Die Oö. Lebensmittelaufsicht im Kampf gegen Hygieneverstöße und Täuschung
Presseaussendung
Die Oö. Lebensmittelaufsicht im Kampf gegen Hygieneverstöße und Täuschung – Genuss braucht Kontrolle – Jahresbilanz der Oö. Lebensmittelaufsicht
Der oberösterreichische Lebensmittelmarkt ist gut überwacht. Im Fokus der Oö. Lebensmittelaufsicht stehen der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Vermeidung von Täuschung – insbesondere bei der Kennzeichnung von Produkten. Auch wenn die Zahl gesundheitsgefährdender Lebensmittel in OÖ weiterhin sehr gering ist, bleiben regelmäßige Kontrollen und kontinuierliche Verbesserungen unerlässlich.
Zahlen und Fakten 2025:
- Rund 4.332 risikobasierte Proben wurden gezogen.
- 7.700 Betriebskontrollen wurden durchgeführt.
- In 1.107 Betrieben mussten aufgrund von Mängeln Maßnahmen gesetzt werden.
- In 148 Fällen waren zusätzliche, kostenpflichtige Nachkontrollen wegen Hygieneverstößen notwendig.
- Von 4.311 Proben waren 88 Prozent unauffällig, bei 12 Prozent wurden Mängel festgestellt.
- Nur 5 Proben wiesen 2025 eine Gesundheitsgefährdung auf – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr (7 Proben).
„Die Lebensmittelaufsicht in Oberösterreich garantiert eine unabhängige und effektive Kontrolle. Jede Beanstandung wegen Gesundheitsgefährdung ist eine zu viel. Durch konsequente Kontrollen schaffen wir Vertrauen und Sicherheit“, bedankt sich Landesrat Stefan Kaineder für die engagierte Arbeit der oberösterreichischen Lebensmittelaufsichtsorgane.
Die Gastronomielandschaft verändert sich spürbar: Klassische Wirtshäuser werden immer weniger, Systemgastronomie (Burger, Pizza- und Kebab-Lokale) nimmt weiter zu. Die weiterhin bestehende angespannte Personalsituation und verkürzte Öffnungszeiten führen zu Herausforderungen in der Kontrolltätigkeit.
Auch durch den Versuch, die Nahversorgung aufrecht zu erhalten, viele Lebensmitteleinzelhändler bieten zunehmend ihren Kunden einen gemischten Service – am Vormittag Bedienung, am Nachmittag Selbstbedienung – an, wird die Kontrolle durch Abwesenheit von Ansprechpersonen erschwert.
Die Oö. Lebensmittelaufsicht – Aufgaben & Organisation
Personal & Struktur:
- 36 Lebensmittelaufsichtsorgane arbeiten beim Amt der Oö. Landesregierung.
- Unterstützt werden sie von 3 Sachbearbeiterinnen.
- Zusätzlich sind im Magistrat Linz 4 eigene Kontrollorgane im Einsatz.
- Seit 2019 übernimmt das Land auch die Kontrolle der Betriebe in den Städten Steyr und Wels.
- Fachexpert:innen gibt es für die Bereiche Milch- und Fischverarbeitung, Getränke, Zusatzstoffe, Kosmetika, Spielzeug und Lebensmittelkontaktmaterialien.
Ziele und Aufgaben der Lebensmittelaufsicht in Oberösterreich
Zentrales Ziel der Lebensmittelaufsicht in Oberösterreich ist der Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten („Lebensmittelsicherheit“) sowie der Schutz vor Täuschung bei Lebensmitteln und die Wahrung der Verbraucherinteressen.
Die rechtliche Grundlage bilden einerseits das europäische Lebensmittelrecht, andererseits nationale Vorschriften wie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG).
Betriebskontrollen
Die Kontrolltätigkeit erfolgt auf Basis des nationalen Kontrollplans des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach einem risikobasierten Ansatz. Das bedeutet: Betriebe mit höherem Risiko werden häufiger kontrolliert. So wird etwa eine Küche in einem Alten- oder Pflegeheim öfter überprüft als ein Friseursalon, der lediglich kosmetische Produkte anbietet.
Darüber hinaus erfolgen Schwerpunktkontrollen bei Betrieben mit gemeldeten oder vermuteten Problemen.
Kontrolliert werden unter anderem Lebensmittelhersteller wie Fleischereien, Bäckereien, Brauereien oder Milchverarbeiter, gastronomische Betriebe, Großküchen sowie der Einzelhandel. Auch Produzenten von Kosmetika, Küchenutensilien oder Spielzeug sowie Märkte und Veranstaltungen werden stichprobenartig überwacht.
