Transparenz für Konsument:innen: Wie Oberösterreich für mehr Klarheitbeim Einkaufen sorgt

Pressekonferenz mit Umwelt- und Klimalandesrat Stefan Kaineder, Mag. Sandra Bleier (Preisauszeichnung Land OÖ) und MMag. Christian Hammermüller (Gruppenleiter Wirtschaftsrecht Land OÖ)

Transparenz für Konsument:innen: Wie Oberösterreich für mehr Klarheit beim Einkaufen sorgt – Jahres-Bilanz der oö. Preisaufsicht

Konsument:innen haben ein Recht auf transparente Preise und faire Kaufentscheidungen. Die Preisaufsicht des Landes Oberösterreich trägt dazu bei, diesen Anspruch zu sichern. Grundsätzlich kann ein:e Unternehmer:in den Preis für Waren und Dienstleistungen frei kalkulieren. Es ist Sache der Konsument:innen, durch Preisvergleiche vom Wettbewerb am Markt zu profitieren bzw. günstig einzukaufen. Damit dies auch möglich ist, regelt das Preisauszeichnungsgesetz, wie die Information über Preise aussehen muss und für welche Waren und Dienstleistungen das verpflichtend ist.

Wie hat die Preisauszeichnung zu erfolgen und was ist zu beinhalten

Die Produktpreise müssen leicht lesbar und zuordenbar sein. Die Preise nicht sichtbar ausgestellter Sachgüter und Dienstleistungen sind durch Verzeichnisse wie etwa Preislisten auszuzeichnen. Die Preisverzeichnisse für Leistungen sind im Geschäftslokal sichtbar anzubringen.

Der Verkaufspreis ist ein Bruttopreis. Er enthält bereits die Umsatzsteuer und sämtliche sonstige Abgaben und Zuschläge. Werden besondere Entsorgungskosten verrechnet wie bei Autoreifen oder Kühlschränken, so sind auch diese Kosten auszuzeichnen.

Erfolgreiche Kontrollen für transparente Preise

Im Jahr 2024 führten die oberösterreichischen Preisauszeichnungsorgane insgesamt 2.385 Kontrollen durch. Dabei wurden 167 Verstöße festgestellt – eine Beanstandungsquote von rund 7 Prozent. Besonders der Lebensmittelhandel stand mit 217 Kontrollen und 58 festgestellten Verstößen im Fokus, wobei Rabattaktionen am häufigsten beanstandet wurden. Positiv hervorzuheben ist, dass es in Bereichen wie Bestattungsunternehmen und Reisebüros keine einzige Beanstandung gab.

Schwerpunkte der Preisaufsicht 2024

Neben den regulären Kontrollen legte die Preisaufsicht im vergangenen Jahr einen besonderen Fokus auf folgende Branchen:

  • Fluglinien, Reisebüros und Tourismus
  • Lebensmittelhandel mit Schwerpunkt auf Rabattaktionen und Scannerkassen
  • Tankstellenpreise und Autobahnraststätten
  • Bäder und Freizeitangebote
  • Märkte, Bauernmärkte und Fachgeschäfte

Zusätzlich zu den Routinekontrollen wurden Schwerpunktaktionen in Freibädern, Raststätten und Bootsverleihen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Preisauszeichnung in diesen Bereichen größtenteils korrekt war. Besonders erfreulich: Die Eintrittspreise in Bädern blieben im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil.

Digitale Herausforderungen: Dynamische Preise und Online-Kontrollen

Die Digitalisierung bringt neue Herausforderungen für die Preistransparenz. Besonders dynamische Preise – die sich in Echtzeit aufgrund von Faktoren wie Wetter oder Nachfrage ändern – erfordern eine verstärkte Kontrolle. Auch im Onlinehandel gewinnt die Preisaufsicht an Bedeutung, um sicherzustellen, dass Konsument:innen nicht durch intransparente Preisgestaltung benachteiligt werden.

Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder: „Unsere Preisaufsicht sorgt dafür, dass Konsument:innen in Oberösterreich sicher und fair einkaufen können. Die jährlichen Kontrollen decken nicht nur Verstöße auf, sondern setzen auch klare Zeichen für mehr Transparenz. Besonders wichtig ist uns, dass auch der Onlinehandel stärker überprüft wird, um digitale Preisspielräume nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden auszunutzen.“

Allgemeines zu den Preisauszeichnungskontrollen

In Oberösterreich führen die Preisauszeichnungsorgane beim Amt der OÖ. Landesregierung in ganz Oberösterreich – mit Ausnahme Stadtgebietes Linz – die Preisauszeichnungskontrollen durch. Die Kontrolltätigkeit der Preisauszeichnungsorgane erfolgt insbesondere nach dem jährlichen Kontrollprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Monatlich werden verschiedene Betriebe in den unterschiedlichsten Branchen kontrolliert – von Apotheken und Bestattern, über den Lebensmittelhandel bis zu Tankstellen.

Ergänzend erfolgen Kontrollen aufgrund von Beschwerden von Konsument:innen. Zum Beispiel, wenn Aktionen, wie etwa Bieraktionen, nicht weitergegeben werden, Preise in Werbeprospekten nicht mit den Vor-Ort-Preisen übereinstimmen, Produkte wie etwa Bratpfannen falsch ausgezeichnet sind oder bei Tankstellen die Auszeichnung beim Totem nicht mit dem Preis an der Zapfsäule übereinstimmt. Die Preisaufsicht geht allen Beschwerden nach, wobei letztes Jahr sogar eine Beschwerde aus einer Justizanstalt einlangte.

Wie laufen die Preisauszeichnungskontrollen in der Praxis ab? Was ist relevant?

„Vor einer Preisauszeichnungskontrolle planen wir die Route, das wird bezirksweise gemacht, und wir schauen, welche Betriebe es in den jeweiligen Branchen in dem Bezirk oder auf der Route gibt. Wir prüfen zwar unangemeldet, aber nicht anonym. Das heißt, wir stellen uns bei der Filialleitung als Preisauszeichnungsorgane des Landes vor. Bei der Kontrolle wird geprüft, ob die Preisauszeichnung vollständig und korrekt ist, ob die Grundpreisauszeichnung passt und bei Getränken wird überprüft, ob das Pfand ausgezeichnet ist“, erklären Mag.a Sandra Bleier und MMag. Christian Hammermüller.

Kontrolliert werden insbesondere auch Aktionen, insbesondere ob diese abgelaufen sind. Bei Rabattaktionen wird auch der „niedrigste 30-Tage-Preis“ im EDV-System überprüft. „Die stichprobenartig ausgewählten Artikel und auch das Preisschild werden immer sofort fotografiert. Es erfolgt dann ein Testkauf, bei dem kontrolliert wird, ob der ausgezeichnete Preis mit dem Preis am Kassabon übereinstimmt. Bei Konsument:innen-Beschwerden wird natürlich gezielt geprüft. Konsument:innen haben bei einem falsch ausgezeichneten Preis zwar keinen Anspruch auf diesen Preis, es liegt aber ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz vor“, so Bleier und Hammermüller weiter.

Aktuelle Themen, Herausforderungen und Beispiele

  • Neue Technologien im Bereich der Preisauszeichnung wie elektronische Preisschilder: Problematisch ist hier zum Beispiel die Möglichkeit dynamischer Preise, aber auch, dass aufgrund zu kleiner Schilder nicht alle Informationen für die Konsument:innen zu sehen sind. Beispiel: Preis für Aktion 1+1 wurde angeführt, aber regulärer Preis für eine Packung fehlte. Zum Teil wurden die Preise von der Zentrale falsch angegeben, sodass der Preis im System nicht mit dem Preis an der Kasse übereinstimmte. Auch die ausschließliche Verwendung von Scanner-Terminals zur Preisauszeichnung, wie etwa in Apotheken, wird immer häufiger; hier gilt es jeweils im Einzelfall abzuklären, wie den Vorgaben des Preisauszeichnungsgesetzes entsprochen werden kann.
  • Verdeckte Preisschienen: hier sind die Preisschienen mit Werbung verdeckt und Konsument:innen müssen diese zuerst aufklappen, um den Preis zu sehen. Auch diese Art der Preisauszeichnung ist nach derzeitiger Rechtsauslegung als unzulässig anzusehen.

Fazit: Mehr Transparenz, mehr Fairness

„Die Preisaufsicht des Landes Oberösterreich ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Konsument:innenschutzes. Eine ordentliche, transparente Preisauszeichnung und die Kontrolle deren Einhaltung ist sehr wichtig für die Konsument:innen. Die konsequenten Kontrollen tragen dazu bei, dass Preise nachvollziehbar und korrekt ausgezeichnet sind“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.