Täglich unterwegs für die Konsument:innen
Pressekonferenz mit Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder und MMag. Christian Hammermüller (Gruppenleiter Wirtschaftsrecht, Land OÖ)
Täglich unterwegs für die Konsument:innen – Transparenz und Kontrolle beim Einkauf – Jahres-Bilanz der oö. Preisaufsicht
Konsumentinnen und Konsumenten sind beim täglichen Einkauf mit einer enormen Informationsvielfalt konfrontiert. Zwischen Aktionspreisen, Rabatten, Grundpreisen, Online-Angeboten und digitalen Preisschildern wird es zunehmend anspruchsvoller, Preise richtig einzuordnen.
Gerade deshalb sind klare, korrekte und transparent ausgezeichnete Preise von zentraler Bedeutung. Sie sind die Grundlage für fundierte Kaufentscheidungen, stärken das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten und sichern fairen Wettbewerb.
Auch wenn ein Großteil der Betriebe in Oberösterreich die gesetzlichen Vorgaben einhält, bleiben regelmäßige und konsequente Kontrollen unerlässlich – sowohl im stationären Handel als auch zunehmend im Onlinebereich.
Im Jahr 2025 führten die oberösterreichischen Preisauszeichnungsorgane insgesamt 2.366 Kontrollen durch. Dabei wurden242 Verstöße (120 Beratungen, 122 Berichte) festgestellt – eine Beanstandungsquote von 10,23 Prozent. Besonders der Lebensmittelhandel stand 2025 mit 364 Kontrollen und 103 festgestellten Verstößen – die zu einem Bericht an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden führten – im Fokus, wobei Rabattaktionen am häufigsten beanstandet wurden. Positiv hervorzuheben ist, dass es in sieben von 19 kontrollierten Branchen keine einzige Beanstandung gab, wie zum Beispiel bei Märkten und Reisebüros.
Von 2021 bis 2025 wurden in allen Branchen von Apotheken über Gastgewerbe bis zu Tankstellen 9650 Kontrollen durchgeführt. Die Beanstandungsquote im mehrjährigen Mittel beträgt rund 10 Prozent.
„Preistransparenz ist kein bürokratisches Detail, sondern gelebter Konsument:innenschutz“, sagt der zuständige Landesrat Stefan Kaineder. „Wer Preise klar auszeichnet, schafft Vertrauen – und Vertrauen ist die wichtigste Währung im Handel.“
In Bezug auf die grassierende Teuerung in allen Bereichen ergänzt Kaineder: „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten müssen sich Konsument:innen darauf verlassen können, dass Preise nachvollziehbar und korrekt sind.“
Neue Entwicklungen: Digitale Preisschilder & dynamische Preise
Die zunehmende Umstellung auf elektronische Preisauszeichnungssysteme bringt neue Chancen – aber auch neue Herausforderungen. Digitale Etiketten ermöglichen schnelle Anpassungen. Gleichzeitig entsteht die Möglichkeit sogenannter dynamischer Preise, also Preisänderungen in Echtzeit – abhängig von Nachfrage, Auslastung oder sogar Wetterbedingungen.
Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten, um Transparenz und Fairness weiterhin sicherzustellen: „Digitale Preisschilder dürfen nicht zu analogen Überraschungen an der Kassa führen. Technologischer Fortschritt darf niemals zulasten der Preisklarheit gehen, es muss klare Spielregeln geben“, so Landesrat Stefan Kaineder.
Arbeit der Preisauszeichnungsorgane
Das Land Oberösterreich verfügt über zwei besonders geschulte Preisauszeichnungsorgane, die durch eine Juristin unterstützt werden. Die Kontrollen der Preisaufsicht erfolgen für alle Bezirkshauptmannschaften, seit 2018 auch für die Statutarstädte Wels und Steyr. Am Linzer Magistrat gibt es eigene Aufsichtsorgane.
Seit 2025 sind die Organe zusätzlich ermächtigt, im Sinne des § 33a Verwaltungsstrafgesetz Beratungen und Aufforderungen zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes durchzuführen – eine praxisnahe und effiziente Lösung.
Die Kontrolltätigkeit erfolgt auf Basis des nationalen Kontrollprogramms des BMWET, welche durch landeseigene Schwerpunktontrollen ergänzt werden. Monatlich werden unterschiedliche Branchen überprüft.
Wie laufen die Preisauszeichnungskontrollen in der Praxis ab? Was ist relevant?
