Neuer Schwung für Umwelt, Natur und Mensch

Pressekonferenz mit Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner und Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder

Konferenz der Umwelt- und Naturschutzreferentinnen und -referenten in Steyr: Neuer Schwung für Umwelt, Natur und Mensch

Im „Venedig der Voralpen“, in Steyr, fanden heute sowohl die Konferenz der Naturschutzlandesrätinnen und -landesräte, als auch die Konferenz der Umweltlandesrätinnen und -landesräte statt. Bei bestem Wetter und im Beisein des zuständigen Bundesministers, Mag. Norbert Totschnig, MSc, wurden dutzende Anträge aus allen Bundesländern diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Diese Anträge sind klare Handlungsaufträge der Bundesländer und bilden Leitplanken für die inhaltliche Arbeit der Bundesregierung, wenn es um den Schutz von Umwelt und Natur – und damit auch den Menschen – geht.

Die beiden Gastgeber, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner und Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder zeigten sich zufrieden mit der erfolgreichen Durchführung der Konferenzen und betonten gemeinsam: „Unser Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen des Landes Oberösterreich. Sie sind es, die erfolgreiche Konferenzen wie diese möglich machen, indem sie mit großer Leidenschaft und umfassendem Fachwissen arbeiten. Weiters bedanken wir uns bei allen, die an der Organisation dieser Veranstaltung mitgewirkt haben.“

„Erfolgreicher Umwelt- und Naturschutz funktioniert nur gemeinsam im engen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern. Genau diese Zusammenarbeit haben wir heute erneut bekräftigt. Österreich setzt weiterhin auf hohe Umweltstandards, praktikable Lösungen und effiziente Verfahren. Unsere Haltung dabei bleibt klar: Nein zur Atomkraft und Ja zum konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien.

Auch bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung ziehen Bund und Länder an einem Strang, damit Naturschutz wirksam umgesetzt und langfristig abgesichert wird. Der Wiederherstellungsplan wird derzeit gemeinsam erarbeitet. Österreich setzt bereits seit vielen Jahren umfassende Maßnahmen im Umwelt- und Naturschutz um, und diese Vorleistungen müssen entsprechend anerkannt werden. Mindestens so wichtig ist Klarheit über die verfügbare finanzielle Ausstattung. Ich habe immer gefordert, dass auch die Frage der Finanzierung bei der Zielsetzung berücksichtigt werden muss. Daher setze ich mich auch auf europäischer Ebene für die Beibehaltung bewährter Instrumente wie etwa die Ländliche Entwicklung oder das LIFE-Programm ein“, so der zuständige Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc.

Ergebnisse der Konferenz der Naturschutzreferentinnen und -referenten

Im Rahmen der Landesnaturschutzreferentinnen- und Landesnaturschutzreferentenkonferenz wurden aktuelle Herausforderungen und anstehende naturschutzpolitische Themen auf Bundes- und Landesebene beraten. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Umsetzung europäischer Vorgaben, die Weiterentwicklung bestehender Förderinstrumente sowie die organisatorische Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ebenen. Auf Basis der Beratungen wurden unter anderem folgende Maßnahmen beschlossen:

Verordnung über die Wiederherstellung der Natur – Sicherstellung ausreichender finanzieller Mittel

Auf Initiative Oberösterreichs wurde beschlossen, dass sowohl von der Europäischen Kommission als auch vom Bund ausreichende finanzielle Mittel für die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung bereitgestellt werden müssen. Diese Mittel werden insbesondere für die Erstellung der fachlichen Grundlagen sowie für die Planung und Umsetzung konkreter Wiederherstellungsmaßnahmen benötigt.

Darüber hinaus wurde festgehalten, dass die Arbeiten am österreichischen Wiederherstellungsplan zügig vorangetrieben werden sollen. Die rasche Fertigstellung des Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplans wird als notwendig hervorgehoben.

Im Hinblick auf die EU-Vorgaben wurde außerdem die zeitnahe Beauftragung ergänzender Grundlagendaten als wesentliche Voraussetzung für die weitere Erarbeitung des österreichischen Wiederherstellungsplans unterstrichen. Dabei sollen die Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz sowie der Länderreferentenkonferenzen entsprechend berücksichtigt werden.

Sicherstellung und Weiterentwicklung der ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen

Die Landesnaturschutzreferentinnen- und Landesnaturschutzreferentenkonferenz hat die positiven Auswirkungen der Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des ÖPUL 2023 hervorgehoben. Das ÖPUL – das Österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft – unterstützt landwirtschaftliche Betriebe finanziell bei freiwilligen Umwelt- und Naturschutzleistungen. Nach Einschätzung der Konferenz zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass faire Ausgleichszahlungen zu einer hohen Teilnahmebereitschaft beitragen und damit positive Entwicklungen für Natur- und Biodiversitätsschutz auf der Fläche bewirken.

Zugleich wurde die große Bedeutung der Naturschutzprojektförderungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) betont. Diese Förderungen sind ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen, zur Erreichung der Biodiversitätsziele sowie zur Umsetzung des österreichischen Wiederherstellungsplans.

