Top-Trinkwasserqualität in Oberösterreich – Bilanz der Aufsicht über 5.300 Trinkwasseranlagen – Klimawandel und PFAS als neue Herausforderungen

Pressekonferenz mit Direktorin der Umwelt- und Wasserwirtschaft bei Land OÖ Dipl.-Ing. Daniela König, MBA und Leiter der Trinkwasseraufsicht des Landes OÖ Ing. Gerald Steidl
Top-Trinkwasserqualität in Oberösterreich – Bilanz der Aufsicht über 5.300 Trinkwasseranlagen – Klimawandel und PFAS als neue Herausforderungen
Oberösterreich kann seinen gesamten Trinkwasserbedarf aus Grund- und Quellwasser decken und das weitgehend ohne zusätzliche Aufbereitung. Damit das auch in Zukunft so bleibt, werden die Anlagen streng überwacht. Der aktuelle Trinkwasserbericht 2024 zeigt: Oberösterreichs Wasser ist von ausgezeichneter Qualität, doch die Herausforderungen nehmen zu: von Extremwetterereignissen aufgrund des Klimawandels über landwirtschaftliche Belastungen bis hin zu Auswirkungen durch Spurenstoffe.
„Der Schutz unseres Trinkwassers ist eine der zentralsten Aufgaben für uns alle. Gemeinden, Wasserverbände- und genossenschaften, die Betreiber der über 5.000 Wasserversorgungsanlagen und die Landesbehörden sorgen Tag für Tag dafür, dass die Menschen in Oberösterreich bestes Trinkwasser genießen können. Diese gemeinsame Verantwortung ist ein Erfolgsmodell, das wir konsequent weiter stärken müssen“, betont Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.
Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nr. 1. Oberösterreich ist in der glücklichen Lage, seinen Bedarf zur Gänze aus Grund- und Quellwasser zu decken. Doch Starkregenereignisse, Schadstoffe, geologische Belastungen und der Klimawandel zeigen, dass beim Schutz nicht nachgelassen werden darf. Längere Trockenperioden und Extremwetter stellen insbesondere kleine Anlagen rasch vor Probleme.
„Wir müssen uns schon jetzt Gedanken machen, wie wir die Trinkwasserversorgung künftig sicherstellen. Vor allem die Betreiber kleiner Anlagen brauchen hier Unterstützung, um ihre Versorgung resilienter zu gestalten, zusätzliche Standbeine aufzubauen und sich besser mit anderen Versorgern zu vernetzen. So schaffen wir Strukturen, die auch in Zeiten des Klimawandels und unvorhergesehenen Ereignissen langfristig Sicherheit geben“, unterstreicht Kaineder.
Die Menschen verlassen sich zu Recht darauf, dass sauberes Trinkwasser aus der Leitung kommt. Dafür gibt es laufende Kontrollen, klare gesetzliche Vorgaben und – wo nötig – strikte Maßnahmen durch die Behörde. Jede Abweichung wird ernst genommen und konsequent behoben. Im Jahr 2024 wurden in Oberösterreich über 11.000 Trinkwasserproben kontrolliert, darunter 9.560 Netzproben, die direkt die Qualität beim Verbraucher widerspiegeln. Die
Ergebnisse zeigen, dass die großen Wasserversorgungsanlagen eine sehr hohe Qualität aufweisen und nur in wenigen Fällen Beanstandungen notwendig waren. Deutlich mehr Herausforderungen gibt es hingegen bei kleinen Anlagen, wo bauliche Mängel, fehlende Schutzgebiete oder ein Mangel an fachkundigem Personal häufiger zu Problemen führen.
Insgesamt wurden 292 Proben mit mikrobiologischen Belastungen festgestellt, die meist nach Starkregenereignissen auftraten. Darüber hinaus gab es 34 Proben mit erhöhter Nitratbelastung und 8 Proben mit Überschreitungen bei Pestizid-Abbauprodukten.
„Wir müssen alles daransetzen, dass unser Trinkwasser frei von Schadstoffen bleibt. Das bedeutet: verstärkter vorbeugender Grundwasserschutz, Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, laufende Investitionen in die Infrastruktur und konsequente Kontrollen. So können wir garantieren, dass auch künftige Generationen in Oberösterreich das wertvollste Gut haben: reines Trinkwasser. Eine besondere Herausforderung wird in Zukunft der Umgang mit der Ewigkeitschemikalie PFAS sein, die extrem schwer abbaubar ist. Hier braucht es gemeinsame Anstrengungen, um unser Trinkwasser dauerhaft zu schützen“, betont Kaineder.
Trinkwasserversorgung in Oberösterreich
Derzeit sind in Oberösterreich rund 5.300 Trinkwasserversorgungsanlagen registriert, die Trinkwasser in Verkehr bringen. Diese stellen Wasser für die Öffentlichkeit bereit, werden in der Lebensmittelproduktion genutzt oder geben es in anderer Form an Dritte ab. Für alle diese Anlagen gelten die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes.