Im Rahmen der Betriebskontrollen werden bauliche, geräte- und anlagenspezifische Voraussetzungen, der Warenzustand und -umgang, Hygienestandards, Mitarbeiterschulungen und erforderliche Dokumentationen überprüft.
Probenahmen
Die Probenahme erfolgt nach dem jährlichen nationalen Probenplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Dabei wird die Menge der zu ziehenden Proben je Warengruppe festgelegt.
Einerseits werden systematische Planproben beim Erzeuger und im Handel entnommen, andererseits werden Verdachtsproben sowie Proben im Rahmen gezielter Schwerpunktaktionen gezogen und zur Untersuchung an das Labor der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) übermittelt.
Maßnahmen bei Verstößen
Werden bei Kontrollen oder Probenuntersuchungen Mängel festgestellt – sei es am Betrieb selbst oder an einem Produkt –, wird der Betrieb zur Behebung der Missstände aufgefordert. In schwerwiegenden Fällen erfolgen Anzeigen bei den zuständigen Strafbehörden. Zudem werden kostenpflichtige Nachkontrollen veranlasst.
Beratung
Die Lebensmittelaufsicht unterstützt Betriebe bereits in der Planungsphase von Neu- oder Umbauten. Auch im Vorfeld von Veranstaltungen erfolgt eine fachliche Beratung hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit.
Nachschau und Abklärung bei Produktrückrufen
Werden Lebensmittel zurückgerufen oder vom Markt genommen, überwacht die Lebensmittelaufsicht die Einhaltung und Umsetzung dieser Rücknahme- oder Rückrufmaßnahmen.
Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
Im Fall lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche arbeitet die Lebensmittelaufsicht eng mit anderen zuständigen Behörden zusammen, um die Ursachen rasch und effektiv zu klären.
„Die Vielfalt und Komplexität unserer Aufgaben nimmt stetig zu. Dank unserer engagierten und fachlich hervorragend geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir für die Konsumentinnen und Konsumenten in Oberösterreich ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit schaffen“, betont Astrid Zeller, die Leiterin der Oö. Lebensmittelaufsicht.
Tätigkeitsbericht 2025: Zahlen und Fakten
In Oberösterreich sind derzeit 22.381 Betriebe bei der Lebensmittelaufsicht registriert.
Im Jahr 2025 wurden 6.871 Betriebe kontrolliert, wobei insgesamt 7.739 Kontrollen durchgeführt wurden (teils mehr als eine Kontrolle pro Jahr).
Betriebskontrollen 2020 bis 2025
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| 5.495 | 6.511 | 6.734 | 7.001 | 7.739 |
Bei den 7.739 Betriebskontrollen im Jahr 2025 wurden in 1.107 Fällen Betriebe durch Kontrollberichte der Aufsichtsorgane zur Abstellung von wahrgenommenen Verstößen aufgefordert. In 148 Fällen war eine zusätzliche kostenpflichtige Kontrolle erforderlich.
In 161 Fällen sind Lebensmittelunternehmer auf Grund der Wahrnehmung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften von den Aufsichtsorganen bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt worden.
2025 wurden 14 Betriebe von der Behörde geschlossen.
Probenziehung 2025
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 4.332 Proben entnommen und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Untersuchung und Begutachtung übermittelt. Davon wurden insgesamt 4.311 Proben begutachtet.
285 Proben waren Verdachtsproben, die aufgrund festgestellter Hygienemängel, bei Verbraucherbeschwerden, lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen oder auf Grund von nationalen oder europäischen Warnungen gezogen wurden. Davon wurden 52 Proben beanstandet. Das ergibt eine Beanstandungsquote von 18,2 Prozent.
Von insgesamt 4.311 begutachteten Proben gab es bei 3.824 Proben keine Beanstandung (88,7 Prozent). Insgesamt liegt die Beanstandungsquote mit 11,3 Prozent im Bereich des langjährigen Durchschnitts.
| Grund der Beanstandung | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| (mehr als eine Beanstandung pro Probe möglich) | 12,95% | 12,50% | 11,69% | 12,22% | 11,3% |
| Gesamtanzahl der begutachteten Proben | 4.039 | 4.119 | 4.251 | 4.164 | 4.311 |
| Fehlende Kennzeichnungselemente, zu kleine Schriftgröße, zur Irreführung geeignete Angaben, Täuschung | 420 | 457 | 404 | 479 | 421 |
| andere Beanstandungsgründe (wertgemindert, Zusatzstoff-VO, Süßungsmittel-VO, …) | 81 | 94 | 78 | 98 | 81 |
| Zusammensetzung (Inhaltsstoffe; nicht dem Österr. Lebensmittelbuch entsprechend) | 48 | 59 | 66 | 45 | 53 |
| für den menschlichen Verzehr ungeeignet z.B. verdorben | 112 | 65 | 69 | 62 | 75 |
| gesundheitsschädlich (wenn die menschliche Gesundheit geschädigt oder gefährdet werden kann) | 9 | 15 | 12 | 7 | 5 |
Landes-Schwerpunktaktion „Speiseeis“
Die jährliche, oberösterreichweite Schwerpunktaktion zum Thema „Hygienestatus von Speiseeis“ fand im Zeitraum von April bis Mai 2025 statt.
