Rodung in Ohlsdorf verhindert Erweiterung von Schotterabbau in Viecht – erstes negatives UVP-Verfahren in Oberösterreich vom Höchstgericht bestätigt

Unmittelbar neben dem skandalträchtigen Betriebsbaugebiet in Ohlsdorf wurde eine weitere Waldrodung beantragt – dem Projekt wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben

Presseaussendung

Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder begrüßt das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich: Die Beschwerde der Asamer Kies- und Betonwerke GmbH gegen den Abweisungsbescheid der oberösterreichischen UVP-Behörde für die „Erweiterung Kalkschottergrube Viecht Nord I“ wurde zurückgewiesen. Damit bleibt die Entscheidung der oberösterreichischen Umweltrechtsabteilung, die in der Zuständigkeit von Umweltlandesrat Stefan Kaineder liegt, vom 15. Oktober 2024 aufrecht. Die weitere Rodung von Waldflächen im Rahmen des beantragten Projekts in diesem Raum ist damit verhindert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die sorgfältige und sachlich fundierte Entscheidung der Behörde bestätigt. Ein richtungsweisendes Urteil. Noch nie zuvor wurde in Oberösterreich eine Umweltverträglichkeitsprüfung negativ beschieden und damit ein Projektantrag abgelehnt. Dass nun auch das Höchstgericht diese Entscheidung stützt, kann als Meilenstein der Rechtsprechung zugunsten der Umwelt bezeichnet werden. Dieses Urteil ist zugleich eine klare Konsequenz aus dem unsensiblen Umgang mit der Natur in Ohlsdorf: Der beantragte Schotterabbau unmittelbar angrenzend an das Betriebsbaugebiet hätte weitere massive Waldrodungen nach sich gezogen.“

„Die Rodung für das Betriebsbaugebiet in Ohlsdorf verhindert nun weitere Waldrodungen für den Schotterabbau in Viecht. In einem sehr waldarmen Gebiet hat der Erhalt dieser Waldflächen Vorrang vor einer zusätzlichen Rohstoffgewinnung, gerade angesichts des beschleunigten Klimawandels. Klar ist damit: Wir können unsere Wälder nicht gegen kurzfristige Profitinteressen eintauschen“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

Dieses Erkenntnis ist mehr als ein juristischer Erfolg: Es ist ein Weckruf an Politik, Gemeinden und Wirtschaft. Es dürfen nicht weitere Flächen verschwendet und Wälder dort zerstört werden, wo sie als Klimaschützer, Erholungsraum und Luftfilter unverzichtbar sind. Nachhaltige Bodenpolitik statt profitorientiertem Flächenfraß muss die Maxime sein“, so Kaineder.

Wesentliche Fakten

• Antrag auf Erweiterung der „Kalkschottergrube Viecht Nord I“ durch ASAMER Kies- und Betonwerke GmbH am 15. Juni 2021.

•  Behördlicher Bescheid der Oö. Landesregierung (Abweisung): 15. Oktober 2024. Die Behörde begründete die Abweisung im Wesentlichen mit einer forstrechtlichen Interessenabwägung. Die Behörde wertete das Interesse an der Erhaltung des Waldes höher, als das Interesse am Bergbau im gegenständlichen Projekt.

•  BVwG-Erkenntnis (Bestätigung der Abweisung): 15. September 2025 — Beschwerde der Projektwerberin wurde abgewiesen; die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

•  Umfang: Für die beantragte Erweiterung wären zusätzlich rund 7,4 Hektar Wald gerodet worden; in Summe hätte das Projekt eine Waldbetroffenheit von rund 21,2 Hektar bedeutet.

•  Kontext: In unmittelbarer Nähe wurden bereits für das Betriebsbaugebiet „Ehrenfeld II“ rund 20 Hektar dauerhaft gerodet; dadurch verringert sich die Waldausstattung im Nahbereich stark. Außerdem bleibt aufgrund dieser Flächen-Situation der regionale Rohstoffbedarf nicht akut gefährdet (bei Ehrenfeld II wären nach Einschätzung der Behörde rund 4,5 Mio. t Kies vorhanden gewesen).

In ihrer Beschwerde gegen den negativen UVP-Bescheid brachte die Projektwerberin Asamer unter anderem vor, das Interesse am Rohstoffabbau sei höher zu bewerten als das Interesse am Walderhalt und der Bezug auf das benachbarte Betriebsbaugebiet Ohlsdorf/Ehrenfeld sei unzulässig, da dieses Verfahren bereits abgeschlossen sei.

Gerichtliche Bestätigung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einwände geprüft und die Argumentation der Behörde bestätigt. In seinem Erkenntnis stellt das Höchstgericht klar:

• Angesichts des Klimawandels ist der Erhalt von Waldflächen in einem waldarmen Gebiet höher zu bewerten als die langfristige Rohstoffversorgung durch neue Abbauflächen.

•  Die Waldausstattung in unmittelbarer Umgebung wurde durch das Betriebsbaugebiet „Ehrenfeld“ (18,8 ha) und das Abbaugebiet Roitham (18,3 ha) bereits erheblich reduziert.

•  Der Wald in diesem Gebiet hat eine besondere Wohlfahrts- und Erholungsfunktion: Er bietet Schutz vor Hitze, Staub und Überschwemmungen und ist daher unverzichtbar. „Diese Entscheidung zeigt, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ein wirksames Instrument für den Schutz unserer Natur und Umwelt ist. Das Verfahren wurde von der UVP-Behörde fair und rechtskonform geführt. In der UVP-Behörde und in der übergeordneten Abteilung arbeiten die kompetentesten Juristinnen und Juristen unseres Landes mit höchster Professionalität, großem Engagement und viel Ausdauer für unser Bundesland. Sie prüfen jedes Projekt mit klarem Blick auf die geltenden Gesetze, und genau damit schaffen sie Rechtsicherheit für Projektwerberinnen und Projektwerber und bewahren diese vor ungerechtfertigten Kosten“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.