Prüfung zu UVP-Pflicht Google Kronstorf abgeschlossen
Presseaussendung
Prüfung zu UVP-Pflicht Google Kronstorf abgeschlossen – Bund muss ehest Gesetzeslücke bei Rechenzentren schließen
Vergangene Woche hatte Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder die zuständige Behörde des Landes Oberösterreich beauftragt, die UVP-Frage für Kronstorf noch einmal umfassend zu prüfen und zu erörtern. Anlass war eine Entscheidung der niederösterreichischen UVP-Behörde, wo bei einem geplanten Rechenzentrum eine UVP-Pflicht aufgrund der großen Diesel-Notstromaggregate festgestellt wurde. Die oberösterreichische UVP-Behörde hingegen hatte vergleichbare Aggregate beim Projekt in Kronstorf im Jahr 2020 rechtlich anders eingestuft.
Die von Kaineder beauftragte neuerliche rechtliche Prüfung zum Google-Rechenzentrum in Kronstorf ist von den Behörden des Landes OÖ nun abgeschlossen. Das Ergebnis: Der UVP- Feststellungsbescheid aus 2020 ist rechtskräftig, die nunmehr geplante Erweiterung ist vom UVP- Feststellungsbescheid bereits umfasst. Die Entscheidung der niederösterreichischen Behörden, bei einem Rechenzentrum in Leopoldsdorf eine UVP durchzuführen, ändert daran nichts, denn die Entscheidung in Oberösterreich ist rechtskräftig.
Solange sich weder die entscheidenden Fakten noch die maßgebliche Rechtslage ändern, kann über dieselbe Sache nicht nochmals entschieden werden. Auch die unterschiedliche rechtliche Einschätzung der niederösterreichischen Behörde ändert daran nichts. Eine höchstgerichtliche Klärung der Frage, wie solche Notstromaggregate UVP-rechtlich einzustufen sind, gibt es bislang nicht. Bei einer Änderung der Rechtslage wäre eine neuerliche Beurteilung jedenfalls nur dann möglich, wenn entsprechende Übergangsregeln dies vorsehen.
„Ich habe diese Prüfung ganz bewusst beauftragt, weil transparent gemacht werden muss, ob und inwieweit die Entscheidung aus Niederösterreich rechtlich neue Tatsachen schafft. Die Antwort ist eindeutig, einen rechtskräftigen Bescheid kann eine Behörde nicht einfach neu aufrollen, nur weil dieselbe Rechtsfrage in einem anderen Bundesland anders beurteilt wird. Das ist zu akzeptieren. Aber genau dieser Fall zeigt, warum es endlich klare Regeln für Rechenzentren im UVP-Gesetz braucht“, freut sich Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder zumindest über die Nachricht, dass der Umweltminister am Montag eine UVP-Novelle mit dem Tatbestand großer Rechenzentren in Begutachtung geschickt hat. Höchstwahrscheinlich aber zu spät für das Projekt von Google in Kronstorf, wie Kaineder beteuert.
Auszug Rechtliche Prüfung:
Der rechtskräftige UVP-Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2020 umfasst auch die nun geplante Erweiterung. Gegenstand war nicht nur der erste Bauabschnitt des Vorhabens, sondern das Vorhaben nach mehreren Ausbaustufen. Bei der Prüfung der UVP- Pflicht im Jahr 2020 wurden die Tatbestände „Thermische Kraftwerke“ und „Grundwasserentnahme“ bereits berücksichtigt. Bei der Entscheidung wurde eine Kapazität der Notstromaggregate von „mehr als 200 MW“ zugrunde gelegt. Sachverhalt und Rechtslage haben sich nicht geändert. Die nunmehr geplante Erweiterung ist vom UVP- Feststellungsbescheid bereits umfasst. Eine neuerliche Entscheidung der UVP- Behörde ist aufgrund des Vorliegens einer entschiedenen Sache nicht zulässig. Daher kann von Amts wegen kein neuerliches UVP- Feststellungsverfahren eingeleitet werden. Dies entspricht dem Grundsatz der Unwiederholbarkeit des Bescheides, sprich in einer entschiedenen Sache noch einmal ein Verfahren durchzuführen und eine neuerliche Entscheidung zu treffen.