Es wurden in 39 Betrieben insgesamt 66 Eisproben gezogen und auf ihren Keimgehalt untersucht.
Ergebnis:
53 Proben wurden nicht beanstandet.
13 Proben in 11 Betrieben wurden beanstandet. Dies ist eine Beanstandungsquote von 20 Prozent.
Zwei Proben wurden dieses Jahr als für den menschlichen Verzehr ungeeignet
beurteilt. In beiden Proben wurde eine hohe Keimzahl nachgewiesen. Zeichen für Mängel in der Verarbeitung oder der Lagerung.
8 Eisproben wurden als wertgemindert bzw. biologisch verunreinigt beurteilt. In
all diesen Proben wurde eine erhöhte Keimzahl festgestellt.
In zwei Proben Erdbeereis wurde der Farbstoff Cochenillerot nachgewiesen. Die Verwendung dieses Zusatzstoffes in Speiseeis ist nicht zugelassen.
In einer Eis – Probe wurden Rückstände eines Desinfektionsmittels nachgewiesen und wurde diese deswegen beanstandet.
In allen 11 Betrieben wurden von der Lebensmittelaufsicht geeignete Maßnahmen gesetzt, die zukünftig solche Verstöße vermeiden sollen. In allen Fällen wurde die Vorlage eines Eigenkontrollgutachtens eingefordert und die Mängel der beanstandeten Proben bei den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht. Ebenfalls sind weitere Probenahmen durch die Aufsicht geplant, um die Wirksamkeit der Verbesserungsmaßnahmen zu überprüfen.
| Proben | Anzahl | Anzahl Betriebe |
| Nicht beanstandet | 53 | 28 |
| Beanstandet | 13 | 11 |
| gesamt | 66 | 39 |
Die mikrobiellen Anforderungen an Speiseeis sind sehr streng und liegen in einem Bereich, in dem gesundheitliche Folgen unwahrscheinlich sind. Allerdings gibt ein Überschreiten der strengen Grenzwerte Hinweise auf Hygiene- und Herstellungsmängel im Betrieb und ermöglicht sowohl der Lebensmittelaufsicht als auch den Unternehmern ein rasches Eingreifen, um die Mängel zu beheben, die Produktionsbedingungen zu verbessern und eine hohe Qualität zu gewährleisten.
Landesschwerpunktaktion „Kontrolle von Festveranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen“
Im Zeitraum März bis Oktober wurde eine Schwerpunktkontrolle von Festveranstaltungen, die an Wochenenden bzw. an Feiertagen stattfinden, durchgeführt.
Im Rahmen dieser Aktion wurde von der Lebensmittelaufsicht die Einhaltung der Anforderungen bei Festveranstaltungen mit folgendem Ergebnis überprüft:
Insgesamt wurden bei 104 Veranstaltungen 433 Standkontrollen durchgeführt.
Die häufigste Abweichung – das war in 105 Fällen – waren bauliche bzw. Ausstattungsmängel- wie beispielsweise fehlende Möglichkeiten zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände.
Für die weiteren, im Rahmen der Kontrollen festgestellten Hygienemängel, wie fehlender Spuckschutz, mangelhafte Betriebskleidung, unzureichende Kühlung oder Warmhaltung der Speisen, mangelhafter hygienischer Umgang mit den Lebensmitteln wurde eine diesbezügliche Mängelbehebung im Zuge der Revisionen angeordnet und konnten die Mängel großteils auch sofort bzw. zeitnah behoben werden.
Landesschwerpunktaktion „Überprüfung der Einhaltung der Temperaturen in Kühleinrichtungen im Einzelhandel bei hohen Außentemperaturen“
Im Zeitraum August bis September wurde die Aktion Überprüfung der Einhaltung der Temperaturen in Kühleinrichtungen im Einzelhandel bei hohen Außentemperaturen durchgeführt.
Dabei wurden in insgesamt 75 Einzelhandelsgeschäften die Temperaturen der gelagerten Lebensmittel mit folgendem Ergebnis überprüft:
In 59 Betrieben entsprachen die Temperaturen in sämtlichen überprüften Kühlschränken, Tiefkühlern und der Feinkost.
