Gründlich geprüft, rasch entschieden: UVP-Bilanz für Oberösterreich

Pressekonferenz mit Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder und Ing.in Mag.a Elisabeth Mayr, Gruppenleiterin UVP- und Wirtschaftsrecht

Gründlich geprüft, rasch entschieden: UVP-Bilanz für Oberösterreich

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist das zentrale Instrument zum Schutz von Mensch und Natur bei großen Infrastrukturprojekten. Oberösterreich zeigt: Gut gemachte Umweltverfahren sind nicht nur effizient und professionell, sondern sichern auch eine hohe Akzeptanz und Qualität bei Projekten besonders im Bereich erneuerbarer Energie.

„Wer die Umwelt schützt, schützt auch unsere Zukunft. Deshalb ist es unser Anspruch, Umweltverfahren nicht nur korrekt, sondern auch zügig und rechtssicher abzuwickeln – und das gelingt uns in Oberösterreich sehr gut“, betont Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

Die UVP ist gesetzlich verankert, beruht auf einer EU-Richtlinie und schafft einen umfassenden Rahmen, um Umweltwirkungen großer Vorhaben ganzheitlich zu beurteilen. Sie ermöglicht eine Zusammenschau unterschiedlichster Rechtsmaterien – vom Naturschutz über das Wasserrecht bis hin zur Luftreinhaltung – und stellt so sicher, dass komplexe Projekte nicht an Teilaspekten vorbeiplanen. Besonders wichtig ist auch die Einbindung der Öffentlichkeit: Sie schafft Akzeptanz und trägt zur Qualitätssicherung bei.

„Wir brauchen einen starken Umwelt- und Klimaschutz – aber auch Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die UVP ist dafür das richtige Instrument“, so Kaineder.

Entgegen mancher Vorwürfe liegen die größten Verzögerungen nicht an den Behörden oder Umweltorganisationen, sondern am Beginn der Verfahren: Fast die Hälfte der Gesamtzeit wird in vielen Fällen für die Vervollständigung der Projektunterlagen durch die Projektwerber benötigt – noch bevor überhaupt ein Prüfschritt oder eine Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt.

Vergleicht man die durchschnittliche Verfahrensdauer von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien in ganz Österreich, zeigt sich ein klares Bild: Auch wenn große Bauvorhaben grundsätzlich hohe Anforderungen mit sich bringen, lassen sich Windkraftanlagen im Regelfall vergleichsweise rasch und effizient umsetzen – vorausgesetzt, die Einreichunterlagen sind vollständig und fachlich fundiert.

Der Ausbau der Erneuerbaren ist – neben der dringend notwendigen Senkung des Energieverbrauchs – ein zentrales Element der Klimaschutzstrategie. Gerade deshalb ist es essenziell, dass die Umweltverfahren verlässlich, rechtssicher und dennoch zügig ablaufen. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass das auch bei Windkraftprojekten gut gelingen kann – wenn alle Beteiligten von Anfang an auf Qualität und Transparenz setzen.

UVP-Verfahren in Österreich

Österreichweit lag die mittlere Verfahrensdauer im Betrachtungszeitraum 2015-2024 vom Antrag bis zur Entscheidung bei 22,6 Monaten. Legt man das Datum der Vollständigkeit der Unterlagen zugrunde, landet man bei 10,6 Monaten für UVP-Verfahren.

In den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2023 lag die mittlere Verfahrensdauer ab der öffentlichen Auflage über dem medianen Wert. Mehrere komplexe Verfahren, die in diesen Jahren erstinstanzlich entschieden wurden, trugen zu diesem höheren Wert bei (z.B. Straßenbauvorhaben, Wasserkraftwerke und HL-Bahnvorhaben).

Für die 28 (davon 11 Windkraftanlagen) im Jahr 2024 finalisierten erstinstanzlichen Verfahren kann eine deutliche Verringerung der Verfahrensdauer festgestellt werden. Diese konnten mit einer mittleren Dauer von 8,9 Monaten (ab öffentlicher Auflage) bzw. 17,4 Monaten (ab Antrag) abgeschlossen werden. Dies ist voraussichtlich auf die mit der UVP-G-Novelle 2023 eingeführten Beschleunigungsmaßnahmen (wie etwa die Möglich­keit von Frist­setzungen) zurückzuführen. (Quelle: Umweltbundesamt)

Umweltverfahren in Oberösterreich

Im Zeitraum von 1. August 2022 bis 30. Juni 2025 wurden in Oberösterreich gesamt 152 Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz 2000 erledigt (17 Verfahren im Jahr 2022 ab August, 44 Verfahren im Jahr 2023, 61 Verfahren im Jahr 2024, 30 Verfahren im Jahr 2025 bis Ende Juni). Dabei wird unterschieden in Vorverfahren, Genehmigungs­verfahren, Änderungsverfahren, Verfahren nach Materienrecht in Verbindung mit dem UVP-G 2000 sowie Abnahmeprüfungen und Feststellungsverfahren.

