, das Wissen um das Mindesthaltbarkeitsdatum und viele Tipps rund um Lebensmittel bietet die Kampagne „Is nu guat“ der OÖ. Umweltprofis https://www.facebook.com/is.nu.guat.

Reparieren statt Wegwerfen
Reparieren statt Wegwerfen ist die Devise, um Ressourcen zu schonen und auch das eigene Geldtascherl. Neben dem Online-Reparaturführer, der eine rasche Suche von Reparaturbetrieben in Oberösterreich ermöglicht, hat die Abteilung Umweltschutz daher österreichweit 2018 die erste Landesförderung für die Reparatur von ausgewählten Haushalts-Elektrogeräten gestartet.

Novelle des Oö. AWG – Abfallvermeidung
In den letzten Jahren haben wir die oberösterreichischen Unternehmen bei der Feststellung von Nebenprodukten unterstützt. Mit den durchgeführten Verfahren ist es uns gelungen, Stoffe, die als Nebenprodukte anfallen, wieder dem Wirtschaftskreislauf zur Verfügung zu stellen. Damit werden erfolgreich Abfälle vermieden und unsere Rohstoffressourcen geschont.

Im Jahr 2021 konnte die letzte Novelle des Oö. AWG 2009 auf Schiene gebracht werden. Mit dieser Novelle wird verstärkt auf Mehrwegprodukte gesetzt und gleichzeitig die Menge an Einwegartikeln, insbesondere solchen aus Plastik, reduziert. Insgesamt werden damit auch die Anstrengungen der Europäischen Union auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützt.

Oberflächengewässer – Erstellung des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) ist ein Planungsinstrument zum Schutz, zur Verbesserung und zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer. Basierend auf der Analyse des Ist-Zustandes der Gewässer, der Auswirkungen der menschlichen Aktivitäten und der Gewässernutzungen werden Ziele zur Erhaltung und Verbesserung des Gewässerzustandes formuliert und die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind, festgelegt. Der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan wird alle sechs Jahre erstellt und veröffentlicht. 

1. NGP 2009 – 2015
2. NGP 2015 – 2021
3. NGP 2021 – 2027

Beim 3.NGP läuft gerade das Stellungnahmeverfahren. Dazu kann jeder Bürger, jeder Bürgerin bis 23. September 2021 eine Stellungnahme abgeben.