In 16 Betrieben entsprechen die Lagertemperaturen für die Lebensmittel nicht den entsprechenden Vorgaben. In diesen Fällen wurden von der Aufsicht die erforderlichen Aufträge zur Abstellung der Mängel angeordnet und Anzeigen erstattet.
Bzw. wurde bei nur sehr geringfügigen Abweichungen der Temperaturen – beispielweise bedingt durch die Nichteinhaltung der Schlichthöhen in den Tiefkühltruhen – von den Aufsichtsorganen eine entsprechende Sensibilisierung durch eine Schulung der MitarbeiterInnen gefordert.
Landesschwerpunktaktion „Mikrobiologischer Status von Sushi aus Eigenerzeugung“
Im Zeitraum Oktober bis November wurde die Landesaktion „Mikrobiologischer Status von Sushi aus Eigenerzeugung“ durchgeführt.
Sushi ist ein hochpreisiges Produkt und stellt in hygienischer Sicht eine sensible Warengruppe dar. Durch Hygienemängel können sich krankheitserregende Keime vermehren. Bei diesen Produkten ist darauf zu achten, einwandfreie Rohstoffqualität zu verwenden und besonders im Herstellungs- und Verarbeitungsprozess eine gute Hygienepraxis einzuhalten. Bei unsachgemäßer Herstellung bzw. Lagerung können solche Produkte daher eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen.
Im Rahmen dieser Aktion wurden von der Lebensmittelaufsicht 55 Sushi – Proben direkt aus 36 Gastronomiebetrieben mit folgendem Ergebnis entnommen:
4 Proben aus 3 Betrieben wurden von der AGES als wertgemindert / mikrobiologisch verunreinigt beurteilt.
In zwei Proben („Sushi mit Lachs“ und Maki mit Gurke“) wurde ein hoher Gehalt an typischen Verderbskeimen eiweißreicher Lebensmittel nachgewiesen.
Bei einer Probe „Lachs Maki“ wurde ein erhöhter Gehalt an mesophilen aeroben Keimen und Hefen festgestellt.
In einer Probe der Bezeichung „Gurken Maki“ wurden unter anderem eine erhöhte Anzahl an Enterobacteriaceae nachgewiesen. Dabei handelt es sich um typische Darmflorabakterien von Menschen und Tieren.
Erhöhte Keimzahlen auf rohen Lebensmitteln weisen auf eine unzureichende Verarbeitungshygiene und/oder eine Unterbrechung der Kühlkette hinweisen.
In allen Betrieben wurden von der Lebensmittelaufsicht die erforderlichen Maßnahmen gesetzt und die Beanstandungen zur Anzeige gebracht.
Bundesweite Schwerpunktaktionen
Die Lebensmittelaufsicht OÖ war 2025 an 54 österreichweiten Schwerpunktaktionen beteiligt. Thematisch decken diese ein sehr breites Themenfeld ab. Ausgangspunkte sind EU-Vorgaben, neue noch nicht überprüfte Produkte am Markt, hohe Beanstandungsquoten oder Anlassfälle. Die Beschreibung und die Ergebnisse der Schwerpunktaktionen werden im jährlichen Lebensmittelsicherheitsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht.
Schnellwarnsystem, Rückrufaktionen
Wird ein bereits in Verkehr befindliches Lebensmittel im Rahmen einer Beprobung als „nicht sicher“ eingestuft, so ist dieses Lebensmittel vom Markt zu nehmen und von den Verbrauchern zurückzurufen. Dies geschieht durch Information der Abnehmer (Händler), Information der Öffentlichkeit im Falle vorliegender Gesundheitsschädlichkeit, durch Aushang bei der Kassa oder Informationen über die Medien.
Handelt es sich um grenzüberschreitenden Lebensmittelhandel, so wird die Überwachung solcher Rückrufe über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF koordiniert. Das Schnellwarnsystem für Gebrauchsgegenstände und Kosmetika heißt SafetyGate (vormals RAPEX) Hinzu kommen Warnmeldungen aus anderen Bundesländern.
Im Jahr 2025 ist bei der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich folgende Anzahl an Warnmeldungen eingegangen, bei denen allerdings nicht in jedem Fall auch ein oberösterreichischer Betrieb tatsächlich betroffen war:
| Meldungen pro Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| RASFF | 348 | 346 | 235 | 247 | 289 |
| safetygate | 443 | 650 | 1.163 | 521 | 815 |
| Meldungen aus anderen Bundesländern | 344 | 307 | 321 | 297 | 387 |
In 442 Fällen wurde eine Nachschau in den Betrieben durchgeführt.