Google Rechenzentrum in Kronstorf

Presseaussendung

Google Rechenzentrum in Kronstorf – Kaineder beauftragt Behörde, UVP-Pflicht erneut zu prüfen

Ein aktuelles UVP-Feststellungsverfahren in Niederösterreich bringt Bewegung in die Debatte um große Rechenzentren. Ein geplantes Rechenzentrum in Leopoldsdorf muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Ausschlaggebend dafür sind laut niederösterreichischer Behörde insbesondere die großen Notstromaggregate mit einer Brennstoffwärmeleistung von insgesamt rund 470 Megawatt.

Genau diese Rechtsfrage stellt sich auch in Kronstorf. Niederösterreich bewertet große Diesel-Notstromaggregate bei einem Rechenzentrum anders als die oberösterreichische UVP-Behörde im Jahr 2020. Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder reagiert darauf und hat die zuständige Fachabteilung beauftragt, die Rechtslage für das Google-Rechenzentrum in Kronstorf umgehend erneut zu prüfen. Gleichzeitig fordert Kaineder klare bundesweit einheitliche Regeln. Große Rechenzentren müssen aufgrund ihres enormen Strom-, Wasser- und Flächenbedarfs ausdrücklich im UVP-Gesetz verankert werden.

Wenn eine österreichische UVP-Behörde bei einem vergleichbaren Rechenzentrum zu dem Ergebnis kommt, dass große Diesel-Notstromaggregate eine UVP-Pflicht auslösen, dann müssen wir uns diese Entscheidung sehr genau ansehen. Ich habe daher die zuständige Fachabteilung beauftragt, die Rechtslage für Kronstorf umgehend noch einmal zu prüfen. Für mich ist klar, bei einem Projekt dieser Größenordnung muss jede rechtliche Möglichkeit für eine umfassende Umweltprüfung ausgeschöpft werden“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

Der entscheidende Punkt liegt in der rechtlichen Einstufung dieser Aggregate. Die oberösterreichische Behörde kam 2020 zum Schluss, dass die vorgesehenen Diesel-Notstromaggregate nicht unter den UVP-Tatbestand für thermische Kraftwerke fallen. Nun kommt die zuständige Behörde in Niederösterreich bei einem großen Rechenzentrum offenbar zu einer anderen rechtlichen Bewertung.

Für Kaineder zeigt die unterschiedliche Bewertung aber auch ein grundsätzliches Problem, denn Rechenzentren verfügen im österreichischen UVP-Gesetz bislang über keinen eigenen Tatbestand. Ob eine UVP notwendig ist, hängt daher von einzelnen Projektbestandteilen und deren rechtlicher Einordnung ab.

„Genau dieser Fall zeigt doch, dass wir endlich klare gesetzliche Regeln brauchen. Es kann nicht davon abhängen, in welchem Bundesland ein Rechenzentrum geplant wird oder wie einzelne technische Komponenten rechtlich eingeordnet werden. Projekte, die so enorme Mengen an Strom brauchen, große Flächen beanspruchen und Wasserressourcen berühren können, gehören als eigene Kategorie ins UVP-Gesetz“, so Kaineder.