„Vor einer Preisauszeichnungskontrolle planen wir die Route, das wird bezirksweise gemacht, und wir schauen, welche Betriebe es in den jeweiligen Branchen in dem Bezirk oder auf der Route gibt, damit wir nicht zu viele leere Kilometer machen. Wir prüfen zwar unangemeldet, aber nicht anonym, das heißt, wir verlangen die Filialleitung und stellen uns als Preisauszeichnungsorgane des Landes vor. Bei der Kontrolle wird geschaut, ob die Preisauszeichnung allgemein korrekt ist, also ob die Preisauszeichnung vollständig und korrekt ist, ob die Grundpreisauszeichnung passt, bei Getränken wird geschaut, ob das Pfand ausgezeichnet ist“, erklärt MMag. Christian Hammermüller.
Geprüft werden insbesondere auch Aktionen, insbesondere ob diese abgelaufen sind. Bei Rabattaktionen wird auch der „niedrigste 30-Tage-Preis“ im EDV-System überprüft. „Die ausgewählten Artikel und auch das Preisschild werden immer sofort fotografiert, weil es in der Vergangenheit vorgekommen ist, dass wir über die Überwachungskameras im Geschäft verfolgt wurden, welches Produkt ausgewählt wurde und dann hinter uns die Preisschilder ausgetauscht wurden. Es erfolgt dann ein Testkauf, bei dem überprüft wird, ob der ausgezeichnete Preis mit dem Preis am Kassabon übereinstimmt. Konsument:innen haben bei einem falsch ausgezeichneten Preis zwar keinen Anspruch auf diesen Preis, es liegt aber immer ein Verstoß gegen das PrAG vor, der uns selbstverständlich mitgeteilt werden kann. Die Kontrolle erfolgt immer stichprobenartig, weil nie jeder einzelne Artikel, zum Beispiel in einem Lebensmittel- oder Sportgeschäft, überprüft werden kann. Bei Konsument:innenbeschwerden wird natürlich gezielt geprüft“, so Hammermüller weiter.
Folgende Branchen und Themen wurden u.a. 2025 überprüft:
- Apotheken, Drogerien
- Sporthandel
- Fluglinien & Reisebüros
- Lebensmittelhandel (inkl. Scannerkassen-Testkäufe)
- Tankstellen & Autobahnraststätten
- Gastgewerbe
- Spielwarenhandel
- Christkindlmärkte
- Bootsverleih
- Backzutaten
- Bratwürstel
- Bäder und Badebuffets
Ergänzend erfolgen Kontrollen aufgrund von Beschwerden durch Konsumentinnen und Konsumenten.
Werden bei Kontrollen Mängel bei der Preisauszeichnung festgestellt, ergehen Berichte an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden als Strafbehörden.
„Kontrolle ist kein Misstrauen gegenüber der Wirtschaft, sondern ein Beitrag zu Fairness für alle. Unsere Devise lautet: beraten, wo möglich – einschreiten, wo notwendig“, so Landesrat Stefan Kaineder.
Das Oö. Preisradar
2008 wurde vom Konsument:innenschutz-Ressort des Landes das oberösterreichische Preisradar gestartet. Dabei werden die Preise von 17 besonders gebräuchlichen Lebensmitteln in acht großen Supermarktketten in Oberösterreich kontinuierlich erhoben, um Preisänderungen und Preisentwicklungen genau beobachten und analysieren zu können. Beim Oö. Preisradar geht es nicht um den Vergleich von identen Produkten zwischen den Supermarktketten. Dies ist aufgrund unterschiedlicher Marken und Qualitäten im Warensortiment auch kaum möglich. Ziel des oberösterreichischen Preisradars ist es, die Preisentwicklung des jeweiligen Produktes im jeweiligen Supermarkt durch die wöchentliche Erhebung transparent darzustellen.
Nähere Informationen: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/76014.htm
Fazit: Mehr Transparenz, mehr Fairness
Die Preisaufsicht des Landes Oberösterreich ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Konsument:innenschutzes. Die erzielten Erfolge und die konsequente Kontrolle tragen dazu bei, dass Preise nachvollziehbar und fair bleiben. Das Konsument:innenschutz-Ressort wird diesen Weg auch in Zukunft konsequent weiterverfolgen.
In diesem Zusammenhang wird die gesetzliche Maßnahme gegen Shrinkflation als wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Fairness für Konsument:innen begrüßt. In Bezug auf die kommenden Mehrwertsteuer-Senkungen ermöglicht das Oö. Preisradar eine wichtige, kontinuierliche Marktbeobachtung.
Landesrat Stefan Kaineder: „Es braucht klare Regeln, damit versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Packungsgrößen nicht unbemerkt bleiben. Wer Füllmengen reduziert, muss das klar und gut sichtbar kennzeichnen. Alles andere untergräbt Vertrauen. Durch das „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“ müssen Händler entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild darauf hinzuweisen, dass die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist.“