Schwerpunktkontrolle der Oö. Preisaufsicht im Lebensmittelhandel
Presseaussendung
Schwerpunktkontrolle der Oö. Preisaufsicht im Lebensmittelhandel – Ein Drittel auffällige Fälle – Kaineder: „Ketten müssen endlich für korrekte Preisauszeichnung sorgen!“
Die Oö. Preisaufsichtsorgane des Konsument:innenschutz-Ressorts führten im September und Oktober 2025 Schwerpunktkontrollen im Lebensmitteleinzelhandel durch. Geprüft wurden Grundpreisauszeichnung und Rabattauszeichnung. Das Ergebnis ist deutlich: In 52 von 144 kontrollierten Betrieben wurden Auffälligkeiten festgestellt, das entspricht rund einem Drittel (36 Prozent). Am häufigsten betroffen sind große Supermarktketten.
LR Kaineder: „Wenn am Regal ein günstigerer Preis oder ein Rabatt steht, der an der Kassa nicht ankommt, ist das Täuschung an den Konsument:innen. Die ständigen Preisänderungen und Rabattaktionen der Ketten dürfen nicht auf dem Rücken der Kundinnen und Kunden ausgetragen werden.“
Beanstandet wurden vor allem Fälle, in denen an der Kassa ein höherer Preis verrechnet wurde als am Regal ausgezeichnet, sowie Fehler bei Mengen- und Grundpreisen, insbesondere bei Aktions- und Rabattartikeln. Als häufige Ursache zeigte sich die hohe Taktung von Preis- und Rabattänderungen, wodurch die korrekte Auszeichnung an den Regalen nicht rechtzeitig nachgezogen wird.
Auch Shrinkflation wurde sichtbar – falsche Mengenangaben bei der Preisauszeichnung
Bei den Kontrollen traten auch Fälle von Shrinkflation zutage: Bei zwei Produkten/Marken wurde eine falsche Preisauszeichnung aufgrund geänderter Füllmengen festgestellt. Beispiele aus den Testkäufen: Bei einer Tafel-Schokolade eines Markenherstellers (90 g) war am Regal ein Grundpreishinweis bezogen auf 100 g zu € 1,99 angegeben, an der Kassa wurde jedoch 90 g zu € 1,99 abgerechnet. Bei einem Fruchtgummi-Produkt „Kirsche“ (175 g) wurde am Regal eine Aktion für 200 g, ab 3 Packungen je € 0,99, ausgewiesen; an der Kassa wurden hingegen 3 Packungen zu je 175 g um € 0,99 verrechnet. Und bei einem Fruchtgummi-Produkt „Beerenmix“ (160 g) war am Regal 175 g zu € 1,29 ausgezeichnet, abgerechnet wurden jedoch 160 g zu € 1,29.
Kaineder: „Shrinkflation ist eine versteckte Preiserhöhung. Wer Füllmengen reduziert, muss das klar und gut sichtbar kennzeichnen. Alles andere untergräbt Vertrauen. Ich bin froh, dass auf meine Initiative vorgestern im Parlament dazu das „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“ im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats mit Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossen wurde. Damit müssen Händler entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild darauf hinzuweisen, dass die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist.“
Die Preisaufsicht prüft unangemeldet, aber offen gegenüber der Filialleitung. Kontrolliert werden unter anderem Verkaufspreise (brutto), Grundpreise, Pfandhinweise, Aktionslaufzeiten sowie bei Rabatten der niedrigste 30-Tage-Preis im System. Ausgewählte Artikel und Preisschilder werden fotografisch dokumentiert, danach erfolgt ein Testeinkauf und der Kassenbon wird mit der Auszeichnung abgeglichen. Auffälligkeiten werden protokolliert und umgehend zur Korrektur aufgegeben.
Tips für Konsument:innen
- Kassenbon prüfen und bei Abweichungen sofort reklamieren.
- Grundpreis vergleichen (€/kg, €/l) – besonders bei Aktionsware.
- Auffälligkeiten an die Oö. Preisaufsicht melden (Beschwerden werden geprüft).
Von 2021 bis 2025 wurden in allen Branchen von Apotheken über Gastgewerbe bis zu Tankstellen bei 9650 Betrieben Kontrollen durchgeführt. Über alle Branchen hinweg wurden dabei 976 Auffälligkeiten festgestellt worden. Das ergibt eine Beanstandungsquote von 10,11 Prozent.