Über diese registrierten Anlagen – 1.573 davon sind öffentliche Wasserversorgungsanlagen von Gemeinden, Wasserverbänden, Wassergenossenschaften oder Wasserversorgungsunternehmen in überwiegend öffentlicher Hand – werden insgesamt etwa 1,5 Millionen Menschen versorgt. Den größten Anteil machen aber „sehr kleine“ und „kleine“ Anlagen aus: 94 % bzw. 4.956 Anlagen. „Sehr kleine Anlagen“ geben im Jahresdurchschnitt höchstens 10 m³ Wasser pro Tag ab. Aus kleinen Anlagen werden etwa bis zu 50 Personen versorgt. „Kleine Anlagen“ geben mehr als 10 m³, jedoch höchstens 100 m³ pro Tag ab. „Mittelgroße Anlagen“ mit einer Abgabe von mehr als 100 m³ bis höchstens 1.000 m³ pro Tag stellen 5 % (291 Anlagen), während „große Anlagen“ mit mehr als 1.000 m³ pro Tag lediglich 1 % (52 Anlagen) ausmachen. Trotz ihres geringen Anteils an der Gesamtzahl versorgen die mittelgroßen und großen Anlagen zusammen 89 % der Bevölkerung (ca. 1,34 Millionen Menschen). Die sehr kleinen und kleinen Anlagen stellen zwar 94 % aller Anlagen, beliefern jedoch nur rund 11 % der Menschen (ca. 163.000). Anzahl der Anlagen nach Größe und Anzahl versorgter Personen nach Anlagengröße, Grafik: LandOÖ Die Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, das Wasser regelmäßig gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungen erfolgen im Rahmen der Eigenkontrolle durch dazu befugte Labors.
Die Ergebnisse sind anschließend der zuständigen Aufsichtsbehörde zu übermitteln. Die Trinkwasseraufsicht der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Oberösterreich überwacht sowohl die Wasserversorgungsanlagen als auch die ordnungsgemäße Durchführung der Eigenkontrollmaßnahmen und steht jederzeit unterstützend und beratend zur Seite.
Bilanz der Trinkwasserproben 2024
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 11.453 Trinkwasserproben kontrolliert. Davon entfielen 9.560 Proben auf sogenannte „Netzproben“, die die tatsächliche Wasserqualität im Leitungsnetz bei den Konsumentinnen und Konsumenten widerspiegeln. Die übrigen Proben waren Rohwasserproben, die vor Aufbereitungsanlagen oder direkt bei Brunnen und Quellen entnommen wurden, bevor das Wasser in das Versorgungsnetz eingespeist wird.
Bei der Auswertung wurde geprüft, ob Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität erforderlich waren und ob diese von den Anlagenbetreibern umgesetzt wurden. Während es bei größeren Wasserversorgungsanlagen nur in sehr wenigen Fällen Beanstandungen gab, traten bei kleineren Anlagen deutlich häufiger Beeinträchtigungen auf. Betroffen waren vor allem Einzelwasserversorgungsanlagen (z. B. Direktvermarkter, Gastronomie- und
Beherbergungsbetriebe) sowie kleine Gemeinschaftsanlagen und Wassergenossenschaften. Häufig bestehen hier bauliche Mängel, unzureichende Schutzgebiete oder es fehlt fachkundiges Personal für Betrieb und Wartung. Dadurch treten Abweichungen von den Qualitätsanforderungen vergleichsweise häufiger auf. Der überwiegende Teil der Beanstandungen betraf mikrobiologische Parameter wie Escherichia coli und Enterokokken (292 Proben). Solche Belastungen treten besonders nach Starkregenereignissen auf, wenn Fassungen unzureichend ausgeführt oder Deckschichten ohne ausreichende Filterwirkung sind. So führten die Extremniederschläge im September 2024 bei mehreren Anlagen zu mikrobiologischen Verunreinigungen.
Darüber hinaus wurden in einzelnen Fällen chemische Grenzwertüberschreitungen festgestellt: Nitrat (34 Proben), Nitrit (24 Proben), Pestizide (8 Proben) sowie je eine Probe mit erhöhten Werten bei Arsen, Fluorid und Uran. Während die Belastungen durch Nitrat und Pestizide auf landwirtschaftliche Einflüsse zurückzuführen sind, haben die Überschreitungen bei Arsen, Nitrit, Fluorid und Uran geologische Ursachen.
Bei allen Abweichungen von den Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind die Betreiber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität zu ergreifen. Dazu zählen etwa die Instandsetzung und Reinigung von Anlagenteilen, die Erweiterung von Schutzgebieten oder die Installation von Aufbereitungsanlagen. Wo erforderlich, ordnete die Trinkwasseraufsicht Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherstellung der Trinkwasserqualität an und kontrollierte deren Umsetzung.
