Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bezüglich Hütten im Überflutungsgebiet
Presseaussendung
Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bezüglich Hütten im Überflutungsgebiet – in ausgewiesenen Überflutungsgebieten hat der Schutz von Menschen, Infrastruktur und Umwelt Priorität
Heute hat das oö. Landesverwaltungsgericht die Beseitigungsaufträge von Hütten im Überflutungsgebiet bestätigt. Landesrat Kaineder begrüßt die Entscheidung. Die dauerhafte Freihaltung von Überflutungsgebieten ist der wirksamste Hochwasserschutz.
Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts bestätigt die Verantwortung von Wasserwirtschaft, Raumordnung und Gemeinden, dafür Sorge zu tragen, dass in ausgewiesenen Überflutungsgebieten keine Neubauten – auch nicht in Form vermeintlicher Neben- oder Freizeitnutzungen – errichtet werden. Schutzwidmungen dienen nicht formalen Zwecken, sondern dem langfristigen Schutz von Menschen, Infrastruktur und Umwelt.
„Aus Sicht des Hochwasserschutzes sowie des Schutzes der Bevölkerung und der Einsatzkräfte im Ernstfall ist die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich ausdrücklich zu begrüßen. Sie unterstreicht die große Bedeutung einer konsequenten Einhaltung der bestehenden Schutzbestimmungen in ausgewiesenen Überflutungsgebieten“, kommentiert Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder die heutige Entscheidung des LVwG.
Gerade in Schutzzonen für Hochwasser darf es keine Ausnahmen geben, da jede zusätzliche Bebauung nicht nur das Schadenspotenzial erhöht, sondern im Katastrophenfall auch Menschenleben gefährden und Rettungs- und Einsatzmaßnahmen erheblich erschweren kann. Die Entscheidung schafft hier wichtige Klarheit und Rechtssicherheit.
„Die konsequente Durchsetzung dieser Regelungen ist ein wesentlicher Beitrag zur Vorsorge gegen zunehmende Hochwasserereignisse und ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährdeten Flächen“, so Kaineder abschließend.