Mit der UVP-G-Novelle 2023 kam im März 2023 neu der Typ des Anzeigeverfahrens dazu, für Änderungen einer erteilten Genehmigung, die entweder immissionsneutral sind oder eine technologische Weiterentwicklung darstellen. 5 solche Anzeigeverfahren wurden bis­lang durchgeführt.

Schwerpunkte und Trends

Die Statistik zeigt, dass die Anzahl der Verfahren in den letzten Jahren bei durchschnittlich zwischen 45 und 65 Verfahren liegt, seit 2024 aber im Steigen ist.

Insbesondere die neue Judikaturlinie des Verwaltungsgerichtshofs (wegweisend war hier eine Entscheidung vom August 2024) wonach sich die Einzelfallprüfung in UVP-Fest­stellungsverfahren nicht nur auf gleichartige Vorhaben beschränken darf, sondern auf Vorhaben mit gleichartigen Auswirkungen, hat zur Folge, dass die Anzahl der Fest­stellungs­verfahren zur Abklärung der UVP-Pflicht deutlich angestiegen ist. So wurden etwa im ersten Halbjahr 2025 bereits insgesamt 11 Feststellungsverfahren durchgeführt und sind 9 anhängig, während die Anzahl der Feststellungsverfahren in den letzten Jahren stets bei 15-20 pro Jahr betrug.

Diese neue Judikatur bedeutet sowohl für Projektwerber:innen als auch für Materien­behörden und die UVP-Behörden einschließlich der mitwirkenden Sachverständigen einen Mehraufwand, ohne dass bislang die Verfahren zu anderen Ergebnissen geführt hätten. Eine legistische Klarstellung ist dringend erforderlich.

Der inhaltliche Schwerpunkt der durchgeführten Verfahren lag in Oberösterreich wie auch schon in der Vergangenheit bei Infrastrukturprojekten (Straßen- und Schienenvorhaben), dieser Trend wird sich fortsetzen, auch durch den Ausbau der Strom- und Gasnetze. Aber auch die Gewinnung von erneuerbarer Energie durch Wasserkraft und die Kreislaufwirt­schaft spielten eine bedeutende Rolle. Zudem konnte im Jahr 2024 die Detail­genehmigung für den ersten Elektrolichtbogenofen erteilt werden, welcher der voestalpine den Umstieg vom Ein­satz fossiler Brennstoffe hin zu grüner Energie für die Stahl­produktion ermöglicht.

Verfahrensdauern

Die in den grafischen Darstellungen angeführten Verfahrensdauern beziehen sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Erledigung durch die Behörde. Insbesondere bei Genehmigungsverfahren bedarf es regelmäßig einer Verbesserung der Unterlagen, sodass die (relevante) Verfahrensdauer ab Vollständigkeit der Unterlagen (=Kund­machung) in diesen Fällen kürzer ist. Die Verfahrensdauer wird somit entscheidend mit­beeinflusst durch die Projektqualität einerseits, aber auch durch die möglichst rasche Ein­leitung der erforder­lichen Schritte auf der Behördenseite andererseits. Dabei ist die Bedeutung der Projekt­vorbereitung hervorzuheben. Die grundlegende und frühzeitig ein­setzende Vorbereitung, möglichst unter Einbindung von Betroffenen, bringt eine wesent­liche Ersparnis in der darauf­folgenden Verfahrensdauer. Damit einher geht eine gezielte und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit (durch den Projektwerber / die Projekt­werberin) – diese ist essentiell für einen optimalen Verlauf des Verfahrens.

Rechtsqualität und Rechtssicherheit als wesentlicher Faktor auch für Antragsteller

Insbesondere für Großprojekte, wie sie nach dem UVP-G 2000 zu genehmigen sind und die einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes, von Arbeits­plätzen und zum Ausbau der erforderlichen Infrastruktur darstellen, ist die Rechtssicher­heit der Entscheidungen wichtig.

Im Zeitraum von August 2022 bis Juni 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht – als für Beschwerden in UVP-Verfahren zuständiges Verwaltungsgericht – in 5 Fällen über Entscheidungen der oberösterreichischen UVP-Behörde erkannt (2 Genehmigungs­verfahren, 3 Feststellungsverfahren). In 4 Verfahren wurde die Entscheidung der UVP-Behörde bestätigt, in zwei Fällen davon wurden Auflagen ergänzt bzw. abgeändert. In einem Feststellungsverfahren stellte das BVwG fest, dass für das (bereits umgesetzte Vorhaben) doch ein Verfahren nach dem UVP-G 2000 durchzuführen gewesen wäre. Dies hat sich durch eine konträre fachliche Beurteilung ergeben.

Für 6 Vorhaben sind die Beschwerdeverfahren noch anhängig. Zum Teil dauern diese bereits 1 ½ Jahre.