Aufgaben der Trinkwasseraufsicht als Behörde
Neben der Auswertung von Untersuchungsergebnissen führt die Trinkwasseraufsicht auch direkte Betriebskontrollen bei Wasserversorgungsanlagen durch. Im Rahmen dieser Inspektionen wird überprüft, ob das Eigenkontrollkonzept sowie der Betrieb und Zustand der Anlagen den lebensmittel- und wasserrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:
• hygienischer und technischer Zustand der Anlagen,
• Einhaltung der genehmigten Wasserentnahmemengen,
• Umsetzung von Auflagen in festgelegten Schutzgebieten.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 176 behördliche Kontrollen durchgeführt. Bei 13
Wasserversorgungsanlagen wurden deutliche Mängel festgestellt:
• 6 Anlagen wiesen schwere bauliche oder hygienische Mängel auf,
• in 1 Anlage wurden nicht wasserrechtlich bewilligte Anlagenteile in erheblichem Umfang betrieben,
• bei 6 Anlagen wurden Schutzgebietsauflagen nicht eingehalten.
Bei festgestellten Mängeln wurden die Verantwortlichen verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen wiederherzustellen. Wo erforderlich, ordnete die Aufsicht zusätzliche Maßnahmen zur Risikominimierung an.
Ergänzend zu den routinemäßigen Eigenkontrollen der Wasserversorger entnimmt die Trinkwasseraufsicht auch behördliche Proben. Diese erfolgen im Rahmen von Schwerpunktaktionen, bei konkreten Verdachtsfällen oder nach Beschwerden.
Ziele solcher Schwerpunktaktionen sind etwa:
• die Überprüfung bestimmter Fragestellungen (z. B. Auftreten neuer Spurenstoffe oder
Pestizide),
• stichprobenartige Kontrollen der Wasserqualität.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 197 Proben durch die Trinkwasseraufsicht entnommen und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Untersuchung und Begutachtung übermittelt. Davon entfielen 171 Proben auf Schwerpunktaktionen im Rahmen des nationalen Lebensmittel-Kontrollplanes des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK). Ewigkeitschemikalie PFAS im Trinkwasser PFAS wurden lange Zeit aufgrund ihrer sehr guten Produkteigenschaften eingesetzt. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden punktuell Einzelsubstanzen verboten aber grundsätzlich ist die Verwendung und Anwendung in vielen Bereichen weiterhin zulässig.
Erstmals in den Fokus rückte die Problematik rund um PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Trinkwasser in Oberösterreich zum Jahresende 2022. Damals wurden im Zuge eines österreichweiten Untersuchungsprogramm in den Gemeinden Leonding, Pasching und Hörsching PFAS im Trinkwasser von Hausbrunnen und zweier Wassergenossenschaften und im Grundwasser festgestellt. Auch hier werden zusätzlich zu den routinemäßigen Eigenkontrolluntersuchungen der Wasserversorger auch behördliche Trinkwasserproben zu speziellen Fragestellungen entnommen – sogenannte Schwerpunktaktionen.
Im Jahr 2024 wurden im Rahmen einer solchen Schwerpunktaktion 87 Proben bei 86 Wasserversorgungsanlagen untersucht, die bisher nicht im Fokus der PFAS[1]Monitoringprogramme standen. In 21 Proben aus 20 Anlagen konnten PFAS[1]Einzelsubstanzen oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden. Bei einer Probe lag der Messwert im Bereich des künftig geltenden Parameterwertes von 0,1 µg/l für die Summe PFAS-20 (Messwert: 0,13 ± 0,039 µg/l). Laut Gutachten der AGES handelte es sich jedoch noch nicht um eine eindeutige Überschreitung des Grenzwertes.
Die übrigen Nachweise verteilten sich wie folgt:
• 8 Proben mit Messwerten bis 0,01 µg/l,
• 12 Proben mit Messwerten zwischen >0,01 µg/l und <0,1 µg/l.
Bei 66 der insgesamt 86 untersuchten Anlagen wurden keine PFAS oberhalb der Bestimmungsgrenze festgestellt.
Seit Anfang 2024 erhalten öffentliche Wasserversorger (wie kommunale Versorger, Wasserverbände und Wassergenossenschaften) vom Land Oberösterreich einmalig eine finanzielle Unterstützung für die Untersuchung auf PFAS. Bislang haben rund 260 öffentliche Wasserversorger an dieser Förderaktion teilgenommen – ohne dass dabei Überschreitungen des zukünftigen Grenzwertes von PFAS in Trinkwasser festgestellt wurden.
Weitere Informationen: Bericht PFAS im oberösterreichischen Trinkwasser
Auch im Jahr 2025 setzt die Trinkwasseraufsicht ein vergleichbares Kontroll- und Arbeitsprogramm um. Zusätzlich werden erneut Schwerpunktaktionen durchgeführt, über deren Ergebnisse die betroffenen Betreiber von Wasserversorgungsanlagen laufend informiert werden. Wie gewohnt wird es dazu einen Jahresbericht geben.