Förderstopp und Rückforderung beim Triforèt-Projekt
Presseaussendung
Förderstopp und Rückforderung beim Triforèt-Projekt: VwGH-Entscheidung entlarvt Buy-to-let als rechtliche Sackgasse
Der Verwaltungsgerichtshof stellt in seinem Erkenntnis vom 3. September 2025 klar: Bei touristischer Widmung ist Eigennutzung unzulässig – selbst wenn „wie ein normaler Gast“ gebucht wird. Damit fällt die zentrale Verkaufslogik vieler Buy-to-let-Modelle weg. Genau solche Konstruktionen stehen aber auch im Zentrum des Triforêt-Projekts in Hinterstoder, dessen Betreiber in die Pleite schlitterte und das – trotz massiver Warnungen – öffentliche Gelder erhielt.
Kaineder: „Die Höchstgerichtsentscheidung ist möglicherweise ein Wendepunkt. Sie bestätigt, was wir seit Monaten kritisieren: Buy-to-let und touristische Widmung gehen offenbar nicht zusammen. Wenn Apartments als ‚Kapitalanlage mit Selbstnutzung‘ verkauft wurden, ist das dem Erkenntnis zur Folge unvereinbar. Für das Triforêt fordere ich zum wiederholten Mal: Förderungen stoppen, und bereits ausbezahltes Steuergeld zurückholen.“
Politischer Befund: Förderpolitik ohne Netz und doppelten Boden
- Über 60 Grundbucheintragungen belegen die Aufsplittung in Investor:innen-Eigentum; das Projekt wurde und wird nach wie vor offensiv als „Buy-to-let“ mit Selbstnutzungsoptionen beworben.
- Gleichzeitig behauptet der „Faktencheck“ aus dem Tourismusressort, Eigennutzung sei ohnedies ausgeschlossen – ein Widerspruch, den die VwGH-Linie nun unmissverständlich auflöst: Eigennutzung ist bei touristischer Widmung keine touristische Beherbergung, sondern eine illegale Zweitnutzung.
- Bereits 650.000 Euro an öffentlichen Mitteln sind geflossen; weitere Millionen wurden vertraglich in Aussicht gestellt – obwohl das Projekt offenkundig als Investorenmodell konstruiert wurde und der Betreiber insolvent ist.
„Hier wurde offensichtlich leider nicht die Region gestärkt, sondern ein Spekulationskonstrukt querfinanziert. Das ist weder nachhaltiger Tourismus noch verantwortungsvolle Verwendung von Steuergeld – das ist Ausverkauf der Heimat.“
Ins Auge bei der gesamten Causa fällt auch: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist Alois Aigner Geschäftsführer der projektverantwortlichen Limestone-Gesellschaft(en) – genau jener Seite, die am 16. Mai 2023 die Fördervereinbarung über knapp zwei Millionen Euro für das Triforêt-Projekt mit LR Achleitner unterzeichnete. Nur ein Jahr später wurde Aigner von der Landesregierung zum Geschäftsführer der Landesimmobiliengesellschaft bestellt – de facto zum obersten Immobilienverwalter des Landes. Zugleich wird er weiterhin als Geschäftsführer der Limestone-Gesellschaften geführt. Offenkundig auch jene Gesellschaften, die dem Sanierungsplan nicht zugestimmt haben.