Verfahren mit energiewirtschaftlichem Bezug

Während im Zeitraum 2006 – 2022 (17 Jahre) von der zuständigen UVP Behörde in Ober­österreich 10 Vorhaben mit energiewirtschaftlichem Bezug genehmigt wurden, hat sich die Anzahl dieser Verfahren im Durchschnitt in den letzten Jahren deutlich erhöht. So wurde im Jahr 2023 ein solches Vorhaben (Stromleitung) genehmigt, im Jahr 2024 zwei Vorhaben (Wasserkraftwerk, Wirbelschichtkessel) und sind aktuell bereits fünf Genehmigungsverfahren mit energiewirtschaftlichem Bezug anhängig.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer hat sich diesbezüglich merkbar reduziert. Für die Verfahren in den letzten 3 Jahren ergibt sich im Durchschnitt eine Verfahrensdauer ab Antragstellung von 14,6 Monaten. Bei Vollständigkeit der Unterlagen liegt die Behörde bei einem Schnitt von 7,7 Monaten. Beide Werte liegen deutlich unter dem bundesweiten Durch­schnitt. Selbst beim komplexen Verfahren betreffend die 220 kV-Stromleitung „Zentralraum“ mit 17 verschiedenen Sachverständigen, zahlreichen Einwendern, einer mehrtägigen mündlichen Verhandlung und einem Bescheid im Ausmaß von mehr als 200 Seiten konnte mit ca. 10 Monaten (ab Vollständigkeit der Unterlagen) eine hervorragende Verfahrensdauer erreicht werden.

Windkraftprojekte in Oberösterreich

Seit Anfang 2024 hat auch die Windkraft – in einer neuen Dimension und somit UVP-Relevanz – Einzug in Oberösterreich gehalten. So wurden bereits zwei Vorverfahren (zum Aufzeigen eines allfälligen Änderungsbedarfs des Vorhabens und Festlegung der Unter­lagen sowie des Untersuchungsrahmens) durchgeführt. Aktuell sind vier Genehmigungs­verfahren betreffend Windparks anhängig. Auch Feststellungsverfahren zur Abklärung einer allfälligen UVP-Pflicht von Windkraftanlagen werden durchgeführt.

Erfolgsfaktoren effizienter Verfahren

Eine solide personelle Ausstattung der UVP-Behörden ist eine Grundvoraussetzung, um Projekte in UVP-Verfahren unter Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit umfassend, aber auch effizient zu prüfen. Eine gute Vorbereitung der Unterlagen durch Projektanten in Abstimmung mit der Behörde in Hinblick auf die wesentlichen Umweltaspekte, sowie eine frühzeitige Information der betroffenen Öffentlichkeit haben sich in den Diskussionen als Erfolgsfaktoren für effiziente Verfahren herauskristallisiert. Eine frühzeitige und ziel­gerichtete Information der Öffentlichkeit fördert zusätzlich die Akzeptanz von Groß­projekten mit voraus­sichtlichen Umweltauswirkungen. Eine gute Datenlage sowie Expertise bei der Prüfung von u.a. Artenschutzaspekten ist außerdem von Bedeutung für die Planungs- und Rechtssicher­heit von Projekten.

Projektwerber/innen haben selbst hohen Einfluss auf die Verfahrensdauer: Die Qualität der Unterlagen im Sinne von Detaillierungsgrad, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit sind in vielen Fällen ausschlaggebend für lange Verfahrensdauern. Frühzeitige und fundierte Planung – vollständige und gut aufbereitete Projektunterlagen (vor Einreichung ca. 1- 3 Jahre) wirken sich extrem beschleunigend auf Verfahren aus. Je besser die Qualität der Einreichunterlagen ist, desto rascher kann mit ihnen professionell gearbeitet werden, können auftauchende Fragen rasch und qualifiziert beantwortet und letztlich auch ein Genehmigungsbescheid darauf aufbauend formuliert werden. Das setzt eine aus­reichende Ausstattung der Behörden und Gerichte mit qualifizierten Personalressourcen voraus. Generell ist der Einsparungs­gedanke in Verwaltung und Gerichtsbarkeit ein Dogma, der Preis dafür wird u.a. mit längeren Verfahrensdauern bezahlt.

Ausreichend Personalressourcen auf Behördenebene sind ein relevanter Faktor, um Verfahren aller Art effizient abwickeln zu können. Neben den behördlichen Mitarbeiter:innen sind auch die erforderlichen Sachverständigen maßgebliche Personen für die Abwicklung von UVP-Verfahren. Die Anzahl der beigezogenen Sachverständigen in den einzelnen Verfahren wird nicht systematisch erfasst, beträgt in der Regel aber 10 bis 20 Sach­verständige pro Verfahren. Regelmäßig und in gewohnter Übung werden auch nichtamtliche Sachverständige bestellt, um die Abwicklung der Verfahren in vertretbarem Zeitraum sicher­stellen zu können und um Spezialbereiche in UVP-Verfahren fachlich abdecken zu können. Das UVP-G 2000 stellt dazu eine taugliche Rechtsgrundlage zur Verfügung.