Die Konferenz sprach sich außerdem für eine Weiterentwicklung der ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen aus. Dabei soll die naturschutzfachliche Expertise der Länder stärker in die Ausarbeitung der Umweltstandards eingebunden werden. Ebenso wurde betont, dass bestehende nationale Spielräume innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genutzt werden sollen, damit auch bisherige Antragsteller wie Landschaftspflegevereine, naturnahe Bewirtschafter oder Naturschutzstiftungen weiterhin an Förderprogrammen teilnehmen können.

Darüber hinaus wurde die Bedeutung eigenständiger Naturschutzmaßnahmen im Rahmen des Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) hervorgehoben. Diese Maßnahmen sollen die Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 absichern und die Finanzierung von Vorhaben im Zusammenhang mit der EU-Wiederherstellungsverordnung unterstützen. Gleichzeitig wurde unterstrichen, dass Fachleute der Länder in die strategischen Planungen eingebunden und ausreichende finanzielle Mittel für Natura-2000-Maßnahmen sowie den österreichischen Wiederherstellungsplan sichergestellt werden sollen.

Tagung der Länderexpertenkonferenz

Auf Grund der in den letzten Jahren stark angestiegenen Herausforderungen für den behördlichen Naturschutz auf europäischer und internationaler Ebene werden immer häufiger komplexe Entscheidungen mit kurzen Fristsetzungen erforderlich. Es wurde daher als notwendig erachtet, dass die Länderexpertenkonferenz der beamteten Landesnaturschutzreferentinnen und Landesnaturschutzreferenten zumindest zweimal jährlich tagt.

„Die diesjährige Landesnaturschutzreferentinnen- und Landesnaturschutzreferenten-Konferenz hat gezeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Fachexperten für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist. Unsere Naturlandschaften sind nicht nur Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität der Menschen in unserem Land. Ein wirksamer Naturschutz bedeutet daher immer auch Schutz unserer Heimat, seiner Bevölkerung der Lebensgrundlagen kommender Generationen“, betont Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.

Ergebnisse der Konferenz der Umweltreferentinnen und -referenten

Insgesamt wurden bei der diesjährigen Konferenz der Landesumweltreferentinnen und -referenten 26 Anträge aus den Bundesländern eingebracht, sechs davon aus Oberösterreich. Die Länder stehen beim Umweltschutz geschlossen zusammen und geben der Bundesregierung klare Aufträge aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Luft, Anti-Atom und allgemeinem Umweltschutz mit auf den Weg.

Oberösterreichs Anträge befassten sich mit einem breiten Themenspektrum, von sauberem Trinkwasser und sauberer Luft bis zum Atomrisiko vor der Haustür.

PFAS im Boden: Grenzwerte müssen der Wissenschaft standhalten

PFAS – sogenannte Ewigkeits-Chemikalien – bauen sich in der Natur kaum ab und kommen in geringen Mengen auch natürlich in Böden vor. Die geplante Aushubverordnung des Bundes setzt Grenzwerte, die nach aktuellem Kenntnisstand nochmals überprüft werden sollten. Das Ergebnis: Böden, die unbedenklich sind, könnten pauschal als belastet eingestuft werden, mit massiven Folgen für die Wiederverwertung von Erdaushub.

Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder regt daher an, dass der Bund die Grenzwerte wissenschaftlich überarbeitet und dabei die natürliche Hintergrundbelastung einbezieht. Wer Böden wirklich schützen will, braucht Regeln, die auf Fakten basieren.

PFAS im Grundwasser: Gemeinden und Feuerwehren dürfen nicht allein zahlen

Jahrzehntelang haben Feuerwehren mit Löschmitteln geübt, die PFAS enthielten, weil es gesetzlich so vorgeschrieben war. Heute stecken diese Chemikalien im Boden rund um viele Übungsplätze und bedrohen das Grundwasser. Für die Sanierung gibt es keine Förderung, weil diese Fälle nicht unter das Altlastensanierungsgesetz fallen.

Kaineder verlangt vom Bund klare Förderrichtlinien und das nötige Geld, damit Gemeinden und Feuerwehren das Problem lösen können, ohne auf den Kosten sitzenzubleiben.

„Wer Feuerwehren zum Üben mit diesen Mitteln verpflichtet hat, kann sie heute nicht allein mit den Kosten stehen lassen. Das ist eine Frage der Fairness und der politischen Verantwortung“, so Kaineder.

Temelín: Wer haftet, wenn etwas passiert?

Das Atomkraftwerk Temelín steht keine 100 Kilometer von Oberösterreich entfernt. Bei einem schweren Unfall haftet der Betreiber nur bis zu einem gedeckelten Betrag, alles darüber bleibt an der Bevölkerung hängen. Und wohin mit dem hochradioaktiven Abfall? Diese Frage ist bis heute ungelöst, auch bei den viel diskutierten neuen Kleinreaktoren (Small Modular Reactors), die manche als Wunderlösung verkaufen wollen.

Stefan Kaineder verlangt, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene für deutlich höhere Haftungssummen kämpft und für verbindliche, überprüfbare Lösungen bei der Endlagerung einsteht.

„Kein Unternehmen darf Risiken auf die Allgemeinheit abwälzen. Das gilt für jeden Industriebetrieb und genauso muss es auch für Atomkraftwerke gelten“, so Kaineder.